Wenn du deine alten Rasenmäher verkaufst, sind das Privatverkäufe und steuerfrei.

Wenn du dir aber Rasenmäher besorgst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann betreibst du schon ein Gewerbe. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Und wer ein Gewerbe betreibt, der muss es auch von Anfang an beim Gewerbeamt anmelden. Und natürlich muss ein gewerblicher Händler Gewährleistung übernehmen.

...zur Antwort

Bei uns ist auch mal eine Korni ausgebüchst. Wir haben sie nach 2 Wochen im Wäschekorb wiedergefunden. Dunkel und kuschelig...

...zur Antwort

§ 2 Nr. 2 Satz 2 der Ebay-AGB sagt:

Minderjährige dürfen sich nicht für die Nutzung der eBay-Dienste anmelden.

...zur Antwort

Eine private Küche kann die Vorgaben der Lebensmittelaufsicht nicht erfüllen.

Sobald du die Herstellung von Lebensmittel anmeldest, informiert das Gewerbeamt das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt. Die werden dich besuchen, deinen Betrieb schließen und ein Bußgeld nach diversen Vorschriften erlassen....

...zur Antwort

Es gibt zwei Wege, das legal zu machen:

  1. Der Vermieter/Hausverwalter beschäftigt dich geringfügig (=Minijob). Dann muss er dich bei der Minijob-Zentrale anmelden und du bist versichert.
  2. Er beauftragt dich als Reinigungsunternehmen. Dann musst du das als Gewerbe anmelden. Dafür wären 100 € aber viel zu wenig.
...zur Antwort
  1. Ich glaube nicht, dass die Nutzungsbedingungen des Lagerraumvermieters dir dort einen Geschäftsbetrieb zulassen.
  2. Sämtliche Betriebsstätten sind beim Gewerbeamt anzuzeigen (Hauptniederlassung, Zweigniederlassungen, unselbständige Zweigstellen).
  3. Im Impressum muss die Anschrift stehen, unter der das Unternehmen niedergelassen ist. Und die Niederlassung ergibt sich aus dem Handelsregister bzw. der Gewerbeanmeldung. Geschäftspost nach Hause geht also nur, wenn du dort deine Niederlassung angemeldet hast.
...zur Antwort

Finde ich auch Sch....

Aber das ändert nichts. Da müssen wir durch.

Tröste dich, dass es viele Generationen vor uns gab, die es noch viel schlechter hatten :-)

...zur Antwort

Ob und in welchem Maße diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird, liegt im Ermessen deines Gewerbeamtes. Höher als 50-75 € (zzgl. Nebenkosten) wird das Verwarnungs- oder Bußgeld schon nicht sein.

Je länger du wartest, um so teurer wird es...

...zur Antwort

Prostitution fällt nicht unter die Regelungen der GewO. Deshalb ist dafür kein Gewerbe anzumelden.

Bei Prostitutionsbetrieben sieht das anders aus.

...zur Antwort

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dir schriftlich zugeht.

Und eine Fehlzeit mit AU ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Unterschreibe blos nichts.

...zur Antwort

Am 4. Krankheitstag muss auch ein Beamter ein AU-Attest vorlegen. Und wenn er länger oder sehr häufig krankgeschrieben ist, kann die Dienststelle ihn zum Amtsarzt schicken. Der entscheidet dann, ob der Beamte dienstunfähig ist, es bald wieder wird oder die Versetzung in den Ruhestand empfiehlt.

Wenn er oft fehlt, kann der Dienstherr auch verlangen, dass für jeden Fehltag eine AU vorgelegt werden muss. Kommt der Beamte dem nicht nach, ist das ein Dienstvergehen und kann disziplinarrechtliche Folge haben.

...zur Antwort

Tiefbau ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ohne Meister- oder Ingenieurbrief wirst du die Zulassung nicht bekommen.

Garten- und Landschaftsbau ist zwar auch ein Handwerk und muss in die Handwerksrolle eingetragen werden, bedarf aber keiner Zulassung.

...zur Antwort

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) hat absolut nichts mit der Gewerbeanzeige (§ 14 GewO) zu tun. Eins ist Steuerrecht (auch nur bezüglich der MwSt) beim Finanzamt, das andere ist Gewerberecht bei der Gemeinde.

Bei der Gewerbeanzeige wird auch nicht nach deinen erwarteten Gewinnen gefragt. schließlich müssen sich auch Unternehmen anmelden, die Verlust machen.

...zur Antwort

Selbstverständlich musst du dein Gewerbe ummelden (ergänzen), denn nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO muss derjenige, der den Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Der Handel hat mit den IT-Dienstleistungen nichts zu tun.

Beachte bitte, dass du kein „Dropshipping“ anmelden kannst. Du musst wenigstens die Oberbegriffe der Warengruppen aufzählen, mit denen du handeln willst. Es ist schließlich für die Gewerbeüberwachung ein riesiger Unterschied, ob du mit Lebensmitteln, KFZ, Giftstoffe, Tieren oder Textilien handelst.

Testphasen oder Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Und wer sein Unternehmen korrekt ausübt, muss auch mal die 20 € für eine Ummeldung zahlen. Macht der Behörde ja auch Aufwand. 

...zur Antwort

Wenn du nach der Ursache suchst, dann prüfe deine Haltungsbedingungen und lass mal den Kot auf Parasiten prüfen.

Normaler Weise wachsen Sporni´s sehr schnell. Dafür brauchen sie aber viel Futter und viel Wärme.

...zur Antwort

Gehen tut das, ist aber nach meiner Kenntnis sehr teuer.

Kannst du die beiden nicht wenigstens zeitweise durch Absperrungen trennen? Wie groß ist denn dein Gehege? Reicht das wirklich nicht für ein zweites Weibchen?

...zur Antwort

Elementar wichtig ist die notwendige Erlaubnis nach § 12 ProstSchG. Wenn ihr die Agentur als GbR betreiben wollt, braucht jede von euch eine. Es wäre daher vielleicht sinnvoll eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. dann braucht nur die Gesellschaft eine.

...zur Antwort