außerordentliche und ordentliche kündigung des mietvertrag erhalten, wiederruf möglich?

3 Antworten

Es gibt verschiedene Ansätze.

Ich weiß nur nicht ob ich Dir helfen soll, weil die Miete nicht zu bezahlen ist ein Verbrechen. Es ist eine Unterschlagung der vom Amt bezahlten Mietbeträge.

Die Begleichung der Forderungen in voller Höhe stellt in der Regel ein Hinderungsgrund dar für die fristlose Kündigung. Ausnahme, wenn es in der Vergangenheit schon mal passiert ist, wird der fristlosen Kündigung in der Regel dennoch stattgegeben. Auch unpünktlich bezahlte Mietforderungen könnten ein Hemmnis sein. ABER AUF JEDEM FALL!!!!! Wäre dies ein starkes Argument für EUCH. Ohne Begleichung der Schulden ist jedes andere Bitten die Wohnung zu behalten nahezu zwecklos.

Sozialer Härtefall ist die zweite Möglichkeit. Auch die setzt voraus dass die Schulden bezahlt werden. Wie man hier vorgeht solltet Du bei der Stadtverwaltung erfragen. Du brauchst hier auf jedem Fall Unterstützung. Dazu auch einen guten Anwalt, der bei sozilaer Notlage je nach finanziellen Mittel kostenlos sein kann. Frag einen Anwalt bezüglich Gerichtskostenbeihilfe.

WAYKOW  08.02.2023, 00:58

PS: Rückzahlung der Schulden kann auch die ordentliche Kündigung zunichte machen, denn auch für die ordentliche Kündigung braucht man einen Grund der dann - je nach Richterspruch - nicht mehr gegeben ist.

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bwhoch2  08.02.2023, 09:36
@WAYKOW

Doch der Grund ist gegeben, denn die 2malige Nichtzahlung der Miete oder ein Zahlungsrückstand, der mehr als 1 Monatsmiete beträgt über einen gewissen Zeitraum hinweg, ist eine erhebliche Verletzung des Vertrags, den kein Vermieter hinnehmen muss.

Kann man die fristlose Kündigung durch Zahlung der Miete "heilen", bleibt die fristgerechte bestehen und man kann dann immer noch sprechen oder versuchen, rechtlich, z. B. wegen Härtefall, dagegen vorzugehen.

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albatros  08.02.2023, 02:18
Ich weiß nur nicht ob ich Dir helfen soll, weil die Miete nicht zu bezahlen ist ein Verbrechen.

Welcher § Strafgesetzbuch?

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Das wäre kein Widerruf sondern ein Widerspruch.

Die Ordentliche eigentlich n icht.

Vielleicht wegen deines Härtefalls.