Doppelte Mietverträge?

5 Antworten

Das bedeutet, dass ich die Miete für den Juni für beide Wohnungen zahlen muss, obwohl ich die Schlüssel zur ersten Wohnung nie erhalten habe.
Der Vermieter hat sich geweigert, sie mir zu geben, da er die Wohnung renoviert hat und nicht wollte, dass ich sie für einen Monat beziehe.

Viele hier sind in ihren Antworten der Ansicht, dass 100 % Mietminderung hier möglich sind. Demgegenüber steht aber, dass es dem Vermieter wohl tatsächlich nicht zumutbar war, Dir den Schlüssel für 1 Monat heraus zu geben, nachdem Du bekundet hattest, dass Du gar nicht einziehen willst.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsstest Du überdies beweisen, dass Du die Herausgabe der Schlüssel ernsthaft gefordert hast.

Die rechtlichen Schritte, mit denen der Vermieter droht, sind also nicht ohne.

Immer wieder mal kommt es vor, dass Leute Wohnungen anmieten, die sie dann doch nicht beziehen können und den Vertrag sofort wieder kündigen. Wenn nicht gleich ein passender Nachmieter gefunden wird, muss bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt werden.

Denkbar in Deinem Fall wäre, dass ein Gericht zwar 100 % Mietminderung zubilligt, gleichzeitig dem Vermieter aber eine Nutzungsausfallsentschädigung in Höhe der Miete zubilligt. Fakt ist, dass der Vermieter keine Einnahmen für den Juni hätte und ihm nicht zugemutet werden kann, dass Dir eine frisch renovierte Wohnung ausgehändigt wird, die er dann beschädigt und verdreckt schon nach einem Monat wieder zurück bekommt.

Zudem: Herausgabe der Schlüssel hätte auch bedeutet, dass Du Kaution zahlen musst. Für die Rückzahlung der Kaution hätte sich der Vermieter wiederum 6 Monate Zeit lassen können. Wäre das für Dich besser gewesen?

Meine Empfehlung, ganz pragmatisch und ohne dies als rechtliche Beratung zu werten: Zahl die Miete und lass gut sein. Am Ende wird für Dich alles noch viel teurer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

paddelheini430  16.12.2024, 20:53

"..die er dann beschädigt und verdreckt schon nach einem Monat wieder zurück bekommt..." m.E. Unterstellungen, die schon deshalb nicht bewiesen werden können, weil er ja nie eingezogen ist.
Die Kaution ist eine ganz andere Frage. Natürlich hätte er die spätestens bei Einzug zahlen müssen. Dazu kam es jedoch nicht. Wenn der Vermieter die Kaution erfolglos gemahnt hat, kann er durchaus den Schlüssel bis zur Kautionszahlung zurückbehalten. Frage an kaempfer12345, hat der Vermieter die Kaution verlangt?

Ich lese gerade erst, dass du einen Nachmieter meinst. Und keinen Untermieter.

Ein Vermieter darf dir nicht den Schlüssel verweigern. Wenn dein Mietvertrag am 1.Juni beginnt, muss (!) dir dann auch der Zugang zur Wohnung möglich sein. Ohne zusätzliche Bedingungen, Vertrag ist Vertrag. Wenn der Zugang nicht möglich ist, gibts keine Miete. So will es auch die Rechtssprechung.

Am besten heb entsprechende Unterlagen, Schreiben, Emails etc dazu auf.

Der Vermieter hat sich geweigert, sie mir zu geben, da er die Wohnung renoviert hat und nicht wollte, dass ich sie für einen Monat beziehe.

Wenn sich das nachweisen lässt, bist Du fein raus.

Nach § 543 (2) Pkt. 1 BGB ist eine außerordentlich fristlose Kündigung möglich, wenn die Mietsache nicht rechtzeitig übergeben wurde.

Da Du sicher nicht fristlos gekündigt hast, wäre hier aber eine Mietminderung von 100% möglich. Immerhin konntest Du die Wohnung gar nicht nutzen.

Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten und wurde gewarnt, dass der Vermieter rechtliche Schritte einleiten wird, wenn ich nicht zahle.

Widersprich der Zahlungsaufforderung und verweise auf die nicht ausgehändigten Schlüssel. Bestenfalls holst Du dir anwaltliche Hilfe.

Ich wage aber zu bezweifeln, dass der Vermieter rechtliche Schritte einleiten wird. Spätestens, wenn er sich bei seinem Anwalt erkundigt, wird ihm dieser sagen, dass seine Erfolgschancen quasi bei Null liegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

LUTZIE777  05.12.2024, 12:47

Manche sind so dreist und probieren es trotzdem. Hab es selbst erlebt, in einer mittelgroßen schwäbischen Stadt; der Vermieter hatte dort alle Anwälte "gekauft" und seine Rechtsverdreher waren mit den Amtsrichtern befreundet. Daher ist der mit allen Rechtsverstößen durchgekommen.
Recht haben und Recht kriegen sind leider nicht dasselbe. Recht kriegen muss man sich leisten können.

Du sprichst von UNTERMIETERN, dann müsstest dochdu den Mietvetrag mit dem einen abschließen. Was hat dein Vermieter damit zu tun?


kaempfer12345 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 13:16

Nachmieter meine ich

Von Experte Gerhart bestätigt
Der Vermieter hat sich geweigert, sie mir zu geben, da er die Wohnung renoviert hat und nicht wollte, dass ich sie für einen Monat beziehe.

Somit kann er auch keine Miete verlangen.