Wenn man als Einzelunternehmer 2 verschiedene Gewerbe betreibt, kann man dann 2 Buchhaltungen nutzen?

5 Antworten

also mit jeweils eigenen fortlaufenden Rechnungsnummern)?

Das ist grundsätzlich kein Problem. separate zahlenreihen für rechnungsnummern sind grundsätzlich möglich. Wichtig ist, das beide fortlaufend i.s, § 14 ans. 4 Nr. 4 ustg sind.

Umsatzsteurlich sind aber definitiv beide buchhaltungen am Ende zusammen rechnen. Du bist einmal Unternehmer und dieses Unternehmen umfasst alle selbständigen Tätigkeiten.

Ob Einkommen-, und Gewerbesteuerlich zwei verschiedene Gewerbebetriebe vorliegen kommt auf den Einzelfall an. Was sind das für welche? Sind die ähnlich gibt es Gemeinsamkeiten?

Ggf wäre es auchsinvoller mit entsprechenden kostenstellen zu arbeiten. Dann hättest du beiden schnell auf einen Blick. Zusammengefasst für beide Betriebe und einzeln

Ja kannst du.

Je nach Art der Gewerbe musst du das sogar fürs FA.

ich habe bei der Vermietung versch. "Gewerke" lediglich jeweils ein Konto generiert im Kontenrahmen SKR 03

8402 als Vermietung von Backline-Instrumenten

8403 für PA-Licht

8404 für Vermietung von Pedelecs, E-Rollern etc

8405 für Reinigungsautomaten etc

Das ist bis dato nicht moniert worden seitens des Finanzamts

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, du musst das machen, sonst bekommst du ja nicht mit, wenn sich ein Betrieb negativ entwickelt.

Das musst du sogar machen. Das ist Vorschrift