? Mietvertrag kündigen?

4 Antworten

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Wichtig ist die Formulierung "gesetzliche Kündigungsfrist". Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die drei Monate. Anderes müsste separat ausgewiesen sein.


FlyingTowlie 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 06:47

Müsste schriftlich ausgeschrieben sein wann oder bis wann nicht gekündigt werden darf?

Mfg

FlyingTowlie 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 13:41
@anitari

Also passt das wenn ich kündige und zum 31.03.22 ausziehe??

anitari  24.12.2021, 14:22
@FlyingTowlie

Sofern die Kündigung spätestens am 5.1.22 beim Vermieter ist, ja.

  • Als Mieter kannst Du mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – egal wie lange Du schon in der Wohnung wohnst.
  • Du musst bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.

Daran bist auch du gehalten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html


Ja, natürlich.

Im Moment zum 31. März 2022, wenn die Kündigung spätestens am 5. Janaur 2022 beim Vermieter ist.

Eine Kündigungsverzichtsregelung gibt es aber nicht?


FlyingTowlie 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 13:38

Nein ich war nur irritiert weil es als Überschrift betitelt dran steht

Wenn eine da wäre müsste ja ausgeschrieben sein bis zu welchem Datum nicht gekündigt werden kann?

Sie können mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, so wie es da steht!