Betr. KV s. Anlage 1 auf Mieter umlegen?

4 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt
Hätte der Vermieter darauf aufmerksam machen müssen, und es namentlich im Vertrag erwähnen müssen, das die Grundsteuer umgelegt werden auf den Mieter ?

Nein, der Verweis, dass der Mieter Betriebskosten trägt, ist hier vollkommen ausreichend.

Natürlich wird die Grundsteuer umgelegt. Warum sollte dein Vermieter die tragen? Die fällt ja nun mal an.

Der darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, er darf, wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird.

zum damaligen Zeitpunkt war das für mich kein Begriff

Das ist nun wirklich dein Problem. Der Vermieter ist nicht dafür zuständig, dir haarklein alles zu erklären, wenn du selbst nicht in der Lage bist, dich zu informieren.


W18J66  30.01.2024, 10:34

Unwissenheit schützt nicht vor Überraschungen.

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