Nach meinem Rechtsverständnis, kann der alte Vermieter lediglich ausstehende Mieten, welche bis zum Nutzen/Lasten-Wechsel fällig waren, im Wege einer Zahlungsklage geltend machen. Um die Prozesskosten einer Zahlungsklage (welche ja offensichtlich noch gar nicht eingereicht ist) zu vermeiden, sortiere Deine Finanzen und überweise ihm evtl. ausstehenden Mieten. Mit der Glättung des Mietkontos ist zumindest eine fristlose Kündigung definitiv abgewendet.
Das Argument von iQhaenschenkl, das Rechtschutzbedürfnis eine entmietete Wohnung verkaufen zu wollten, ist eindeutig rechtswidrig. Dieses Argument suggeriert ja geradezu, daß der Kündigungsgrund ja nun eben nicht im Zahlungsrückstand, sondern im höheren Verkaufspreis durch Entmietung liegt. Dies ist eindeutig rechtswidrig!
Auch die Tatsache, daß sich der neue Vermieter sich noch garn nicht zu den Kündigungsabsichten des ehemaligen Eigentümers geäußert hat, lässt auf konkludentes Handeln schließen, daß er dich als Mieter akzeptiert. Hast Du vom Ihm ein Schreiben vorliegen in dem er Dir z.b. seine neue Bankverbindung mitteilt oder Dich als neuen Mieter begrüßt? Dies würde meine Rechtsauffassung "konkludentes Handeln" unterstreichen.
Es kommt hinzu, daß der alte Vermieter gar nicht mehr Vertragsinhaber ist, sondern der neue Vermieter. Auch ist er nicht mehr Eigentümer. Ich kann eine Räumung nur verlangen, wenn ich auch Eigentümer bin! Punkt!
Wenn ich mein Auto jemandem verkaufe, und da sitz noch meine Oma drin, dann obliegt es dem Käufer, entweder mich auf Rückabwicklung zu verklagen oder die Oma auf Räumung zu verklagen. Ich selbst kann die Oma nicht auf Räumung verklagen, da ich nicht mehr Eigentümer bin. Ist doch irgendwie logisch ; oder?!
Ich verstehe auch nicht recht das Rechtsschutzbedürfnis des ehemaligen Eigentümers. Er hat ja offensichtlich den Kaufpreis erhalten. Wenn nicht, ist das auch nicht dein Problem. Welches berechtigte Ziel will er denn mit der Räumungsklage erreichen?! Die typische Begründung in solchen Fällen "solventerer Mieter" entfällt hier ja, da er nicht mehr an solventere Mieter vermieten kann.
Ich weise vorsorglich darauf hin, daß ich KEIN Rechtsanwalt bin und meine Rechtsauffassung aus 32 Jahren Berufserfahrung im Steuerrecht bilde. Ich betreue auch Mieter und Vermieter, da streift man zwangläufig auch Mietrecht, wenn auch nicht so intensiv wie ein Rechtsanwalt.
Wenn die Räumungsklage abgewiesen wird, und davon bin ich fest überzeugt, dann muss der Kläger auch deine Anwaltskosten erstatten. Bitte trage daher Dein Problem einen Fachanwalt für Mietrecht vor. Solltest Du bereits im Mieterverein sein, stellt dieser sogar einen Anwalt kostenlos oder nur gegen geringe Gebühr.