1 jahr Mietverhältnis ab wann kann ich kündigen?


14.02.2020, 18:44

Meine frage kann ich denn zum 30.04.2020 kündigen?

3 Antworten

Du kannst zum 1.5. diesen Jahres kündigen. Beachte aber die Kündigungsfrist.

Wohnung kündigen - Das Wichtigste in Kürze

Für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag gilt unabhängig von der Mietdauer immer die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung des Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.

5-3=2 Demnach hätte die Kündigung den Vermieter am 5.2. erreichen müssen. Also dann der 1.6. :) und bald wegschicken mit Einschreiben Rückschein (Einschreiben dauern immer was länger, als ein einfacher Brief)

anitari  14.02.2020, 18:51
Demnach hätte die Kündigung den Vermieter am 5.2. erreichen müssen.

Am 4.2., denn der Samstag (1.2.) ist immer noch ein Werktag.

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garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 18:53

Also wir haben am 31.01.2020 den brief per einschreiben verschickt mit übergabe und der brief kam am 3.2.2020 bei dem vermieter / verwalter an

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garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 18:58
@Wiesel1978

Eine Bestätigung haben wir zwar noch nicht erhalten

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Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden.

Ende der Frist 30.4. 2020, also "kannst" / konntest Du frühestens zu diesem Termin kündigen.

So lege ich diese Formulierung aus.

garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 18:54

Also haben wir das so richtig gemacht wegen der kündigung?

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anitari  14.02.2020, 18:56

Richtig.

Mit den kleinen Wörtchen zum oder ab/nach hat so mancher Probleme;-)

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wilees  14.02.2020, 19:00
@anitari

Stellt sich eigentlich nur noch die Frage ob der Vermieter dies im Grunde auch genau so meinte , oder anders verstanden haben wollte. ( Schmunzel )

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anitari  14.02.2020, 19:03
@wilees

Schwammige Klauseln gehen fast immer zu Lasten des Vermieters.

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Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2019 Für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Beginn des Mietverhältnisses verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden.

ZUM 30.4.2020.

Dafür ist es jetzt aber zu spät. Aktuell kannst Du frühestens zum 31.5.2020 kündigen.

garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 18:47

wir habe am 31.01.2020 den brief per einschreiben mit übergabe verschickt und er kam am 03.02.2020 bei den vermieter an.ist das denn so richtig?

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anitari  14.02.2020, 18:49
@garten49

Der 3.2.2020 war erst der 2. Werktag in diesem Monat. Also noch rechtzeitig um zum 30.4.2020 zu kündigen.

Habt ihr ausdrücklich zum 30.4.2020 gekündigt?

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anitari  14.02.2020, 18:53
@garten49

Dann ist doch alles richtig gelaufen. Ich vermute mal der Vermieter ist der Meinung ihr könnt erst zum 31.7. kündigen;-)

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anitari  14.02.2020, 18:59
@garten49

Manche verstehen die Formulierung im Kündigungsverzicht nicht richtig. Wenn der VM meint ihr könnt erst ab/nach dem 30.4.2020 kündigen, wäre der früheste Termin der 31.7.

Macht der VM Probleme?

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garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 19:01
@anitari

Das steht so im Mietervtrag,

Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2019. das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Beginn des Mietverhältnisses verzichten die Parteien wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit erklärt werden. Dabei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Das recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt

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anitari  14.02.2020, 19:02
@michi57319

Falsch. In der Klausel steht zum Ablauf diese Zeitraumes. Mietbeginn war 1.5.2019, Ablauf des 1 Jahres ist der 20.4.2020.

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garten49 
Fragesteller
 14.02.2020, 19:03
@anitari

Also zum 30.04.haben wir gekündigt

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anitari  14.02.2020, 19:06
@garten49

Ich habe das verstanden. Du wohl auch. Warum fragst Du dann? Versteht der Vermieter das nicht? Bei Zugang der Kündigung am 3.2.2020 endet der Vertrag am 30.4.2020. Da endet auch der vertraglich vereinbarte Zeitraum von einem Jahr. Alles korrekt.

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michi57319  14.02.2020, 22:14
@anitari

Ich wollte lediglich sagen, wie der Vermieter das vielleicht sieht, ergänzend zu deiner Antwort.

Die korrekte Frist ist mir mehr, als eingängig 🤷‍♀️

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garten49 
Fragesteller
 15.02.2020, 07:03
@michi57319

was meinst du damit,

Die korrekte Frist ist mir mehr, als eingängig

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