1. Egal auf welchen Weg die Waren angeboten werden, es ist ein Gewerbe u d somit gemäß 14 GewO beim Gewerbeamt anzuzeigen.

2. Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn erfolgen.

3. Du bist noch nicht voll geschäftsfähig. Daher bräuchtest du - um solche Verkaufsgeschäfte zu tätigen - vorher die Zustimmung des Familiengerichts. Ohne diese wären deine "Geschäfte" alle unwirksam.

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Wenn du das dür Geld anbietest, betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach 14 GewO verpflichtet, das von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freimengen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

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Das Anbieten von Dienstleistungen gegen Geld ist - wenn es keine freiberufliche Tätigkeit ist - ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses anmelden und sich als solcher auch im Netz mit Impressum und Datenschutzerklärung zu erkennen geben.

Daran ist nichts "privat".

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Du solltest dich unbedenkt von deiner Handwerkskammer beraten lassen, ob du diese Dinge ohne Zulassung machen darfst, denn der Schreiner ist ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Die Zulassung bekommen nur Meister und Altgesellen.

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Ich inkubiere die Eier konstant auf Sand und stelle eine große flache Plastikschale mit Wasser dazu. Um überwiegend Weibchen zu erhalten, brüte ich bei 32°C. Dann schlüpfen die Kleinen zwischen 49 und 54 Tagen. Bei 30°C und darunter kommen überwiegend Männchen. Das dauert dann 55-70 Tage. Männchen sind nicht so gefragt, weil sich Weibchen besser vertragen.

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Da fehlt die Gewerbeanmeldung.

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Brauchst du nicht. Das fällt noch unter Fotograf.

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1. Ob du die Einkünfte versteuern musst, kommt auf die Summe deiner Einkünfte an.

2. In jedem Fall musst du diese Tätigkeiten von Anfang an beim Gewerbeamt als Gewerbe anmelden.

3. Und dann musst du dich mit deinem Unternehmen über ELSTER beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.

4. Um gewerblich an Steckdosen basteln zu dürfen, bräuchstest du eine Zulassung von der Handwerkskammer. Und die bekommst du nur als Elektromeister oder Ingenieur

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Wer selbst hergestellte Dinge zum Verkauf (mit Gewinnerzielungsabsicht) anbietet, betreibt ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge, Freimengen oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Wenn du deine Ebay-Geschäfte jetzt noch über einen privaten Account abwickelst, betrügst du deine Kunden um ihre Verbraucherschutzrechte.

Ob du für deine gewerblichen Einnahmen Steuern zahlen musst, ergibt sich nach der Einkommensteuererklärung, die jeder Gewerbetreibende jährlich abgeben muss.

Und ob du deinen AG informieren musst, ergibt sich aus deinem Arbeitsvertrag.

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Bei der Haftung gibt es keinen Unterschied zwischen GmbH und UG.

Ein Geschäftsführer haftet bei beiden Kapitalgesellschaften persönlich nur in den seltensten Fällen, da ihm die Gesellschaft auch gar nicht gehören muss. Er haftet nur für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die er als Verantwortlicher der Gesellschaft begeht.

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Ich hatte mir in meiner Junggesellenwohnung begonnen, eine kleine Z-Anlage zu bauen. Dann heirate ich, es kamen Kinder und dann gab es nie genug Platz, um eine ansprechende Anlage zu bauen.

Erst als die Kinder aus dem Haus waren, gab es Zeit und Platz, um etwas Neues zu planen. Vor 1,5 Jahren habe ich dann begonnen, im Dach eine H0-Anlage zu bauen.

Das geht auch ganz schön ins Geld...

Es verwundert mich daher nicht, das junge Leute weder das Geld noch den Platz für eine schöne Anlage haben.

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Minijob als Gewerbe geht nicht, denn ein Minijob ist ein Beschäftigtenverhältnis. Da bist du Mitarbeiter und dein AG muss dich bei der Minijobzentrale anmelden.

Ein Gewerbe nedeutet, dass du mit einem eigenen Unternehmen ztog bist und keinen AG hast.

Oder willst du für dein Gewerbe einen Mitarbeiter anmelden?

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Ein Finanzam kannst du nicht verklagen, sondern nur das Bundesland zu dem es gehört, denn es ist ja nur eine Organisationseinheit der Gebietskörperschaft. Und dir fehlt jede Anspruchsgrundlage, um gegen dein Bundesland eine Forderung für deinen Aufwand geltend machen zu können.

Du hast aber die in Gesetzen verankerte Pflicht, die Unterlagen beizubringen, die für deine Steuererklärung erforderlich sind, so wie alle anderen Bürger auch.

PS: Behörden sind für die Bürokratie nicht verantwortlich. Die müssen die von den Parlamenten erlassenen Gesetze und Rechtsverordnungen nur ausführen.

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Ersteinmal: Es gibt keine Gewerbescheine. Das ist Umgangssprache. Dieser Begriff taucht auch in keinem Gesetz auf.

Mit "Gewerbeschein" meint man meist die Eingangsbestätigung der Gewerbeanzeige für ein stehendes Gewerbe (14 GewO). Niemand braucht diese Bestätigung, es ist aber der Nachweis, dass man der Pflicht zur Anmeldung nachgekommen ist.

Und dann gibt es noch das Reisegewerbe. Das betreibt man, wenn man ohne vorherige Terminvereinbarung seine Waren außerhalb eine festen Betriebsstätte anbietet. Dann braucht man eine Reisegewerbekarte (55 GewO). Diese muss man auch nicht abmelden oder zurückgeben, wenn man das Reisegewerbe nicht mehr ausübt. Die behält man ein Leben lang, wie einen Führerschein.

In deinem Fall brauchst du beides. Steuerlich kannst du beides zusammen führen.

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An den Schwänzen kann ich das nicht erkennen. Nach Form der Afterschilde sollte das obere Tier ein Männchen und das untere ein Weibchen sein. Bilder von der Seite wären hilfreich.

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  1. Wenn du den vollständig ausgedruckten Vordruck GewA1 an dein Gewerbeamt schickst, dann solltest du die Bestätigung gemäß § 15 Abs. 1 GewO innerhalb weniger Tage zusammen mit dem Gebührenbescheid bekommen.
  2. Die Verwaltungsgebühr ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich, zwischen 25 und 40 €.
  3. Du musst bei der Gewerbeanzeige aber wenigstens du Oberbegriffe der Warenarten angeben, mit denen du handeln willst. Eine Anmeldung für den "Verkauf von Produkten auf Etsy" wird dir kein korrekt arbeitendes Gewerbeamt bestätigen. Die Plattform ist zumal völlig unwichtig. Du meldest also an "den Einzelhandel mit (z. B.) Textilien, Elektroartikeln, Haushaltswaren, Geschenkartikel.
  4. Danach musst du dich noch bei ELSTER anmelden und dich dort steuerlich erfassen lassen.
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