Meinung des Tages: Erste Einigung von Union und SPD - was haltet Ihr von den geplanten Krediten?

Die Sondierungsgespräche von Union und SPD haben begonnen - und zwar mit Gesprächen über Geld. Geplant sind nun Milliardenkredite für Verteidigung und Infrastruktur..

So sollen die Kredite ausfallen

Geplant - oder besser verplant - ist ein Sondervermögen von über 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr. Doch für eine kriegstüchtige Bundeswehr wird eine Ausstattung über 100 Prozent benötigt (im Sinne von Ersatz), Luftverteidigung und auch Cyberabwehr, sowie die eigenständige Beobachtung möglicher Gegner werden ebenfalls gebraucht. Union und SPD wollen im ersten halben Jahr ein Beschaffungsbeschleunigungsgesetz und eine Prioritätenliste vorlegen, die aufzeigt, welche Rüstungsgegenstände schnellstmöglich beschafft werden sollen. Verteidigungsausgaben, die oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, sollen von Beschränkungen der Schuldenbremse ausgenommen sein.
Auch die Infrastruktur ist ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zehn Jahren geplant.

Hürden der geplanten Kredite

Geplant sind die Kredite als Sondervermögen - diese schaffen eine verlässliche Perspektive für die Finanzierung und auch Planungssicherheit für alle in die Umsetzung involvierten Parteien. Für dauerhafte Investitionen muss allerdings die Schuldenbremse überarbeitet werden - Union und SPD wollen durch eine Expertenkommissionen eine Modernisierung ausarbeiten lassen.
Doch woher kommt das Geld für die Kredite? Erstmal besorgt sich der Staat frisches Geld. Das geschieht durch die Ausgabe von Anleihen auf dem Kapitalmarkt. Der Staat bekommt dann Geld von Anlegern - aber langfristig muss ein derartiger Kredit getilgt werden. Dieses Geld wiederum muss aus dem Bundeshaushalt kommen - aus Steuergeldern und staatlichen Einnahmen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Findet Ihr die Höhe der geplanten Kredite ausreichend?
  • Fürchtet Ihr, dass die Tilgung perspektivisch zu höheren Steuern führen wird?
  • In welchem Bereich sollte zudem investiert werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich finde die Einigung gut, denn...

Zu meiner Kindheit musste ich schon Russisch lernen, weil der Aggressor das so wollte. Ich möchte dies für die jetzige Generation verhindern. Putins Schergen haben ja bereits mehrfach angekündigt Deutschland von der Weltkarte zu tilgen.

Was gibt's da noch gross zu überlegen?! Der ekelhafteste Diktator der Welt zwingt uns ja geradezu endlich Mal verteidigungsbereit zu werden.

Ich bin auch gern bereit mehr Steuern zu zahlen, wenn ich dadurch erreiche, dass meine Kinder nicht die Sprache des Agessors sprechen müssen.

Das Trump dreist das Opfer (Ukraine) zum Tæter macht und damit Putin einläd, gleich bis Berlin weiter zu marschieren, ist ein weiterer Grund Europas Wehrfähigkeit zu erhöhen.

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Ich denke für Dich wäre es eine ganz gute Lösung, wenn Du Dich selbst an das Jugendamt wendest, um eine gute Lösung zu finden.

Eine Mutter, die Ihr Kind anspuckt, ist definitiv nicht zur Kindererziehung geeignet!

Vielleicht kann es in Deinem Fall durchaus eine gute Alternative sein, wenn Du in ein anderes Umfeld kommst. Sei es nun eine Jugendeinrichtung oder Ersatzeltern. Deine Mutter ist definitiv kein guter Umgang für Dich.

Was heißt denn: "Meine Mutter droht mich beim Jugendamt zu geben"

Das Jugendamt ist zum Schutz der Kinder/Jugendlichen da, nicht zum Schutz der Eltern! Eine "Drohung" der Kinder setze ich mal mit "Erpressung" gleich und ist keinesfalls geeignetes Mittel zur Kindererziehung. Diese Drohung ist ein starkes Indiz von Überforderung deiner Mutter und mangelnder Elternliebe.

Sprich bitte selbst mit dem Jugendamt über Deine Probleme und lass Dir dort Lösungen anbieten.

Dein Problem erinnert mich an meine eigene Kindheit. Auch meine Mutter hatte mir damals mit dem Jugendamt gedroht und mich und meine Geschwister wegen jeder Kleinigkeit verprügelt. Ich bereue heute, mich damals von ihr erpressen zu lassen habe. Mit meinem heutigen juristischen Wissen, wäre ich damals besser selbst zum Jugendamt marschiert.

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Vermutlich wird der Sender die Reisekosten übernehmen, nebst Verpflegung und Unterkunft. Das ist dann kein Honorar.

Was der Sender davon hat? Einschaltquoten!

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"Hi, ich habe eine Frage, das Steuertransperenzgesetz besagt ja das verkaufte Artikel mit einem insgesamten Wert von 2000 Euro oder 30 Verkäufe besteuert werden müssen (Außer Alltags Gegenstände). "

Diese Aussage ist falsch! Dieses Gesetzt schreibt lediglich vor, daß diese Umsätze von den Plattformen an´s Finanzamt gemeldet werden müssen, nichts über die Steuerpflicht dieser Umsätze.

Umsätze über 2.000 € können trotzdem steuerfrei sein, Umsätze unter 2.000 € können trotzdem steuerpflichtig sein.

Wenn Du dort z.B. einmalig dein Gebrauchtwagen aus dem Privatvermögen für z.B. 50.000 € verkaufst, ist dies durchaus steuerfrei.
Wenn Du dort jede Woche einen Strickpulli für je 10,- € verkaufst, bei 52 Wochen also für insgesamt 520,- €, ist dies durchaus steuerpflichtig. (Feinheiten, daß sich dies evtl. gar nicht auf die Steuerlast auswirkt, z.B. unter Grundfreibetrag oder Härteausgleich, vernachlässige ich hier mal aus Vereinfachungsgründen).
Härteausgleich (§ 46 EStG) - Steuerfreie Nebeneinkünfte

Es kommt bei der Steuerpflicht also im Wesentlichen auf die Nachhaltigkeit an, nicht auf die Höhe der Verkaufserlöse, welche Du entweder freiwillig selbst angibst oder von Ebay, RBNB, Amazon etc. an das Finanzamt gemeldet werden.

Wenn Du einmalig eine Haushaltsauflösung mit z.B. 50 Gegenständen machst, sind das immer noch steuerfreie Veräußerungen. Wenn Du 2x im Jahr eine Haushaltsauflösung machst, begründest Du damit einen steuerpflichtigen Gewebebetrieb.

Es kommt auf die Nachhaltigkeit an.
Nachhaltigkeit (Steuerrecht) – Wikipedia

Der Zahlungsweg des Kunden (bar, Überweisung, PayPal..etc.) hat selbstverständlich keine Auswirkungen auf die Steuerpflicht.

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Es wäre für die Versicherungen absolut geschäftsschädigend, wenn die auch rückwirkende Schadensfälle regulieren würden.

"Oh, mein Haus ist abgebrannt; schließ ich doch mal schnell eine Feuerversicherung ab." Niemand würde mehr vorsorglich eine Versicherung abschließen.
Bei diesem Geschäftsmodell muss die Versicherung Verluste machen.

Es gibt sogar Sparten mit Anwartszeiten (Rechtsschutz z.B.) . Da greift der Versicherungsschutz erst für Schadensfälle die ca. 1/4 Jahr nach Vertragsabschluss entstehen.

Am besten, nach Schadensregulierung gleich wieder kündigen; man kann ja beim nächsten Schaden wieder nachträglich neu abschließen. Der beste Weg, dass es bald gar keine Versicherungen mehr gibt.

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Ich mache u.a. auch die Buchhaltung für Vermieter und bin heil froh, daß der Mandant bei allen Mietern das selbe Vertragsformular verwendet.

Vonovia z.b. hat ca. 516.000 Wohnungen. Stell Dir vor, der arme Steuerberater muss mit 500.000 unterschiedlichen Vertragsformularen händeln!

Unbezahlbar; aber trotzdem sollen die Mieten stabil bleiben!?

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Verklagen kannst Du die natürlich, allerdings definitiv nicht erfolgreich. Allenfalls den Austräger. Viel Erfolg bei der Suche.

Was hälts du eigentlich vom Pluralismus?! Deine armen Kinder tun mir leid. Sie werden es im späteren Leben sehr schwer haben, wenn der Vater Meinungsvielfalt unterdrückt.

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Lastschriften zurückgeben und auf Mahnungen gar nicht erst reagieren. Punkt!

Wenn die Dich verklagen, verlangst Du eine Vertragskopie mit deiner Unterschrift, die es ja nach Deinen angaben gar nicht gibt.

Wenn die Deinen Sohn verklagen, weist Du die Klage mit dem Hinweis ab, daß Dein Sohn noch nicht geschäftsfähig ist. Punkt.

Kündigen brauchst Du nicht, da weder Du noch dein Sohn einen Vertrag abgeschlossen haben.

Ich Gegenteil. Sollten die noch mal abbuchen, kannst Du die auf Unterlassung verklage. Dies musst Du jedoch min. 1x außergerichtlich ankündigen, damit die dann die Prozesskosten zu zahlen haben.

Taschengeldpragraf greift hier nicht, da nur das Taschengeld ist, was er in der Tasche hat. Daher das Wort "Tasche". Lollis und Eis kann er bei Aldi natürlich kaufen, von dem Geld was er bereits in der Tasche hat, Forderungsinhaber auf künftiges Taschengeld ist er jedoch nicht, da nicht rechtsfähig.

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Ich habe es mir angewöhnt, bei unbekannten Nummern, einfach hallo zu sagen.

Bei einer vorliegenden Bewerbung, wie in Deinem Fall, fragt der Anrufer schon "spreche ich jetzt mit Herrn ..., weil er deinen Namen ja schon aus dem Bewerbungsschreiben kennt. Dann kannst Du auch gefahrlos bestätigen.

Es ist in Zeiten von häufigem Telefonbetrug/Spananrufen auch nicht unhöflich sich zunächst anonym zu melden. Ein intelligenter Personalchef wird dafür Verständnis haben.

Meinem Vater (85 Jahre) hat man am Telefon schon mehrere Lottoverträge, Lexika etc. angedreht, nur weil er am Telefon seinen Namen gesagt und auf belanglose Fragen Ja geantwortet hat. "Ja ich wohne in ...", hat man dann einfach per Tonschnitt in "ja, ich will das Lexika" umgewandelt. Das ist natürlich ganz klar Betrug, aber schwer zu beweisen.

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Dir wird die Pfändung sowohl vom Finanzamt als auch von der Bank nur zeitverzögert angezeigt, damit der Schuldner nicht schnell das Konto leerräumen kann um so die Pfändung noch vereiteln zu können.

Gehe fest davon aus, dass Du in ca. einer Woche Post von beiden bekommst.

Auch die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet ca. eine Woche die Klappe zu halten. Sie handelt mit der zeitlichen Verzögerung also nicht bewusst gegen Dich, sondern nur gesetzeskonform.

Ein Ausweg wäre noch, sofort ein P-Konto zu beantragen. Dann kann nur über der Pfändungsschutzgrenze gepfändet werden

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Nach meinem Rechtsverständnis, kann der alte Vermieter lediglich ausstehende Mieten, welche bis zum Nutzen/Lasten-Wechsel fällig waren, im Wege einer Zahlungsklage geltend machen. Um die Prozesskosten einer Zahlungsklage (welche ja offensichtlich noch gar nicht eingereicht ist) zu vermeiden, sortiere Deine Finanzen und überweise ihm evtl. ausstehenden Mieten. Mit der Glättung des Mietkontos ist zumindest eine fristlose Kündigung definitiv abgewendet.

Das Argument von iQhaenschenkl, das Rechtschutzbedürfnis eine entmietete Wohnung verkaufen zu wollten, ist eindeutig rechtswidrig. Dieses Argument suggeriert ja geradezu, daß der Kündigungsgrund ja nun eben nicht im Zahlungsrückstand, sondern im höheren Verkaufspreis durch Entmietung liegt. Dies ist eindeutig rechtswidrig!

Auch die Tatsache, daß sich der neue Vermieter sich noch garn nicht zu den Kündigungsabsichten des ehemaligen Eigentümers geäußert hat, lässt auf konkludentes Handeln schließen, daß er dich als Mieter akzeptiert. Hast Du vom Ihm ein Schreiben vorliegen in dem er Dir z.b. seine neue Bankverbindung mitteilt oder Dich als neuen Mieter begrüßt? Dies würde meine Rechtsauffassung "konkludentes Handeln" unterstreichen.

Es kommt hinzu, daß der alte Vermieter gar nicht mehr Vertragsinhaber ist, sondern der neue Vermieter. Auch ist er nicht mehr Eigentümer. Ich kann eine Räumung nur verlangen, wenn ich auch Eigentümer bin! Punkt!
Wenn ich mein Auto jemandem verkaufe, und da sitz noch meine Oma drin, dann obliegt es dem Käufer, entweder mich auf Rückabwicklung zu verklagen oder die Oma auf Räumung zu verklagen. Ich selbst kann die Oma nicht auf Räumung verklagen, da ich nicht mehr Eigentümer bin. Ist doch irgendwie logisch ; oder?!

Ich verstehe auch nicht recht das Rechtsschutzbedürfnis des ehemaligen Eigentümers. Er hat ja offensichtlich den Kaufpreis erhalten. Wenn nicht, ist das auch nicht dein Problem. Welches berechtigte Ziel will er denn mit der Räumungsklage erreichen?! Die typische Begründung in solchen Fällen "solventerer Mieter" entfällt hier ja, da er nicht mehr an solventere Mieter vermieten kann.

Ich weise vorsorglich darauf hin, daß ich KEIN Rechtsanwalt bin und meine Rechtsauffassung aus 32 Jahren Berufserfahrung im Steuerrecht bilde. Ich betreue auch Mieter und Vermieter, da streift man zwangläufig auch Mietrecht, wenn auch nicht so intensiv wie ein Rechtsanwalt.

Wenn die Räumungsklage abgewiesen wird, und davon bin ich fest überzeugt, dann muss der Kläger auch deine Anwaltskosten erstatten. Bitte trage daher Dein Problem einen Fachanwalt für Mietrecht vor. Solltest Du bereits im Mieterverein sein, stellt dieser sogar einen Anwalt kostenlos oder nur gegen geringe Gebühr.

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Das Wort "zufriedenstellend" würde ich mal mit Note 3 interpretieren.

Rein juristisch ist das Zeugnis nicht angreifbar. Es darf nichts negatives geschrieben werden, was das Zeugnis auch erfüllt. Eine Top-Bewertung ist es jedoch nicht.

Bewerte das aber nicht zu stark. Für viele Personaler ist das Zeugnis nur ein Baustein in der Bewerbung. Gutes Fachwissen im Vorstellungsgespräch hat mehr Gewicht, als ein auslegbares Zeugnis.

Ich vermute mal, du bist noch recht jung. Ein intelligenter Personaler weiß, dass dann die praktische Erfahrung noch nicht so doll sein kann.

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Geh mal davon aus, daß er bereits eine Freundin hat und das mit der beruflichen Überlastung nur als Vorwand nimmt, um Dich nicht zu verletzen.

Das er tatsächlich Sigle ist, kannst Du ja kaum überprüfen.

Mit 27 hat man natürlich starkes Interesse am anderen Geschlecht, egal wie der Beruf einen beansprucht. Es sei denn er ist eher an Männern interessiert.

Der Vorwand "Studium" ist Quatsch.

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Kann es sein, daß Du irgendwo (z.B. Finanzamt, GKV) unbezahlte Schulden hast und die jetzt Dein Konto gepfändet haben?

Die Pfändungsmitteilung wird üblicherweise erst einige Tage verspätete an den Schuldner gesendet, damit der nicht vorher das Konto leerräumen kann.

Die Bank bekommt die Pfändungs- und Überweisungsverfügung immer einige Tage vor dem Schuldner.

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Spar und Konten Situation und Verhältnis mit der Mutter?

Meine Mutter hat keinen Job will aber von ihrer Erbschaft unbedingt ein Haus kaufen, deswegen will sie mich als Schuldner für einen Kredit eintragen lassen da sie alleine keinen bekommen würde, und macht mir die Hölle heiß das ich mehr sparen soll, obwohl ich gar kein Haus möchte. Das habe ich ihr auch gesagt, sie möchte mich aber trotzdem dazu drängen... Ich geben ihr im Monat über 700€ dazu und trotzdem hat sie mir letztens angedroht mich zu enterben, da sie sich scheinbar Zugang zu meinen Kontoauszügen verschafft hat und sieht das ich eben viel von meinem Geld auch ausgebe(was mir ja auch zusteht da ich keine Schulden haben und es ja mein eigenes, erwirtschaftetes Geld ist). Das sieht sie allerdings scheinbar nicht so und möchte jetzt das ich ein Konto anlege auf das ich 500 Euro im Monat überweise auf das nur sie Zugriff hat. Da sie an diesem Punkt während unserem Gespräch kurz vorm Nervenzusammenbruch stand (sie hat leider auch einige psychische Krankheiten - Depression, Angstzustände ect.) habe ich bei dieser Idee eingewilligt damit Ruhe ist, aber geht das überhaupt? Trotzdem ist das ganze jetzt kein befriedigender Zustand da ich ihr somit von meinen 2050 Euro netto Gehalt mehr als die Hälfte geben würde.

Ich selbst bin 26 Jahre alt, habe 2500€ auf dem Sparbuch und 8000€ im Bausparvertrag und bin schuldenfrei.

Was haltet ihr von meiner Situation? Habt ihr Rat für mich was ich machen könnte? Meine Mutter sieht die Situation jetzt als gelöst an da sie davon natürlich enorm profitiert, ich sehe da jedoch noch Handlungsbedarf. Danke!

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Frag dich mal, warum die Bank ihr keinen Kredit gibt! Weil sie ihr nicht trauen!!
Wenn Du für den Kredit bürgen sollst, dann muss sie dich auch als Eigentümer mit ins Grundbuch lassen.

Die Erpressung "Enterbung" würde ich eher als rotes Warnsignal betrachten. Woher weißt Du, daß sie die Erpressung nicht erneuert, wenn Du dieser nachgegeben hast!?
Ich prognostiziere Dir, daß sie in naher Zukunft das Erpressungsgeld auf 1.500 € monatlich erhöht!!

Deine Mutter scheint gern auf Kosten anderer zu leben.

Von 1.200 € monatlich kannst Du Dir locker eine Mietwohnung leisten.

Nable dich ab, von dieser Mutter, die das Geld mehr liebt als ihren Sohn.

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Die Steuerpflicht bei Gewinneinkünften (ESt, GewSt, KSt) knüpft im Wesentlichen an die Nachhaltigkeit der Tätigkeit an.

Gewerbliche Einkünfte / 4.2 Nachhaltige Betätigung | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe

Heißt im Klartext. Wenn sich eine Prostituierte einmalig gegen Entgelt flach legen lässt ist dies steuerrechtlich uninteressant. Genau so wie, wenn jemand einmalig sein Auto verkauft.

Sobald sie ihren Körper ein Weiteres mal gegen Entgelt anbietet, liegt Nachhaltigkeit und damit ein steuerpflichtiger Gewerbebetrieb vor. Vergleichbar mit Jemandem der mehr als nur ein Auto verkauft.

Auf die persönliche Definition "privat" kommt es dabei nicht an. Das Steuerrecht kennt keine Unterscheidung zwischen privat und nicht privat. Auch BMW, Siemens etc. sind Privatunternehmen und müssen trotzdem Steuern zahlen.

Und JA! wenn sie das in Ihrer Steuererklärung nicht angibt, ist das ganz klar Steuerhinterziehung, auch dann, wenn Sie das nur 2 mal gemacht hat.

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Die Abzugsfähigkeit der Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ist nicht zwingend an tatsächlich fließende Mieteinnahmen geknüpft, sondern lediglich an der Vermietungsabsicht.
Ich hatte schon einen Mandanten, der nach dem Hauskauf erst mal drei Jahre saniert hat und erst danach vermieten konnte. Trotzdem konnte er in den ersten drei Jahren Verluste geltend machen.

Man darf dann natürlich nicht selbst einziehen, weil das dann ganz eindeutig gegen die Vermietungsabsicht spricht.

Ich rate dir davon ab, daß ohne Steuerberater zu machen. Das Thema ist viel zu komplex für einen Steuerleien.
Mindestens die ersten 2-3 Jahre würde ich damit einen StB beauftragen. Gerade im Anschaffungsjahr, gibt es fast immer Hick-Kack mit dem Finanzamt, was denn nun zum Grundstück und was zum abschreibungsfähigen Gebäude gehört.
Ohne StB zieht dir das FA die Hosen aus.

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Aktien waren, langfristig betrachtet, schon immer die profitabelste Anlageform. Ich sehe keinen Grund, warum das in vier Jahren plötzlich anders sein sollte.

Ich würde zum Start jedoch nicht auf Einzelaktien setzen, sondern eher auf Aktienfonds oder ETF´s. Wirecard und VARTA sind hier mahnendes Beispiel, daß man mit einer Einzelaktien auch mal völlig verkehrt liegen kann.

Ich würde meinem Kind nicht vorschreiben, was es mit dem Taschengeld macht. Ob es davon nun Lollis oder Aktien kauft, würde ich meinem Kind frei stellen, mit dem zusätzlichen Effekt, daß es frühzeitig Lebenserfahrung sammelt. Aber das ist halt eine Erziehungsfrage.

Vorschlag. Wenn Oma dich nächstes Jahr nach den Weihnachtswünschen fragt, sag nicht ein neues Handy, sondern ein ETF-Sparplan. Den gibt bei vielen Brokern schon ab 10,- € auch mit jährlichen Raten.

Und in 4 Jahren, machst Du mit Deinen Eltern eine Auswertung was dein ETF-Sparplan gebracht hat und was ein Sparbuch gebracht hätte.

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Nominal dürfte hier für die Gesamtauflage der Anleihe stehen.

Vermutlich hat hier der Emmitent (Schuldner der Anleihe) 10.000 Stücke zu je 100 € an die Anleger verkauft. Das kann ich hier aber nur raten, da Angaben fehlen.
Die Auflage könnten auch 1.000 Stück zu je 1.000 € sein, was jedoch anhand des Kurses, eher unwahrscheinlich ist.

Den Geldkurs bekommst Du von der Börse, wenn Du die Anleihe im Depot hast und verkaufen willst. Den Briefkurs musst Du selbt an die Börse zahlen, wenn Du die Anleihe kaufen willst.

Die Differenz zwischen Geld- und Briefkurs, ist der Spread. Davon lebt die Börse.

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