Wohnrecht bei ex partnern?

1 Antwort

Deine EX hat im Mietverhältnis die gleichen Rechte wie du, solange der Mietvertrag wirksam ist. Daher können auch ihre kinder kostenfrei bei ihr wohnen. Nun habt ihr euch getrennt und damit sollte auch im Haus eine Teilung erfolgen. Die Gesamtmiete wird wohl je zur Hälfte von von dir und der EX bezahlt, daher ist die Wohnfläche des Hauses wohl auch zu halbieren. Bewohnt sie mit den Kindern einen größeren Teil der Wohnfläche, dann ist auch ein höherer Mietanteil von ihr zu übernehmen.

Eine gemeinsame Kündigung wäre noch besser.


Andreas935 
Beitragsersteller
 07.10.2024, 19:35

Ist das nur deine persönliche Meinung oder ist das gängige Rechtssprechung?

Wenn es um die gleichen Rechte geht dann könnte ich ja einfach auch meine 3 Kinder bei uns im Haus wohnen lassen. Wer bestimmt dann wer in welchem Zimmer wohnen darf? Zumal es dann nicht genügend Zimmer geben würde 😀. Aber wie du sagst haben wir ja die gleichen Rechte.

LG Andreas

Gerhart  08.10.2024, 13:16
@Andreas935

Es müsste ein Kompromiss gefunden werden. Hier ist keine gängige Rechtsprechung anhängig. Eine gerichtliche Klärung wäre durch eine Feststellungsklage möglich.