Muss man ein gesondertes Schild an der Klingel anbringen wenn man ein Gewerbe anmeldet?
Hallo zusammen,
ich habe bei Google gelesen, man müsste wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, ein Schild oder ein Klingelschild an der Betriebsstätte anbringen.
Wie sieht das ganze bei einem Einzelunternehmen in den eigenen 4 Wänden aus?
Das Einzelunternehmen wird unter dem eigenen Namen geführt.
Der Privatname steht sowieso auf dem Klingelschild vor der Haustür.
Reicht das schon aus?
Gewerbe wird in der Wohnung ausgeführt. Rein Online abarbeiten am PC.
4 Antworten
Dann würde ich ganz einfach den normalen Zivilnamen und den Firmennamen ( sofern abweichend gemäß Gewerbeeintragung ) in zwei Zeilen auf die Schildchen von Türklingel und Briefkasten schreiben .
Nein, der Gewerbebetrieb muss durch die Post erreichbar sein, wenn die dann an den Inhaber gelangt, ist das ausreichend.
Nein. Das Einzelunternehmen hat doch auch gar keinen anderen Namen....
Ändere doch einfach das Klingeschild von "Max Mustermann" auf "Max Mustermann e.K." ... und den Briefkasten gleich mit! :-)
Ja das ist praktisch. Vorallem weil ich kein e.K. hab :-)
Was ist wenn ich auf dem Briefkasten nur Mustermann stehen hab aber die Firma Max Mustermann heisst? Ist das dann schon ein Verstoß?