Zimmer oder wohnung untergemietet?
Ich wohne mit dem hauptmieter und seiner Familie ( unter anderem eine seiner töchter die meine Lebensgefährtin ist) unter einem Dach und der hauptvermieter direkt im haus nebenan. Selbstverständlich zahle ich monatlich einen festen betrag an den hauptmieter damit ich dort wohnen darf und ich bin bei der Stadt offiziell auf die Adresse gemeldet
Ich wohne dort zur untermiete, jedoch ist vertraglich nicht geregelt wie viele Räume ich Bewohne oder ähnliches
Ich kann mich im Haus aufhalten wo ich will,schlafen wo ich will also praktisch alles machen worauf ich gerade lust hab
Jetzt frage ich mich wie das ganze rechtlich aussieht. Der Vermieter war einverstanden dass ich dort wohne allerdings ist wie bereits erwähnt nicht geregelt welchen Raum ich bewohne oder ob ich einfach in dem gesamten Haus wohne
hoffe ist ausführlich erklärt ansonsten antworte ich gerne auf zusätzliche Fragen :)
2 Antworten
In einem mündlichen Untermietvertrag sind die örtlichen Modalitäten zur Benutzung des Wohnraumes nicht geregelt.Allerdings ist wohl klar, dass es sich um möbliertes Wohnen im gemieteten Haus deines Vermieters handelt und dein Vermieter ebenfalls in diesem Haus wohnt. Da du aber in Partnerschaft mit deiner Partnerin dort wohnst, werden die Voraussetzungen des § 549 (2) 2. BGB nicht erfüllt, so dass du nicht mit einer Kündigungsfrist von ca.14 Tagen zum Monatsende nach § 573 c (3) BGB kündigen kannst.
dem Hauptvermieter im Haus nebenan ist es völlig egal, den interessiert nur, wieviele Leute dort wohnen und du hast es dem gemeldet und er war einverstanden.
Könnte mit dem Hauptmieter problemhaft werden, wenn ihr euch streitet....
Dir dürfte klar sein, dass es eine relativ kurze Kündigungsfrist gibt, wenn du nur Untermieter bist. Also wenn da was ist mit Streit usw. Mir wäre das zu dumm und ich würde mir was eigenes suchen mit meiner Partnerin.
Dann schreibe doch in der Frage dazu, das es dir um DEINE Kündigungsfrist geht. Da du keine Wohnung hast fällt das weg. Du wirst irgendwon schlafen, das ist das Zimmer. Das ist wie in einer WG. Da hast du auch die Wohnung für alle und Zimmer für dich. So ist es halt Haus: mit Gemeinschaftsräumen, Garten, Küche, vielleicht Wohnzimmer, Bad. Aber irgendwo wirst du ja dein Bett haben....
Vielleicht solltest du deine Frage mal anders stellen, wenn ich mit meinern Vermutungen falsch liege. Frage doch einfach, um was es dir wirklich geht.
Hoffentlich habt ihr wengistens was schriftliches ausgemacht. Wenn du schon so Fragen musst auch, wäre das angebracht.
Ein eigenes Bett hab ich nicht
Ich kann bei meiner Partnerin schlafen, ich kann im Wohnzimmer aufm Sofa pennen, bei ihrem Bruder im Zimmer also einen festen Raum der für mich ist gibt es nicht
dann würde ich so ein Angebot überhaupt nicht annehmen und mir was eigenes suchen. Also wenn ich jetzt der Bruder wäre, würde ich mich bedanken. Und das Wohnzimmer ist ja wohl echt strange in dem Fall. Naja.
Deswegen frage ich mich ja ob ich rechtlich nur ein Zimmer ohne das ganze Haus untergemietet habe. Bei einem möblierten Zimmer wären es 2 Wochen, bei einer möblierten Wohnung 3 Monate