Das ist eine klassische Scheinselbständigkeit. Du sollst eine Ware, die dir nicht gehört in einer vorgegebenen Zeit zu einem vorgegebenen Preis verkaufen. Das ist keine selbständige Tätigkeit. Verlange dass man dir aLohn auszahlt. Weigt sich der Auftraggeber, drohe mit einer Anzeige auf Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

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In unserer Stadt explodiert die Anzahl von Barbershops. Aber in keinem siehst du mehr als einen Kunden. Davon kaäönnen die niczt die Miete zahlen. Daher sind das wohl nur Geldwasch-Anlagen.

Du brauchst auch einen Friseur-Meister, um einen Barbershop bezreiben zu dürfen.

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Ich habe beim Tauchen im Roten Meer auch schon gesehen, wie 3 Delphin-Männchen ein Weibchen vergewaltigt haben. Das scheint also keine Seltenheit zu sein...

Wenn das seit Jahrmillionen so passiert, scheint es sich bewährt zu haben.

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Du hast das Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet, richtig?

Dann heißt das Unternehmen genau so wie DU !

Viele Leute schreiben einen "Firmennamen" in das Feld 1 der Gewerbeanzeige. Wenn das Unternehmen aber nicht im Handelsregister eingetragen ist, dann hat dieser Eintrag keinerlei Bedeutung.

Die Identität des Gewerbetreibenden wird auf einer Rechnung durch die Steuernummer erkennbar. Irgendwelche Fantasienamen haben keine Bedeutung.

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Ganz klares NEIN. Der Wolf wurde schon einmal hier ausgerottet. Wenn er jetzt wiederkommt, hat er jedes Recht, hier zu leben.

Er wäre auch hilfreich, den Bestand an Rot-, Damm- und Schwarzwild einzudämmen.

Und wenn Wölfe mal ein paar Nutztiere reißen, dann kann man das entschädigen, aber eigentlich liegt es an den Tierhaltern, auch (auf eigene Kosten) für deren Schutz sorgen.

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Ich finde nicht, dass wir zu viel Steuern zahlen müssen, schließlich bekommen wir auch etwas dafür.

In den USA sind die Steuern geringer, um die Reichen zu schonen. Dafür gibt es kein ausreichendes Sozialsystem und das Bildungssystem ist sehr ungerecht

Dubai hingegen schwimmt im Geld, die brauchen keine Steuereinnahmen.

Aber mal eine Gegenfrage: Wie viel Steuern musst Du denn zahlen?

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Solange die kleinen nicht nach irgendeinem Geschlecht riechen, wird es beim Verhalten keine Probleme geben. Es sei denn du hast ein einzeln aufgewachsenes Männchen, das nicht gut sozialisiert ist.

Ich würde es aber trotzdem nicht machen, denn so ein kleines Köpfen ist schnell weg, wenn Groß und Klein den gleichen Leckerbissen wollen.

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  1. Wenn dir die Behörden sagen, dass du nur auf Gewerbegrund Mineralien fördern darfst, dann hat das absolut nichts mit einer Gewerbeanmeldung zu tun. Damit ist ein Grundstück gemeint, das planungsrechtlich - also laut Bebauungsplan - als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Und das kannst du nicht beim Gewerbeamt beantragen.
  2. Du könntest deinen Betrieb auch gar nicht als Gewerbe anmelden, denn nach § 6 GewO fällt der Bergbau gar nicht unter den Regelungsbereich der GewO.
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Wie kommst du darauf, dass das eine freiberufliche Tätigkeit sein soll?

Das ist es mit Sicherheit nicht.

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Klar kannst du den Vertrag vorher abschließen. Ich würde dir aber dringend raten, eine Rücktrittsklausel einzubauen, für den Fall, dass du keine Gaststättenerlaubnis bekommst.

Dieses Erlaubnisverfahren ist schon etwas anderes, als eine einfache Gewerbeanmeldung. Und anmelden kannst du die Gaststätte erst, wenn die Erlaubnis vorliegt.

"e.K." heißt übrigens "eingetragener Kaufmann", nicht Einzelkaufmann. Üblicherweise meldest du das Gewerbe als Einzelunternehmen an. Das ist nicht im Handelsregister eingetragen. Ein e. K. aber schon. Warum solltest du dich da eintragen lassen? Verursacht nur Kosten.

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Da dein Einkommensteuerfreibetrag sicherlich schon bei deinen Hauptjob aufgebracht ist, musst du mit einer Nachzahlung rechnen. Lege 25 % zur Seite.

Sozialversicherungsbeiträge werden dafür nicht fällig.

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Ich habe noch immer keine Stelle in deiner Frage entdeckt, die erklärt, warum das Tier überhaupt nachts wieder ins Haus soll.

Wenn du sie in den Zeich setzt, bekommst du sie so leicht nicht wieder raus. Der Waschbär eher.

Deshalb ist die Idee, mit einer sehr großen Mörtelwannw nicht schlecht. Da machst dunachts ein Netz oder Gitter drüber und gut ist. Aber täglich rein und raus ist Stress pur.

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Solange das Studium deine erste Ausbildung ist und du bei der Gewerbeanzeige angibst, dass das Gewerbe nur für einen Nebenerwerb betrieben werden soll, bekommen deine Eltern das Kindergeld.

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Die Jagd ist zum Schutz der Natur unbedingt notwendig, weil wir die natürlichen Räuber von Rot- und Schwarzwild fast ausgerottet haben.

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Die BG und die IHK werden vom Gewerbeamt informiert und melden sich bei dir.

Beim FA musst du dich über ELSTER selbst steuerlich erfassen lassen.

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Die Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Schau mal da:

https://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-18762,hilight-gmbh+verm%F6gen.html

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Als Minderjähtige kannst du dich eh noch nicht selbständig machen. Deshalb mach erst einmal deine Ausbildung fertig. Dann hast du immer einen Rettungsring und lernen macht nie dümmer.

Außerdem brauchst du für jedfn Start in die Selbständigkeit Startkapital. Das muss auch erst erarbeitet bzw. erspart werden.

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Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es ist mit dem Unternehmer identisch. Daher sind auch alle deine gewerblichen Tätigkeiten immer das gleiche Einzelunternehmen, denn es gibt dich ja nur einmal....

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