? Mietvertrag kündigen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wichtig ist die Formulierung "gesetzliche Kündigungsfrist". Wenn nicht anders vereinbart, beträgt die drei Monate. Anderes müsste separat ausgewiesen sein.

FlyingTowlie 
Fragesteller
 24.12.2021, 06:47

Müsste schriftlich ausgeschrieben sein wann oder bis wann nicht gekündigt werden darf?

Mfg

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FlyingTowlie 
Fragesteller
 24.12.2021, 13:41
@anitari

Also passt das wenn ich kündige und zum 31.03.22 ausziehe??

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anitari  24.12.2021, 14:22
@FlyingTowlie

Sofern die Kündigung spätestens am 5.1.22 beim Vermieter ist, ja.

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  • Als Mieter kannst Du mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – egal wie lange Du schon in der Wohnung wohnst.
  • Du musst bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.

Daran bist auch du gehalten

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html

Ja, natürlich.

Im Moment zum 31. März 2022, wenn die Kündigung spätestens am 5. Janaur 2022 beim Vermieter ist.

Eine Kündigungsverzichtsregelung gibt es aber nicht?

FlyingTowlie 
Fragesteller
 24.12.2021, 13:38

Nein ich war nur irritiert weil es als Überschrift betitelt dran steht

Wenn eine da wäre müsste ja ausgeschrieben sein bis zu welchem Datum nicht gekündigt werden kann?

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Sie können mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, so wie es da steht!