1 jahr Mietverhältnis ab wann kann ich kündigen?
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2019. das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Beginn des Mietverhältnisses verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt
Meine frage kann ich denn zum 30.04.2020 kündigen?
3 Antworten
Du kannst zum 1.5. diesen Jahres kündigen. Beachte aber die Kündigungsfrist.
Wohnung kündigen - Das Wichtigste in Kürze
Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt unabhängig von der Mietdauer immer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung des Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.
5-3=2 Demnach hätte die Kündigung den Vermieter am 5.2. erreichen müssen. Also dann der 1.6. :) und bald wegschicken mit Einschreiben Rückschein (Einschreiben dauern immer was länger, als ein einfacher Brief)
Also wir haben am 31.01.2020 den brief per einschreiben verschickt mit übergabe und der brief kam am 3.2.2020 bei dem vermieter / verwalter an
Eine Bestätigung haben wir zwar noch nicht erhalten
Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden.
Ende der Frist 30.4. 2020, also "kannst" / konntest Du frühestens zu diesem Termin kündigen.
So lege ich diese Formulierung aus.
Also haben wir das so richtig gemacht wegen der kündigung?
Richtig.
Mit den kleinen Wörtchen zum oder ab/nach hat so mancher Probleme;-)
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2019 Für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Beginn des Mietverhältnisses verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden.
ZUM 30.4.2020.
Dafür ist es jetzt aber zu spät. Aktuell kannst Du frühestens zum 31.5.2020 kündigen.
wir habe am 31.01.2020 den brief per einschreiben mit übergabe verschickt und er kam am 03.02.2020 bei den vermieter an.ist das denn so richtig?
Das steht so im Mietervtrag,
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2019. das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Beginn des Mietverhältnisses verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt
Falsch. In der Klausel steht zum Ablauf diese Zeitraumes. Mietbeginn war 1.5.2019, Ablauf des 1 Jahres ist der 20.4.2020.
Ich wollte lediglich sagen, wie der Vermieter das vielleicht sieht, ergänzend zu deiner Antwort.
Die korrekte Frist ist mir mehr, als eingängig 🤷♀️
Am 4.2., denn der Samstag (1.2.) ist immer noch ein Werktag.