alter Vermieter, aber nicht mehr Eigentümer der Wohnung hat jetzt Räumungsklage eingereicht?

paddelheini430  04.02.2025, 21:22

Wie ist denn die Position des neuen Vermieters? Will er dich auch loswerden, oder akzeptiert er dich als Mieter?

Kikino161 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 08:54

Er hat sich nicht zum Thema geäußert.

5 Antworten

kann er nicht :

Er ist nicht mehr der Eigentümer und auch Verkauf bricht das Mietrecht nicht.

Warum will er den Räumen ? ich vermute der neue Eigentümer will selbst einziehen dann müsste auf Eigenbedarf ja gekündigt werden

gehe zu einem Anwalt so schnell wie möglich.


Kikino161 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:17

Laut Anwalt kann der neue Vermieter die Kündigung übernehmen. Warum klagt er dann nicht?

Ich habe 9 Monate ,wenn er auf Eigenbedarf geht. Außerdem ist meine Miete so gering das sie nur die Hälfte der Kreditratedes Vermieters trägt. Den Rest muß der neue Vermieter selber tragen.( Verlustgeschäft ) Der alte Vermieter hat keine Modernissierungsmaßnahmen angekündigt, aber gemacht und somit kann die Miete frühstens in 12 Monaten um 20% steigen.

iQhaenschenkl  21.12.2024, 17:14

Die Kündigung des alten Vermieters scheint ja schon rechtskräftig. So ist eine Klage auf Eigenbedarf, vom neuen Besitzer aus, gar nicht notwendig! Er hätte der Fristlosen Kündigung widersprechen müssen.

Kikino161 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:22
@iQhaenschenkl

Es hat hier niemand von Klage auf Eigenbedarf gesprochen???

Der neue Vermieter kann nur eine Klage wegen Räumung machen. tut er aber nicht , sondern der alte Eigentümer und Vermieter. Geht das ist hier die Frage

Gerhart  04.02.2025, 22:32
@Kikino161

Das geht nicht. Der Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache muss eine wirksame Kündigung vorausgehen, die der Mieter nicht befolgt hat.

Kikino161 
Beitragsersteller
 06.02.2025, 08:58
@Gerhart

Ich habe der Kündigung widersprochen und bei Klageeinreichung hatte ich schon einen neuen Vermieter.

Das Mietverhältnis geht auf den Erwerber über wenn er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.

Liegt Dir ein aktueller Grundbuchauszug vor? Wenn nicht, wie willst Du wissen, wer Eigentümer ist?

Du benennt Mietzahlungen. Übergang von Nutzen und Lasten ist etwas anderes als Eigentumsübergang!

Statt sich hier auf Ratschläge von Hinz und Kunz, von Blendern und Schaumschlägern zu verlassen solltest Du zu Mieterverein oder Rechtsanwalt gehen.

Oder, willst Du der sein, der sich auf die Knochen blamiert und dafür auch noch zahlen muss?


Kikino161 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 23:07

Ein aktueller Grundbuchauszug liegt mir nicht vor, aber ein Schreiben vom neuen Eigentümer und ein Schreiben vom alten Eigetümer .das Konto zur Mietzahlung an den alten Vermieter ist geschlossen( das heißt das Konto existiert nicht mehr) und somit habe ich an den neuen Vermieter die Miete ab November überwiesen.

Ich habe schon eine Anwältin, Die ist aber bis zum 6.01.2025 im Urlaub und ich habe Fristen einzuhalten.Der Brief kam heute vom Gericht mit 2 Wochen frist zur Klageerwiderung und ich hänge jetzt etwas in der Luft.

Nach meinem Rechtsverständnis, kann der alte Vermieter lediglich ausstehende Mieten, welche bis zum Nutzen/Lasten-Wechsel fällig waren, im Wege einer Zahlungsklage geltend machen. Um die Prozesskosten einer Zahlungsklage (welche ja offensichtlich noch gar nicht eingereicht ist) zu vermeiden, sortiere Deine Finanzen und überweise ihm evtl. ausstehenden Mieten. Mit der Glättung des Mietkontos ist zumindest eine fristlose Kündigung definitiv abgewendet.

Das Argument von iQhaenschenkl, das Rechtschutzbedürfnis eine entmietete Wohnung verkaufen zu wollten, ist eindeutig rechtswidrig. Dieses Argument suggeriert ja geradezu, daß der Kündigungsgrund ja nun eben nicht im Zahlungsrückstand, sondern im höheren Verkaufspreis durch Entmietung liegt. Dies ist eindeutig rechtswidrig!

Auch die Tatsache, daß sich der neue Vermieter sich noch garn nicht zu den Kündigungsabsichten des ehemaligen Eigentümers geäußert hat, lässt auf konkludentes Handeln schließen, daß er dich als Mieter akzeptiert. Hast Du vom Ihm ein Schreiben vorliegen in dem er Dir z.b. seine neue Bankverbindung mitteilt oder Dich als neuen Mieter begrüßt? Dies würde meine Rechtsauffassung "konkludentes Handeln" unterstreichen.

Es kommt hinzu, daß der alte Vermieter gar nicht mehr Vertragsinhaber ist, sondern der neue Vermieter. Auch ist er nicht mehr Eigentümer. Ich kann eine Räumung nur verlangen, wenn ich auch Eigentümer bin! Punkt!
Wenn ich mein Auto jemandem verkaufe, und da sitz noch meine Oma drin, dann obliegt es dem Käufer, entweder mich auf Rückabwicklung zu verklagen oder die Oma auf Räumung zu verklagen. Ich selbst kann die Oma nicht auf Räumung verklagen, da ich nicht mehr Eigentümer bin. Ist doch irgendwie logisch ; oder?!

Ich verstehe auch nicht recht das Rechtsschutzbedürfnis des ehemaligen Eigentümers. Er hat ja offensichtlich den Kaufpreis erhalten. Wenn nicht, ist das auch nicht dein Problem. Welches berechtigte Ziel will er denn mit der Räumungsklage erreichen?! Die typische Begründung in solchen Fällen "solventerer Mieter" entfällt hier ja, da er nicht mehr an solventere Mieter vermieten kann.

Ich weise vorsorglich darauf hin, daß ich KEIN Rechtsanwalt bin und meine Rechtsauffassung aus 32 Jahren Berufserfahrung im Steuerrecht bilde. Ich betreue auch Mieter und Vermieter, da streift man zwangläufig auch Mietrecht, wenn auch nicht so intensiv wie ein Rechtsanwalt.

Wenn die Räumungsklage abgewiesen wird, und davon bin ich fest überzeugt, dann muss der Kläger auch deine Anwaltskosten erstatten. Bitte trage daher Dein Problem einen Fachanwalt für Mietrecht vor. Solltest Du bereits im Mieterverein sein, stellt dieser sogar einen Anwalt kostenlos oder nur gegen geringe Gebühr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kikino161 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 20:14

Vielen Dank für die Ausführung.

Ich habe keine Mietrückstände.lch abe die fristlose Kündigung wegen a) Papierlagerung in der Garage und b)der Vermieter hat für 12 Wochen mir das Wasser abgedreht und in der Zeit habe ich aus der Gemeinschaftsleitung Keller mit einem Wasserschlauch Wasser in meine Wohnung geleitet am Abend .

Es muß aber noch erwähnt werden ,daß es nur einen Hauptzähler Kaltwasser im Haus gibt und der Wasserverbrauch durch die Personen im Haus in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird.

Ich habe jetzt einen Anwalt und kann hier gern das Ergebnis mitteilen

paddelheini430  08.02.2025, 01:23
@Kikino161

Danke. Die Meinung deines Anwalts würde mich schon aus eignen Fortbildungszwecken sehr interessieren.
Mit dem Wasser abstellen hat Dir der Ex-Vermieter einen Bärendienst erwiesen!! Das ist Nötigung vom Feinsten und eine klarer Beweis, dass es ihm ganz klar und eindeutig rechtswidrig um Entmietung zum Zwecke eines höheren Verkaufserlöses geht. Ich hoffe für Dich, Du kannst das Wasser abstellen auch beweisen.
Was Du mit den Mieträumen (z.B. Garage) machst, geht den Vermieter absolut nix an, so lange davon keine Gefahr ausgeht. Das sehe ich allenfalls, wenn es in der Garage neben dem Papier auch eine Feuerstelle gibt. Eher ungewöhnlich für eine Garage.

paddelheini430  08.02.2025, 01:35
@Kikino161

Wegen dem Waser abstellen kannst Du sogar Mietminderung geltend machen, m.E hier sogar zu 100%, da die Wohnung so nicht mehr nutzbar war. Hotelkosten müsste er die deshalb auch erstatten! Hier natürlich nur die Differenz zwischen Hotel und Kaltmiete.
Dreh den Spieß einfach um und verlange komplette Mietrückzahlung (nur Kaltmiete) für die 12 Wochen ohne Wasser.

Kikino161 
Beitragsersteller
 08.02.2025, 16:58
@paddelheini430

Wegen dem Wasser hatte ich auch eine einstweilige Verfügung erwirkt 2024 gegen meinen Vermieter und wir streiten gerade um die Kosten. Daraufhin kam er mit den Abmahnungen um die Ecke.Dann fristlose Kündigung und jetzt Klage auf Räumung. Muss jetzt 2mal vor Gericht wegen altem Vermieter mit verschiedenen Richtern.Ich lass mich überraschen.

paddelheini430  07.02.2025, 15:22

Bitte vermeide in Zukunft Zahlungsrückstände. Beantrage Bürgergeld oder Mietzuschuss falls Du nicht solvent bist. Richte einen Dauerauftrag ein oder noch besser, lass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen. Dann bekommst du künftig solche Probleme nicht mehr.

Das Gericht wird wohl beurteilen können, ob er beim Einbringen der Kündigung noch Besitzer war oder nicht. Ein Käufer muss aber die Mieter mitnehmen.

Mit dem Verkauf der Wohnung ist er nicht mehr akltivlegitimiert. Das Gericht wird daher seine Klage abweisen.


Kikino161 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 17:29

Danke ich wollte das einfach nochmal hören, denn in der Klageschrift ist mein neuer Vermieter nicht benannt

Gerhart  21.12.2024, 21:36
@Kikino161

Hallo, es gibt also schon eine Begründung der Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietwohnung? dann ist ja auch der Kündigungsgrund genannt. Der kläger hat sich wohl als Eigentümer vor Gericht ausgegeben. Das ist Prozessbetrug, wenn der neue Eigentümer, schon im Grundbuch steht!