Fristlose Kündigung und gleichzeitig fristgerechte Kündigung rechtens?

1 Antwort

Ja. Die Formulierung lautet "Fristlose Kündigung oder ersatzweise fristgerechte Kündigung". Damit macht der Vermieter sicher, daß wenn der fristlosen Kündigung widersprochen wird oder sie per Gerichtsbeschluß nichtig erklärt wird, trotzdem die Kündigung läuft und es keine Verzögerung gibt.

Du kannst aber gegen beides gerichtlich vorgehen. Gehe zu einem Rechtsanwalt!


Gerhart  30.01.2024, 10:20

"hilfsweise" ncht "ersatzweise"......Der fristlosen Kündigung kann in diesem Fall nur widersprochen werden, wenn die Schuld geringer ist als eine Summe, die größer als eine Monatemiete ist. und "Gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen" hieße, eine Feststellungsklage zu führen. Dafür würde ich in diesem Fall >Mietschulden< kein Geld ausgeben.

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