Gundstücksverbot?
Mein Bruder besitzt ein Haus . In dem Haus wohnen unsere Eltern zur Miete in einer eigenen Wohnung . Darf mein Bruder mir wegen eines Streites den Zutritt zur Wohnung meiner Eltern verweigern. ( Meine Eltern möchten mich gerne weiter sehen )
9 Antworten
Hallo
Der Bruder tritt, unabhängig vom persönlichen Verhältnis, rein rechtlich als Vermieter auf
Er kann dir nicht verbieten die Wohnung deiner Eltern zu betreten – auch wenn du dazu über sein Grundstück gehen musst. Das Grundstück gehört ja anteilmäßig auch zum Mietgegenstand (Außer es gibt eine andere Möglichkeit in die Wohnung deiner Eltern zu kommen, ohne über sein Grundstück zu laufen (und wir reden hier nicht über einen Einstieg durchs Fenster 😉
LG dance
Der Vermieter kann Ihnen meines Erachtens kein Hausverbot für die Mietwohnung der Eltern erteilen. Auch den Zugang darf er nicht verweigern.
Das darf er natürlich nicht.
Ja genau, das dürfen deine Eltern.
Das Mietrecht gibt regelmäßig Besuche des Vermieters nicht her.
Ein Hausverbot muss schon sehr gut begründe sein, damit er damit durchkommt.
Zb wenn du im Haus randaliert hast oder ihn beleidigt oder bedrohst hast oder den allgemeinen Frieden im Haus störst
Also ich verstehe das so: Du hast Streit mit deinem Bruder und er verbietet dir deine Eltern zu besuchen, die dich dennoch sehen möchten?
Rechtlich gesehen kann und darf er das nicht, dass Hausrecht liegt beim Mieter.
Entschuldigung ich habe mich nicht richtig formuliert meine Frage ist eigentlich ob er mir den Zutritt verweigern darf da wir uns zerstritten haben er möchte mir jetzt ein hausverbot erteilen das ich nicht mehr zu unseren eltern darf meine eltern möchten noch aber weiter hin sehen da wir ein sehr gutes Verhältnis haben