Fristlose Kündigung, kann ich noch etwas tun?
Guten Tag,
Ich bin Mutter von 5 Kindern habe 8 Jahre in einer kleinen Wohnung gewohnt und hatte dort niemals Mietschulden, ich beziehe Bürgergeld und habe die Miete immer vom Jobcenter direkt zum Vermieter schicken lassen.
Nun sind wir im September in eine große Wohnung gezogen, jobcenter gab sein okay,
Allerdings hatte ich nun gestern die fristlose kündigung im Briefkasten weil das jobcenter diesmal nicht wie damals die 8 Jahre die Miete direkt gezahlt hat
Nun sind es knapp 3 Monate mietschulden
Ich würde sofort am Montag zum jobcenter fahren ein Darlehen beantragen etc aber kann ich damit die Kündigung noch "heilen"
Termin zum Auszug ist laut Schreiben der 5.12, ich kann schlecht mit 5 Kindern auf die Straße vor Weihnachten
Kann ich mit sofortiger Zahlung der Schulden sowie einer abtretungserklärung seitens jobcenter zu Vermieter (also das die Miete wieder direkt gezahlt wird) die Kündigung überhaupt noch retten?
Mfg
Und wo ist das Geld?
Ich hatte mehr Geld auf dem Konto ja aber da das Jobcenter die Kaution nicht gezahlt hatte dachte ich dieses Geld wurde mir auf das Konto geschickt und nicht zum Vermieter
9 Antworten
Alle pruegeln mal wieder auf dich ein. Das war zu erwarten. Es war ebenfalls zu erwarten, dass die, die auf dich einpruegeln, den § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ignorieren.
Wenn innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon einmal aus dem gleichem Grund fristlos gekuendigt wurde und diese Kuendigung dann durch rechtzeitige Zahlung der Mietrueckstaende unwirksam wurde, hast du jetzt ab Rechtanhaengigkeit einer Raeumungsklage 2 Monate Zeit, die Rueckstaende auszugleichen. Dann wird die fristlose Kuendigung unwirksam.
Unwirksam wird dann allerdings nur die fristlose Kuendigung. Sollte jedoch auch eine ordentliche fristgemaesse ausgesprochen worden sein, bleibt diese weiterhin wirksam.
Bitte mal den gesamten Text. Steht da wirklich gar nichts von einer hilfsweise, rein vorsorglich oder so aehnlich ausgesprochenen zusaetzlichen fristgemaessen Kuendigung?
Ich schreibe gleich den ganzen Text mal
Üblicherweise schreibt man in die Kündigung "...hilfsweise kündigen wir außerdem zum nächstmöglichen Zeitpunkt..." Das ist dann die fristgerechte Kündigung neben der außerordentlichen. Wenn das da nicht steht, hast Du Glück gehabt.
Wieso Darlehen?
Hast Du denn nicht die Übernahme der Mietkosten beim JC beantragt?
Die fristlose Kündigung kann durch Zahlung des kompletten Rückstandes geheilt werden.
Die fristgerechte Kündigung, falls gleichzeitig ausgesprochen, aber nicht.
Allerdings hatte ich nun gestern die fristlose kündigung im Briefkasten weil das jobcenter diesmal nicht wie damals die 8 Jahre die Miete direkt gezahlt hat
Und Du hast nicht bemerkt das dass Geld für die Miete auf dein Konto gegangen ist?
Ich hatte mehr Geld auf dem Konto ja aber da das Jobcenter die Kaution nicht gezahlt hatte dachte ich dieses Geld wurde mir auf das Konto geschickt und nicht zum Vermieter, deswegen habe ich das Geld für die Kaution genutzt unwissend das die Miete offen ist.
Bei den Zahlungen vom JC steht doch sicher ein Verwendungszweck.
Bundesagentur für arbeit Service haus
Bg Nummer Summe r2 / Summe pit freibetragsrelevant
Mehr steht dort nie
Was steht den im Bescheid? Da müßte, nach meinem Wissen, der Betrag des Regelsatzes und der Betrag der KdU (Miete) drin stehen. Wenn beides an dich gezahlt wurde ergibt sich das ja aus dem überwiesenen Gesamtbetrag.
Du schreibst das JC hat die Kaution nicht gezahlt. Wie kommst Du dann darauf das dass in den monatlichen Zahlungen enthalten war?
Wie auch immer. Die fristlose Kündigung des Vermieters ist berechtigt. Er hätte auch schon im Oktober kündigen können.
Heilen kannst Du die fristlose Kündigung nur durch Zahlung des Rückstandes.
Nicht an den Vermieter gezahlt aber genehmigt daher dachte ich deshalb war mehr Geld auf dem Konto.
Heißt im klartext
Montag anrufen Vermieter, jobcenter vorsprache und den Betrag vor 5.12 bezahlen und dann kann ich hoffen bleiben zu dürfen wenn ich nicht wieder in di3se Schwierigkeiten komme?
Ich gehe jetzt davon aus, dass das Jobcenter die Miete auf Dein Konto und nicht an den Vermieter überwiesen hat.
Da ist es mir unverständlich, warum Du die Miete nicht weiter an den Vermieter überwiesen hast. Denn das Geld hast Du ja bekommen.
Ich bezweifle, dass das Jobcenter Dir jetzt ein Darlehen gibt, wenn es die Miete bereits an Dich ausgezahlt hat.
Und den Vermieter kann ich auch verstehen, wenn er Dich raushaben will, weil er von Anfang an keine Miete bekommen hat.
Ich hatte mehr Geld auf dem Konto ja aber da das Jobcenter die Kaution nicht gezahlt hatte dachte ich dieses Geld wurde mir auf das Konto geschickt und nicht zum Vermieter, deswegen habe ich das Geld für die Kaution genutzt unwissend das die Miete offen ist.
Ich möchte ja nur wissen ob ich noch was tun kann und nicht ob der Vermieter komplett Recht hat, ich kann ihn auch verstehen aber auch kann ich nicht auf der Straße leben
weil das jobcenter diesmal nicht wie damals die 8 Jahre die Miete direkt gezahlt hat
Und wo ist das Geld für die Miete gelandet? Dir ist da nicht aufgefallen, dass du plötzlich mehr Geld auf dem Konto hattest?
Sei es drum ... du musst mit deinem Vermieter reden und über dein Vorhaben aufklären.
Es bringt gar nichts wenn wir dir sagen, dass das und das geht, wenn dir dein Vermieter sagt, dass er darauf keinen Bock hat.
Ich hatte mehr Geld auf dem Konto ja aber da das Jobcenter die Kaution nicht gezahlt hatte dachte ich dieses Geld wurde mir auf das Konto geschickt und nicht zum Vermieter, deswegen habe ich das Geld für die Kaution genutzt unwissend das die Miete offen ist.
Natürlich kannst du mit fünf Kindern gekündigt werden. Wer die Miete nicht zahlt, fliegt raus. Ja, auch vor Weihnachten und im Winter.
Du hast jetzt Zeit, dich um eine neue Wohnung zu kümmern.
Woher weiß ich das es eine ordentliche fristgemäse Kündigung ist?
Da stand : aufgrund dieses Rückstände....fristlose kündigung 543 absatz 2 Nr 3 a und b
Stillschweigend Fortsetzung