Ich bin Untermieter und wurde von den Hauptmietern (WG) gekündigt. Muss ich nun, wenn ich was Neues habe die 3 Monate noch doppelt zahlen?

3 Antworten

Aus welchem wichtigen Grund wurde denn dein Mietvertrag gekündigt? Untermieter haben die gleichen Konditionen wie Mieter. Der Vermieter kannohne Grund NICHT kündigen.

So wie es im Mietvertrag steht. Wenn da eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist, dann zahlst du auch so lange, kannst aber auch so lange noch da wohnen. Ziehst du früher aus, ist das dein Ding. Da kann dich höchstens dein Vermieter früher raus lassen, wenn ihr das so ausmacht - verpflichtend ist das aber nicht.

555medA 
Fragesteller
 12.12.2023, 01:35

Was ein Mist, aber danke für die Antwort 😩

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Takasha  12.12.2023, 01:40
@555medA

Hast du dich wirklich rausschmeißen lassen obwohl der Vertrag noch läuft?

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555medA 
Fragesteller
 12.12.2023, 01:42
@Takasha

Ich lebe ja mal noch hier bis zum Ende des Monats habe aber etwas Neues gefunden, was mir gefällt und in der Nähe ist. Bin komplett neu in der Stadt und habe nicht so viel Hilfe. Deswegen wollte ich da schnell zuschlagen. Wirklich wohl fühle ich mich hier nun auch nicht mehr.

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Takasha  12.12.2023, 01:47
@555medA

Ja ist deine Sache aber ich hätte mit den neuen Vermieter ausgemacht dass du später erst einziehen kannst. Aber Deutschland und Wohnungsmangel muss man wohl schnell zuschlagen... Und vielleicht ist es wegen der schlechten Stimmung auch besser weg da.

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555medA 
Fragesteller
 12.12.2023, 01:51
@Takasha

Ja, später ging leider nicht. Das ist direkt um die Ecke, da kann ich dann viel hintragen. Habe auch kein Auto, müsste sonst Freunde fragen, aber die müssten dann auch extra 2h hier hin fahren nochmal … alles blöd. Währenddessen läuft ja auch das normale Leben weiter mit Uni und Arbeit, usw. Wollte da kurzen Prozess machen .

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555medA 
Fragesteller
 12.12.2023, 01:40

Meinst du das gilt auch so obwohl ich nur Untermieter bin? Ich kenne den Vermieter der Wohnung nicht einmal. Und ich habe ja nicht gekündigt, mir wurde gekündigt ?

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Du zahlst bis zum Ende der Kündigungsfrist, oder bis zum Einzug eines neuen Untermieters. Niemand ist verpflichtet vor Ende der Kündigungsfrist einen neuen Untermieter einziehen zu lassen, wenn kein passender gefunden wird.