Solange dich das Familiengericht nicht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du gar keine wirksamen Verträge über deine Dienstleistung schließen. Das ist alles mangels Geschäftsfähigkeit unwirksam !

Wenn du voll geschäftsfähig wärst, wäre das ein Gewerbe, nicht freiberuflich.

Und ein Jugendkonto als Gewerbekonto zu nutzen, ist schon ein Widerspruch in sich.

Die Höhe deiner Umsätze bzw. Gewinne ist gewerberechtlich unbedeutend.

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Wenn du die Bänder außerhalb einer festen Betriebsstätte anbieten willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte.

Im Folgejahr musst du eine Steuererklärung abgeben. Was nach der Festsetzung der Einkommensteuer übrig bleibt, kannst du natürlich spenden.

Du selbst kannst keine Spenden annehmen, denn du bist keine gemeinnützige Organisation.

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Du wirst dein Gewerbe wohl als Einzelunternehmen betreiben. Dann gibt es keinen Unterschied zwischen dir und dem Unternehmen. Und damit sind alle deine Unternehmungen ein Unternehmen, nämlich DU ! Damit kannst du die Kleinunternehmerreglung auch nur einmal nutzen, nämlich für dich. Und dich gibt es nur einmal....

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Klar. Beachte aber, dass du ihr eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte mitgibst, wenn sie mal alleine unterwegs ist (siehe § 60c Abs. 2 GewO).

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Ich gehe mal davon aus, dass du ein Einzelunternehmen betreiben willst.

Der Name deiner Shops hat doch rechtlich gar keine Bedeutung. In jedem Shop musst du ein Impressum mit deinen Echtdaten einstellen. Und da dein Unternehmen so wie DU heißt, steht überall das gleiche drin. Auch hast du doch nur einen Betriebssitz (wahrscheinlich zuhause?). Daher brauchst du nur eine Gewerbeanzeige.

Das Gewerbeamt muss nur wissen, WER WO WAS macht. Das bist DU mit deiner Anschrift und Handel mit XY....

Auf welcher Plattform du deine Produkte anbietest, ist gewerberechtlich völlig egal.

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Du kannst privat so viele Autos kaufen, um sie zu behalten, wie du willst. Da gibt es keine Grenzen. Das interessiert auch das Finanzamt nicht.

ABER: Wenn du die Autos mit dem Plan kaufst, sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann betreibst du schon ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies beim Gewerbeamt anzuzeigen. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

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Vorab: Da es keinen rechtlichen Unterschied zwischen Dir und Deinem Unternehmen gibt, heißt es juristisch so wie DU. Da gibt es auch nichts abzuwandeln.

Aber: Im Tagesgeschäft kannst du Fantasienamen benutzen, wie Du willst, solange Du keine Namensrechte Dritter verletzt oder eine falsche Rechtsform vortäuscht. Das gilt auch für Rechnungen, denn da bist Du über die immer anzugebende Steuernummer zu identifizieren.

NUR: Bei alle Auftritten im Internet kannst Du auch Fantasienamen nutzen, musst aber gemäß § 5 TMG deutlich sichtbar ein Impressum mit deinem Echtnamen einstellen. Und da ist der Name anzugeben, unter dem du niedergelassen bist. Das ist bei einem Einzelunternehmen DEIN Name.

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Warum fragst du hier und nicht über die Zajak-Seite?

Aber noch eine Frage: Warum soll es unbedingt ein Glasterrarium sein? Das ist teuer, schlecht durchlüftet und man kann später schwer Geräte drin installieren.

Wenn man sein Terrarium aus OSB-Platten (mit Glasscheiben) selber baut, kann man viel sparen und später immer Umbauten vornehmen.

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Das sieht sehr nach einer Sepsis aus. Das ist die schlimmste form einer Blutvergiftung. Da muss schnellstens ein reptilienkundiger Tierarzt ran. Wenn das Tier rechtzeitig geeignete Antibiotika bekommt, kann es evtl. noch gerettet werden. aber bitte kein Hund-Katze-Maus-Tierarzt !

So wie das Tier aussieht, ist es schon jahrelang schlecht gehalten worden. Es ist offensichtlich zu schnell gewachsen. Wahrscheinlich wegen Terrarienhaltung (zu warm, zu trocken und zu Eng) und fehlender Winterstarre.

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Auf gar keinen Fall !

Reptilien sind wechselwarme Tiere. das heißt, sie können ihre Körpertemperatur nicht selbst steuern. Deshalb brauchen sie warme und kühlere Plätze in ihrem Gehege, um sich bei Bedarf aufzuwärmen bzw. abzukühlen. Solche verschiedenen Klimazonen kannst du in so einem kleinen Kästchen nicht einrichten.

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Handwerksbetriebe müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein. Diese Firma ist auch Mitglied in der Innung für Elektro- und Informationstechnik Stuttgart (Onectro Electro Systems GmbH (eh-stuttgart.de)). Das macht einen guten Eindruck, da die Innung ja eine Aufsicht über ihre Mitglieder ausübt.

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Es ist völlig unbedeutend, auf welcher Plattform du deine Produkte anbietest. wenn du das mit Gewinnerzielungsabsicht machst, dann ist das Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, der muss es von Anfang an beim Gewerbeamt anzeigen.

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Den Beruf des Dachdeckers darfst du selbständig nur mit Zulassung der Handwerkskammer ausüben. Und die bekommst du in der Regel nur als Meister.

der Forstwirt ist kein Handwerksberuf. Diesen Beruf darfst du auch ohne Zulassung ausüben. ABER: Was willst du als selbständiger Forstwirt machen? Hast du einen eigenen Wald? Forstwirte arbeiten üblicherweise als Beamter oder Angestellte der Waldbesitzer.

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  1. Die GewO kennt kein Kleingewerbe.
  2. Das Gesundheitszeugnis für den Umgang mit Lebensmitteln bekommst du bei deinem Gesundheitsamt.
  3. Um Torten und Pralinen gewerblich (=zum Verkauf) herstellen zu dürfen brauchst du gem. Nr. 31 der Anlage A zur HwO eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommen in der Regel nur Meister !
  4. Für die gewerbliche Lebensmittelherstellung fordert die Lebensmittelaufsicht auch hohe Hygienestandards. Eine private Küche genügt dem nie.
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Öffentlich ist nur der Firmenname (beim Einzelunternehmen = Deiner), die Betriebsanschrift und die angemeldete Tätigkeit. Mehr nicht.

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Wie viel du tatsächlich verdienst, ist dem Gewerbeamt völlig egal. du bist gemäß § 14 GewO verpflichtet, deine gewerbliche Tätigkeit von Anfang an anzuzeigen. Freibeträge oder Testphasen kennt das Gewerberecht nicht.

Sobald du auf deiner Website die Möglichkeit zum Kauf anbietest, betreibst du ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, muss dies anmelden.

Als Fotograf wirst du dich auch in die Handwerksrolle deiner Handwerkskammer eintragen lassen müssen.

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