Untermieter entfernt Name vom Klingelschild. Rechtens?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das darf er nicht. Das ist schlichtweg Sachbeschädigung und sollte abgemahnt werden. Erneuerung in Rechnung stellen.

Dreiviertel634 
Fragesteller
 30.12.2021, 11:25

Danke für die schnelle Antwort. Er hat sie überklebt. Das war leicht wieder zu entfernen. Zählt das auch als Sachbeschädigung?

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albatros  30.12.2021, 12:12
@Dreiviertel634

Du schriebst "abgekrazt". Schadloses Überkleben wäre dann wohl eher keine Sachbeschädigung aber trotzdem unzulässig und abmahnberechtigt.

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Ich würde das mit dem Vermieter abklären was der Untermieter gemacht hat und gut ist. Wenn der Vermieter das Namesschild bezahlt hat kann man auch von einer Sachbeschädigung des Untermieters ausgehen.Ausserdem kann man ihm so auch keine Post mehr zustellen wenn sein Name fehlt auf dem Briefkasten.

Dreiviertel634 
Fragesteller
 30.12.2021, 11:26

Das mach ich. Danke für die schnelle Reaktion.

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Nein - das darf er nicht - die seitens des Vermieters angebrachten Schilder müssen an Klingel und Briefkasten verbleiben.