Darf ich Vermieter Zutritt verweigern?

2 Antworten

Wenn du am 2.12. ausziehst, musst du dennoch bis 31.12.2024 Miete bezahlen, denn zur Monatmitte greift keine Kündigung, wohl aber die Auflösung deines Mietvertrages. Dann würdest du auch nur für Dezember eine Teilmiete bezahlen und der Vermieter hätte bis 1.1.25 Zeit seine " Modernisierung" vorzunehmen, falls er überhaupt deinen Nachtmieter zum Neujahr hat.

Fazit - der Vermieter kann seine Arbeiten, die übrigens keine Modernisierung darstellen, erst nach deinem Auszug beginnen.


tanna452 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 15:30

Er hat die Kündigung zum 15.12 akzeptiert und ab 16.12 auch schon einen nachmieter.

Gerhart  21.10.2024, 22:43
@tanna452

Somit hat er der Vertragsauflösung zum 15.12. einvernehmlich zugestimmt, du musst nur eine hälftige Gesamtmiete für Dezember bezahlen.Wenn der Vermieter partout in die Wohnung vor dem 15.12. will, dann soll er dich doch am 2.12. aus dem Vertrag einvernehmlich entlassen. Dann hast du nur für 2 Tage noch zu zahlen.

Seine "Modernisierungsarbeiten" muss ein Vermieter sehr frühzeitig ankündigen:

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-13-modernisierung-in-der-mietwohnung-und-am-wohngebaeude-ihre-rechte-als-mieter.htm

Die Ankündigung der Modernisierung

Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB).


tanna452 
Beitragsersteller
 17.10.2024, 20:22

Ja sehr gut, dann kann ich also sagen, das er nicht in die Wohnung kann?