Vermierter verlangt Zahlung der Maklergebühr?

Gerhart  08.02.2024, 17:44

Hast du für die Übergabe der Kaution (bis zu 3 Grundmieten) eine Quittung mit Verwendungszweck Kaution zum Mietvertrag xyz oder Übeweisung mit dem gleichen Verwendungszweck?

Lxc040HH 
Fragesteller
 16.02.2024, 12:22

Ja habe ich der Vertrag ist unterschrieben und Kaution. Aber bisher keine Rechnung oder ähnliches erhalten über die Makler Courtage, diese solle ich bar an die Maklerin zahlen ^^

2 Antworten

  1. Die Provision ist frei verhandelbar zwischen dem Vermieter und dem Makler. In der Regel liegt die Kaution bei maximal zwei Nettokaltmieten + Mehrwertsteuer. Aber das ist keine gesetzliche Regelung.
  2. Der Vermieter muss die Kaution zahlen. Eine Abtretung oder Teilung mit dem Mieter ist nicht zulässig.
  3. Der Vermieter darf dir natürlich nicht deswegen die Zusage verweigern. Aber er kann sich ja auch einfach "zufällig" nicht für dich entscheiden.

Deswegen hat die Maklerin dich ja auch angerufen, damit du nichts schriftliches hast.

das der Eigentümer sich auf einen Mietvertrag einigen würde wenn ich die Hälfte der Maklerprovision mit ihm teilen würde 

Das ist eine ganz klare Erpressung, die du aber nicht beweisen kannst. Und leider ist das in Großstädten üblich.

Und selbst wenn du sie beweisen könntest, hättest du dann immer noch keine Wohnung.

Wenn du die Wohnung haben willst, zahle die Summe und fertig.

Wenn du es nicht zahlen willst, dann bekommst du die Wohnung nicht.

Du kannst dich an den Verbraucherschutz wenden, und fragen, ob die wissen, wie man damit umgehen sollte.

Fakt ist. Du hast keine Beweise. Einzige Option wäre das Spiel mitzuspielen und der Maklerin das Geld mit einem eindeutigen Betreff zuüberweisen "50% Maklergebühr Wohnung XY in Hamburg, Vermieter Herr Mustermann".

Wenn die Maklerin diese Überweisung so akzeptiert, hätte man eventuell einen ersten Ansatz eines Beweises. Im Falle einer Anklage kann sie dann aber immer noch sagen, dass ihr die Buchung durchgerutscht ist, und dass du da sicher etwas falsch verstanden hast, und sie dir das Geld natürlich zurück überweist.

Es kann aber auch sein, dass die Maklerin dich bittet die Gebühr bar zu zahlen. Ist alles schon passiert.

Theoretisch könnte die Polizei dann auch prüfen, ob der Vermieter auch nur die Hälfte gezahlt hat. Dann wäre es alles irgendwie schlüssig. Vielleicht weiß aber der Vermieter auch gar nichts davon und die Maklerin kassiert einfach zwei mal ab.

Alles viele Mutmaßungen. Aber am Ende musst du entscheiden, ob du die Wohnung willst oder nicht.

Lxc040HH 
Fragesteller
 08.02.2024, 03:59

Das habe ich mir schon so ungefähr gedacht. Die Zahlung ansich würde mir nicht wehtun verarschen lassen will ich mich aber auch nicht. Leider bin ich Beruflich auf die Wohnung angewiesen. Ziemlich beschissene Rahmenbedingungen würd ich mein 😅

Danke für den Rat

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IrockRTC  08.02.2024, 04:02
@Lxc040HH

Ja, du befindest dich in einer "misslichen" Lage. Und genau deswegen ist das ausnutzen auch so leicht. "Auf dem Dorf" würde man sich einfach eine andere Wohnung nehmen. Aber in der Großstadt muss man solche Spielchen leider oft mitspielen. Und da sind 1.500 Euro noch "günstig".

Mich würde in deinem Fall interessieren, ob der Vermieter etwas von diesem Deal weiß, oder ob die Maklerin das im Alleingang macht.

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Lxc040HH 
Fragesteller
 08.02.2024, 04:07
@IrockRTC

Laut ihrer Aussage kam die Forderung vom Eigentümer der Wohnung, und dies sei ausschlaggebend für ein Mietverhältnis . Jedoch kam dies erst nach Zusage der Wohnung und die Aufforderung die Kaution vor dem Unterzeichnen des Vertrages zu zahlen. Die Kaution muss vor dem unterzeichnen des Vertrages und Aushändigung der Schlüssel vorliegen, wurde mir so gesagt.

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IrockRTC  08.02.2024, 04:10
@Lxc040HH

Dass mit der Kaution ist soweit richtig / üblich.

Nur ob die Forderung zur Teilung der Maklerprovision wirklich vom Vermieter kam, oder ob der schon die volle Provision gezahlt hat und die Maklerin nur bei dir noch mal nachfassen will, das wäre die Frage. Ich habe letzteren Fall tatsächlich schon erlebt.

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Lxc040HH 
Fragesteller
 08.02.2024, 04:14
@IrockRTC

Sieht so aus als müsse ich das falsche Spiel mitspielen! Naja im Nachhinein werd/muss ich schlauer sein.

Man muss leider aus der Position des suchenden sagen das die sich das rausnehmen können - Angebot und Nachfrage

Danke dir auf jeden Fall

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IrockRTC  08.02.2024, 04:17
@Lxc040HH
Sieht so aus als müsse ich das falsche Spiel mitspielen!

Wenn du die Wohnung haben willst, ja.

Man muss leider aus der Position des suchenden sagen das die sich das rausnehmen können - Angebot und Nachfrage

Ja, was in den Großstädten zum Teil abgeht, ist der Wahnsinn.

Dann drück ich dir mal die Daumen, dass du die Wohnung bekommst. 👍

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Lxc040HH 
Fragesteller
 08.02.2024, 04:36
@IrockRTC

Danke dir, ich komme gebürtig aus Meckpomm. Da würd ein jeder bei den Forderungen fragen ob man noch alle Latten am Zaun hat 😂!

Nunden ich werde dem mit Knurrenden Magen zustimmen.

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alterzapp  08.02.2024, 08:23
@Lxc040HH

Du kannst auch erst einmal zahlen und dann innerhalb von drei Jahren die Zahlung zurückverlangen. Dabei ist natürlich wichtig die Zahlung auch als Anteil an der Maklergebühr zu kennzeichnen. Dann bist du drin und bekommst dein Geld später zurück.

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Im Idealfall steht nichts von der Provision im Mietvertrag. Dann unterschreibe diesen, lass dir eine Kopie geben und dann kann die Maklerin schauen, wo sie die Kaution herbekommt. Netter Hinweis, das du rechtlich nicht dafür zuständig bist und sie sich für ihr Geld an den Vermieter zu wenden hat. Nur unterschreiben darfst du zu dem Thema nichts.

Lxc040HH 
Fragesteller
 08.02.2024, 04:47

Okay das werd ich Schweigend im Kopfbehalten beim Unterzeichnen! 🤔

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hadster221  08.02.2024, 05:17

Wieso wird das Studentenwerk einen Hausmeister nicht kuendigen, wenn er unfreundlich und anschreiend mit den Mietern umgeht? Kanst du das aus eurer Perspektive schildern?

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Gerhart  08.02.2024, 07:36

Provision ist nicht gleich Kaution !

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