Beide Hauptmieter, einer möchte ausziehen?

5 Antworten

Sie müssen beide gemeinsam kündigen. Verweigert einer die Zustimmung, so kann der andere erfolgreich auf die Zustimmung klagen.

Eien einverenhmliche Regelung unter allen Beteiligten wäre zulässig.

 "Es kann von jedem Vertragsteil nach der gesetzlichen Bestimmung gekündigt werden.""

ist doch eindeutig , einer Kann kündigen der Vertrag läuft weiter, jedoch muss er dann die vollen Mietkosten alleine übernehmen.

Redet einfach mit dem Vermieter


schelm1  21.09.2024, 17:52

So eindeutig ist das nun acuh wieder nicht!Die beiden Vertagsteile bestimmen sich nach Veemiter und Mietergemeinschft!

Diese Mietergemeinschaft kann auch nur gemeinschaftlich kündigen!

peer80  21.09.2024, 17:52

2 Vertragsteile. 1x Vermieter, 1x Mieter.

hackabweisend 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 17:43

Okay, hätte ja sein können, dass die zwei Vertragsteile (beide Mieter) + (Vermieter) sind und daher dann auch beide zusammen kündigen müssen.

Gerhart  21.09.2024, 19:03
@hackabweisend

So ist es auch !!!! Es gibt 2 Parteien, den Vermieter und die Mieter in Personenmehrheit = eine Partei

Die beiden Vertragsteile sind 1.) der Vermieter auf der anderen Seite und 2.) die beiden Mieter auf der anderen Seite.

Das heißt ihr bildet eine Einheit und könnt nur gemeinsam kündigen.

Ob ihr es wollt oder nicht, ihr müsst euch einigen.

ihr könnt nur gemeinsam kündigen bzw. der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen


Ich lese es so, dass Ihr Beide das Mietverhältnis nur GEMEINSAM kündigen könnt.

Ihr seid der EINE Vertragsteil (Hauptmieter) und der Vermieter ist der ANDERE Vertragsteil.


Gerhart  21.09.2024, 19:06

Es sind nur Mieter, weil es keine Untermieter gibt.