Mietminderung?
Hallo, ich bin seit dem 1.3 in einen neue Wohnung gezogen, beim übergabeprot. wurde paar repariert/renovierungstätigkeiten aufgenommen, wie z.B Tapeten im Badezimmer entfernen und neu streichen lassen oder die fließen erneuern. Die Fliesen wurden ausgetauscht, aber der Tapeten wurden nicht entfernt oder gestrichen, wie und wann kann man eine mietminderung geltend machen ?
Wurde bei dem Protokoll auch festgehalten, wer die Arbeiten auszuführen hat?
Ja, von der Gewoba
3 Antworten
Wenn im Wohnungsübergabeprotokoll keine Termine zur Mängelbeseitigung genannt wurden, dann ist eine Mietminderung nicht möglich. Gemietet wie gesehen.
Abgesehen davon ist dein Wohnen in der Wohneung nicht wesentlich beeinträchtigt und auch eine moderate Mietminderung nicht angemessen.
wie z.B Tapeten im Badezimmer entfernen und neu streichen lassen
Hat der Vermieter einen Termin genannt bis wann er das macht bzw. machen läßt?
Mietbeginn 1.3. Das ist sind gerade mal knapp 3 Wochen.
Inwieweit mindert denn die alte Tapete im Bad die Tauglichkeit der Mietsache?
Das Bad ist doch auch mit alter Tapete nutzbar. Es ist ja nur ein optischer Mangel.
Dazwischen liegt immer noch die Möglichkeit, den Vermieter darauf hinzuweisen, dass im Protokoll aufgeführte Arbeiten noch nicht erledigt wurden, um ihm auch einen Termin zu setzen. Wenn du erst am 1.3 eingezogen bist und vielleicht auch noch weißt, dass gute Handwerker nicht nur auf den Auftrag deines Vermieters warten, dann wäre es angebracht, noch etwas zu warten und ggfs beim Vermieter nachzufragen, wann diese Arbeiten erledigt werden. Würdest du jetzt schon, ohne mit dem Vermieter zu sprechen, eine Mietminderung durchführen, würde das sicher kein gutes Licht auf dich als Mieter werfen. Also such erst mal das Gespräch mit dem Vermieter, bevor du den Punkt eines Gesprächs sofort überspringst.