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Solange dich das Familiengericht nicht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du gar keine wirksamen Verträge über deine Dienstleistung schließen. Das ist alles mangels Geschäftsfähigkeit unwirksam !
Wenn du voll geschäftsfähig wärst, wäre das ein Gewerbe, nicht freiberuflich.
Und ein Jugendkonto als Gewerbekonto zu nutzen, ist schon ein Widerspruch in sich.
Die Höhe deiner Umsätze bzw. Gewinne ist gewerberechtlich unbedeutend.