Fristlose Kündigung möglich (Wohnung)?
Guten Tag,
Ich hätte mal ein paar Fragen vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Ich würde meine Wohnung sehr gerne fristlos kündigen, es ist so das seit meiner Übergabe ein Schloss in der Haustür fehlt des Hauses wo mehrere Mieter wohnen außer mir mir wurde gesagt das wird innerhalb nächster Woche gemacht und es wurde nie erledigt seitdem (Zeitraum von einem Jahr) , abgesehen davon ist die Folge das hier schon mehrfach nachts penner übernachtet haben was sich für mich und meine Kinder sehr unsicher anfühlt.
Mein Briefkasten ist seit Anfang an kaputt, keine Schlüssel erhalten, auf Nachfrage wird immer wieder gesagt das ein Hausmeister beauftragt wird das geschieht aber nicht, deshalb wurden mir auch schon mehrere Briefe entwendet.
Mein Fenster im Wohnzimmer geht nicht auf, (eines von 2) in der Küche geht ein Fenster von 2 nicht auf Kipp.
Etwas nicht ganz so schlimmes im Gegenzug zu den anderen Sachen ist das man selbst die Klospülung von den Nachbarn hört , und ich schon öfter wegen wirklich sehr sehr lauter Musik ( Hardtekk) die Polizei rufen musste.
Es ist bekannt das der Vermieter wirklich nichts macht, habe im Nachhinein erst erfahren das die Tür schon seit Jahren kein Schloss hat und kaputt ist ( Scheibe )
Sind das Gründe für eine fristlose Kündigung, wir wollen wirklich einfach hier weg und könnten eine Wohnung in dem Umkreis meiner Familie bekommen
Schonmal vorab ein Dankeschön :)
4 Antworten
Das, was du beschreibst, klingt definitiv nach einigen Problemen, die rechtliche Konsequenzen haben könnten. Eine fristlose Kündigung ist in bestimmten Fällen möglich, wenn der Vermieter seine Pflichten erheblich verletzt und dadurch das Wohnen für dich unzumutbar wird.
Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und du in der Regel versuchen musst, den Vermieter zur Reparatur aufzufordern, bevor du diesen Schritt gehst. Dabei solltest du eine schriftliche Frist setzen, innerhalb der der Vermieter die Mängel beheben muss.
Wenn der Vermieter trotz deiner Aufforderung keine Abhilfe schafft, könnte dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Es empfiehlt sich jedoch, vor einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass deine Kündigung rechtlich abgesichert ist und du keine negativen Konsequenzen befürchten musst.
Vielleicht wäre auch eine ordentliche Kündigung, bei der du eine gewisse Frist einhältst, eine sicherere Lösung, wenn du eine neue Wohnung gefunden hast.
Sind das Gründe für eine fristlose Kündigung,
Natürlich nicht
Du kannst aber deinen Vermieter auffordern die Mängel unverzüglich zu beheben, und gleichzeitig eine Mietminderung ankündigen, aber das einfachste wäre fristgerecht zu kündigen.
Nein, das rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
, wir wollen wirklich einfach hier weg und könnten eine Wohnung in dem Umkreis meiner Familie bekommen
Das also ist der eigentliche Grund für den Wunsch nach einer fristlosen Kündigung.
Du hast jetzt, je nach Bundesland noch bis 6. oder 7.1. Zeit, um Deinem Vermieter die ordentliche Kündigung zum 31.3. zuzustellen. Wann Du dann ausziehst, ist Deine Sache. Evtl. doppelte Miete, die aber aufgrund der beschriebenen Mängel evtl. etwas gemindert werden kann.
Gut möglich, dass die Wohnung nach Deinem Auszug sehr schnell von Nachmietern bezogen wird, sodass sich die doppelte Miete auf 1 Monat oder 0 reduzieren könnte.
Wenn also die Wohnverhältnisse für Dich so unerträglich erscheinen, dass Du schnellstmöglich weg willst, dann ergreif die Möglichkeit mit der genannten Wohnung in Nähe Deiner Familie und zögere nicht zu lange, sonst ist sie wieder weg.
Was die Mängel anbelangt: Diese sind nicht so heftig, als dass sie eine fristlose Kündigung begründen würden.
Haustür: Darf in vielen Fällen sowieso nicht abgeschlossen werden (Fluchtweg!), aber andererseits darf sie auch nicht den unbefugten Zutritt von hausfremden Menschen ermöglichen.
Briefkastenschloss: Frist setzen und wenn nichts gemacht wird, Selbstvornahme. Die Schlösser gibt es in jedem Baumarkt für ca. 10 € und man kann sie ganz einfach selbst austauschen. Kostenersatz vom Vermieter einfordern, bzw. von der Miete abziehen.
Die Mängel an den Fenstern sind völlig unbedeutend, da immer noch ausreichend Möglichkeiten zum Lüften sind. Fenster kippen ist sowieso nicht sinnvoll. Ordentlich kann man nur lüften, wenn man ein Fenster für mehrere Minuten komplett aufmacht. Kippen ist nur Kühlen und sorgt allenfalls für erhöhte Heizkosten, aber nicht für trockenere Raumluft.
Geräusche, wie Klospülung des Nachbarn oder laute Musik von der Nachbarwohnung sind der Bauweise des Hauses geschuldet. Was zur Bauzeit des Hauses normgerecht war, kann nicht von Dir beanstandet werden. Da hilft dann wirklich nur ein Umzug.
Also, nichts rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Somit bleibt Dir nur der Vorschlag, den ich eingangs gemacht habe.