Kündigung Wohnung?
Guten Tag, ich hätte Mal eine Frage für einen Kumpel von mir. Er hatte heute die Kündigung seiner Wohnung im Briefkasten. Ihm wurde ordentlich und außerordentlich gekündigt. Da steht halt, dass er fristgemäß zum 25.10 raus muss, aber dann steht da noch bei der ordentlichen Kündigung hilfsgerecht zum 31.12. 2021. Wann muss er nun raus? Er möchte auch so schnell wie möglich, die Mietschulden begleichen. Er hatte auch ziemlich viele private Probleme auch mit dem Jobcenter, dadurch kamen diese Mietschulden. Das Schreiben ist von der Anwaltskanzlei seiner Wohngesellschaft. Was kann er noch am besten machen? Danke schon Mal im vorraus für hilfreiche Antworten und Hilfe..
2 Antworten
Ist die fristlose Kündigung rechtens und kann nicht mehr abgewendet werden?
Dann muss er zum 25.10.21 raus.
Ist die fristlose Kündigung unwirksam oder kann abgewendet werden und die ordentliche ist wirksam, dann muss er zum 31.12.21 raus.
Welcher Fall zutrifft. das können wir nicht wissen.
Was er machen kann?
Mietschulden in voller Höhe umgehend zahlen. Dann ist die fristlose Kündigung vom Tisch, nur die fristgerechte bleibt wirksam.
Oder wurde ihm in den letzten 2 Jahren schonmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt?