Mietwohnung Sanierung?

4 Antworten

Vielleicht sollte man grundlegend einmal klären wie sich die Verhältnisse hier regeln.

1) Der Vermieter ist Eigentümer - Sie nicht

2) Als Mieter bin ich zwar "Besitzer" der Wohnung habe aber im Rahmen der Instandhaltung den Zugang von Handwerkern zu dulden. Denn der Erhalt der Mietsache ist sowohl Pflicht des Mieters als auch des Vermieters.

3) Werden zur Sanierung der Elektroanlage arbeiten notwendig ( auf Grund von Vorschriften oder generellen Sanierungen) so sind diese durch den Mieter zu dulden.

4) Zwischen Mieter und Handwerker gibt es keine vertragliche Regelung - Zwischen Vermieter und Handwerker schon. Ist hier nu vereinbart, dass der Vermieter Arbeiten als Vorleistung erbringt ist er zu behandeln als wäre er ein Mitarbeiter des handwerkbetriebs. (Mietrechtlich - nicht arbeitsrechtlich). So ist Ihm wie auch den Handwerkern uneingeschränkten Zugang zu gewähren wie auch den Handwerkern. denn nur dadurch ist eine reibungslose und schnelle Abarbeitung der notwendigen Arbeiten sichergestellt.

Führen die Arbeiten zu einer Einschränkung des Wohnbetriebs (längere Zeit kein Strom, kein warmes Wasser usw.) kann eine Mietminderung erfolgen. Das ist aber erst einmal eine zweite Baustelle, die nichts mit dem Zugang zu tun hat.

Als erste würde ich klären inwieweit die Arbeiten jetzt erforderlich sind. Sind hier gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, lässt das auch dem Vermieter keinen Spielraum für de Beauftragung. Sind es arbeiten die nur aus der Lustheraus entstehen, weil der Vermieter gerade Zeit hat, kann man hier bestimmt auch auf ein anders Baufenster plädieren.

Nein, der Vermieter hat kein generelles Aufenthaltsrecht in deiner Wohnung. Zutritt nur nach Absprache für notwendige Arbeiten.


zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 18:06

Danke für die Antwort.

Elizabeth2  16.03.2025, 17:47

soweit ich das verstanden habe, läuft es ja darunter. Würde ich auch machen, wenn ich dadurch einen 2. handwerker-Handlanger sparen könnte.

JanSrw3  16.03.2025, 17:50
@Elizabeth2

Das Problem ist nicht, dass der Vermieter beim Handwerker hilft, sondern dass er sich über Wochen dauerhaft in der Wohnung aufhalten will. Das geht über eine normale Absprache zur Durchführung der Arbeiten hinaus. Mieter haben grundsätzlich ein Recht auf Privatsphäre, und der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne triftigen Grund und schon gar nicht über so lange Zeiträume betreten

zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 18:01
@Elizabeth2

Würde ich tatsächlich auch machen als Vermieter, wenn das RECHT dazu besteht. Ich möchte nur ganz nüchtern betrachtet wissen, ob er das generelle Recht dazu hat. Es ist ja auch gesetzlich geregelt, wie oft man einen Vermieter in die Wohnung lassen muss. Somit umgeht er dieses Gesetz meiner Meinung nach. Deshalb interessiert mich nur die gesetzliche Lage und nicht, ob es ihm günstiger kommt oder nicht. Aber danke für die Antwort.

du tust nachgeradezu , als wenn der Vemieter ein Böser wäre.

Der Handwerker muss ja auch offentsichtlich 3 Wochen in eure Wohnung.

Ob du die Elektrik in Ordnung findest ist der falsche Ansatz. Das wirst du vermutlich so nicht sehen. Frage ihn danach, was genau gemacht wird.

Und du kannst ihm anbieten, den Handlange selber zu spielen und zu helfen oder einen 2.Handwerker zu bezahlen. Denn der Vermieter will nur mit Hand anlegen, um die horrenden Handwerkerrechnung ein wenig zu minimieren.


zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 17:49

Das tut nicht zur Sache, ob ich ihn "böse" finde und warum dies nicht unbedingt gewünscht wird. Ich frage nach der rechtlichen Grundlage. Und wie ich bereits schrieb, ist es in Ordnung, wenn er zur Absprache mit kommt -ist ja auch rechtlich geregelt-. Dafür gibt es nicht umsonst Gesetze -mal nachdenken, bevor man gleich einen unfreundlichen Kommentar dazu gibt-

Ja. Er muss die Wohnung ja instand halten.


zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 18:26

zu berndDerToast: Das ist mir doch klar. Aber nicht er privat, dafür gibt es manchmal Gründe. Deshalb gibt es im Mietrecht auch viele Gesetze, die einzuhalten sind. Und ich kann mir eben vorstellen, dass es hierzu auch ein Gesetz gibt. Aber Jan hat es hier toll erklärt. Trotzdem danke für die Antwort.

zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 18:24

Das ist mir doch klar. Aber nicht er privat, dafür gibt es manchmal Gründe. Deshalb gibt es im Mietrecht auch viele Gesetze, die einzuhalten sind. Und ich kann mir eben vorstellen, dass es hierzu auch ein Gesetz gibt. Aber Jan hat es hier toll erklärt. Trotzdem danke für die Antwort.

zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 18:05

Die Sachlage ist komplizierter und würde hier den Rahmen sprengen. Es gibt eine Vorgeschichte hierzu. Deshalb interessiert unshier nur die gesetzliche Lage, ob sich ein Vermieter hier für längere Dauer wirklich Zutritt zu der Wohnung verschaffen darf.

zeichensetzer 
Beitragsersteller
 16.03.2025, 17:52

Es geht mir nicht um die Instandhaltung. Sondern um das Recht des Vermieters auf längere Dauer meine Wohnung zu betreten. Ich erkundige mich hier bei Leuten, die sich rechtlich auskennen, da sich mein Vermieter in der Vergangenheit schon einmal bzgl. des Mietverhältnisses illegal verhielt. Dies habe ich aber nicht zur Anzeige gebracht, da ich ja auch keinen Stress möchte.