Miete und Kaution bezahlt, dennoch keine Schlüsselübergabe?

4 Antworten

Die Zahlung der Kaution und die Übergabe der Wohnung erfolgen idealerweise Zug um Zug, also ganz ideal "Schlüssel gegen Bargeld". Da das in der Praxis häufig nicht möglich ist und weil man als Mieter die Kaution auch in drei Raten zahlen darf, wird dennoch meistens die Überweisung als Zahlungsmethode gewählt, wobei der Überweisungsbeleg bei Schlüsselübergabe als Nachweis der Zahlung ausreicht.

Laut Vermieter wartet er bis das Thema mit der Kaution bei der Bank entgültig geklärt sei, dabei habe ich von meiner Seite aus, das Konto so anlegen lassen, wie es im Vertrag verlangt war.

Einerseits schreibst Du von Überweisung und andererseits davon, dass Du ein Konto anlegen hast lassen? Also Deine Überweisung auf ein von Dir angelegtes Konto? Da ist es verständlich, dass der Vermieter erst einmal wissen möchte, ob das mit dem Konto wirklich alles so funktioniert, wie es für die Kaution brauchbar ist. Somit verständlich, dass er Dir die Wohnung noch nicht übergeben hat. Wenn dann alles geklärt ist, kannst Du die Wohnung haben.

Nur mal als Beispiel, was passieren kann: Mit einer Mieterin hatten wir vor über 10 Jahren als Kaution ein Kautionssparbuch vereinbart, das sie bei ihrer Bank anlegen würde. Als es nun zum Auszug kam und wir der Mieterin mit frühzeitiger Rückzahlung entgegen kommen wollten, hatten wir nur die Möglichkeit, Ihr das ganze Sparbuch zurück zu geben. Lt. ihrer Bank konnten wir in der Freigabeerklärung angeben, dass 200 € als Einbehalt für evtl. Betriebskostennachzahlungen auf unser Konto zu überweisen sind.

Als nach mehreren Wochen kein Geldeingang festzustellen war, fragte die Mieterin bei ihrer Sparkasse nach und die erklärte nur "sowas machen wir nicht". Die Freigabeerklärung war ein Formular dieser Sparkasse! Folge: Zahlt die Mieterin ihre zu erwartende Nachzahlung nicht, können wir zusehen, wie wir an unser Geld kommen. Die Sparkasse interessiert das nicht.

So etwas macht verständlich, warum Dein Vermieter erst einmal genau prüfen will.

SunnyBoy593 
Fragesteller
 12.01.2024, 12:09

Danke für die ausführliche Antwort.

Der Mieter wollte die Kaution auf ein Mietkautionskonto angelegt haben.
Dieses besteht auch bereits seit dem 04.1

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bwhoch2  12.01.2024, 12:12
@SunnyBoy593

Das mag auch so sein, aber bei diesen Konten ist nun mal das Kleingedruckte sehr bedeutsam. An Deiner Stelle würde ich darauf drängen, dass die Übergabe der Wohnung nun kurzfristig erfolgt, denn schließlich hast Du keinen Einfluss darauf, wie lange der Vermieter oder seine Bank brauchen, bis alles geklärt ist.

Natürlich könntest Du die Zeit, in der Du die Wohnung nicht nutzen konntest, anteilig von der kommenden Miete abziehen. Ein guter Einstand wäre das aber sicher nicht. Rede ggf. mit Deinem Vermieter auch darüber.

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Forder den Vermieter, möglichst nachweisbar, auf dir unverzüglich die Wohnung zu übergeben.

Du kannst auch Schadensersatzforderungen geltend machen. Kosten für Unterkunft und Einlagerung des Hausrates.

Du könntest auch fristlos kündigen.

Wenn der Herr Vermieter sich bequemt dir die Wohnung endlich zu übergeben könntest Du mit der nächsten Mietzahlung die zuviel gezahlte Miete für Januar verrechnen.

Ohne Wohnungsübergabe hättest Du eigentlich keinen Cent zahlen müssen!

Die Gesamtmiete ist Mietbeginn fällig, die erste Rate der Kaution bei Mietvertragsschluss. Der Vermieter verzögert den Mietbeginn, also hat er kein Recht auf die Miete. Wenn du die Wohnung übernommen hast, kannst du einen Teil der Miete zurückfordern.

Ich zahle keine Kaution, wenn ich nicht gleichzeitig den Schlüssel und eine Übergabe dafür bekomme.

Mietbeginn ab 1.1. heißt für mich 1.1. und nicht 13.1.

Gerhart  12.01.2024, 12:07

Mietbeginn wäre hier nicht am 1.1.sondern am 2.1., denn der 1.1. ist eine Feiertag!

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