Darf ich Vermieter Zutritt verweigern?
Hallo, ich ziehe zum 2.12 um. Meine Wohnung ist zum 15.12 gekündigt. Mein jetziger Vermieter möchte eine neue Küche einbauen , Silikon erneuern, 2 Türen richten und 2 Fliesen austauschen. Muss ich ihn in die Wohnung, für diese arbeiten, lassen ( während ich noch Miete zahle) oder kann ich in das verwehren?
2 Antworten
Wenn du am 2.12. ausziehst, musst du dennoch bis 31.12.2024 Miete bezahlen, denn zur Monatmitte greift keine Kündigung, wohl aber die Auflösung deines Mietvertrages. Dann würdest du auch nur für Dezember eine Teilmiete bezahlen und der Vermieter hätte bis 1.1.25 Zeit seine " Modernisierung" vorzunehmen, falls er überhaupt deinen Nachtmieter zum Neujahr hat.
Fazit - der Vermieter kann seine Arbeiten, die übrigens keine Modernisierung darstellen, erst nach deinem Auszug beginnen.
Somit hat er der Vertragsauflösung zum 15.12. einvernehmlich zugestimmt, du musst nur eine hälftige Gesamtmiete für Dezember bezahlen.Wenn der Vermieter partout in die Wohnung vor dem 15.12. will, dann soll er dich doch am 2.12. aus dem Vertrag einvernehmlich entlassen. Dann hast du nur für 2 Tage noch zu zahlen.
Seine "Modernisierungsarbeiten" muss ein Vermieter sehr frühzeitig ankündigen:
Die Ankündigung der Modernisierung
Der Vermieter muss Modernisierungsmaßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in Textform ankündigen (§ 555 c Abs. 1 BGB).
Ja sehr gut, dann kann ich also sagen, das er nicht in die Wohnung kann?
Er hat die Kündigung zum 15.12 akzeptiert und ab 16.12 auch schon einen nachmieter.