Wohnrecht bei ex partnern?
Hallo, ich habe ein Haus gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin gemietet. In dem auch ihre Erwachsenen Kinder ( 35, 25 und 21 Jahre) wohnen. Die Kinder stehen nicht im Mietvertrag und verdienen ihr eigenes Geld. Nachdem sich meine Lebensgefährtin von mir getrennt hat möchte ich nicht mehr das ihre gemeinsame Kinder bei uns wohnen da es nur noch Streitereien gibt, da sie natürlich zu ihrer Mutter halten und mich gerne aus dem Haus hätten. Meine Frage ist,ob meine Ex alleine bestimmen kann das ihre Kinder hier wohnen dürfen oder ob die Kinder ausziehen müssen wenn ich sie hier nicht haben will. Im Mietvertrag sind nur ich und meine Ex als Hauptmieter eingetragen. LG.
1 Antwort
Deine EX hat im Mietverhältnis die gleichen Rechte wie du, solange der Mietvertrag wirksam ist. Daher können auch ihre kinder kostenfrei bei ihr wohnen. Nun habt ihr euch getrennt und damit sollte auch im Haus eine Teilung erfolgen. Die Gesamtmiete wird wohl je zur Hälfte von von dir und der EX bezahlt, daher ist die Wohnfläche des Hauses wohl auch zu halbieren. Bewohnt sie mit den Kindern einen größeren Teil der Wohnfläche, dann ist auch ein höherer Mietanteil von ihr zu übernehmen.
Eine gemeinsame Kündigung wäre noch besser.
Es müsste ein Kompromiss gefunden werden. Hier ist keine gängige Rechtsprechung anhängig. Eine gerichtliche Klärung wäre durch eine Feststellungsklage möglich.
Ist das nur deine persönliche Meinung oder ist das gängige Rechtssprechung?
Wenn es um die gleichen Rechte geht dann könnte ich ja einfach auch meine 3 Kinder bei uns im Haus wohnen lassen. Wer bestimmt dann wer in welchem Zimmer wohnen darf? Zumal es dann nicht genügend Zimmer geben würde 😀. Aber wie du sagst haben wir ja die gleichen Rechte.
LG Andreas