Ich würde auf Erstattung bestehen.
Die Gesetzliche Gewährleistung kannst du 2 Jahre lang, also auch nach den 30 Tagen, geltend machen: Die Ware war in mangelhaftem Zustand, Nachbessern kann der Händler offenbar nicht (d.h. ein gleiches Ersatzpaar schicken). Reparatur dürfte bei so einem Massenprodukt kaum in Frage kommen. Du kannst in dem Fall 2 Jahre lang reklamieren und der Händler müsste dir beweisen, dass seine Schuhe einwandfrei waren. (Googel das ruhig mal selbst). Er wird versuchen, das abzuwenden, zu mauern, sich einfach weigern o.ä., aber du bist im Recht.
Eine Reklamation ist etwas anderes als ein Umtausch wegen Nichtgefallen.
Die Ersatzschuhe hätten sicher auch nicht gerade Top-Qualität, und wenn dir Grün nicht gefällt, musst du das auch nicht annehmen.