Untermieter Vertrag Kündigungsschutz?

2 Antworten

Nein, dir steht die normale Kündigungsfrist zu. Diese sollten auch in dem Vertrag stehen.

werwa 
Fragesteller
 09.04.2024, 13:43

Also ich habe ein Recht zur selben Miete wie bisher bis zum 30.6. in der Wohnung zu bleiben?

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anitari  09.04.2024, 14:12
@werwa

Ja natürlich. Dein Vermieter kann dir eigentlich nicht kündigen. Denn dazu müßte er einen rechtlich zulässigen Grund haben. Gut er könnte von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen, weil ihr, der Vermieter und Du, in der Wohnung wohnt. Das wären aber 6 Monate Kündigungsfrist.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Der Hauptmieter ist dein Vermieter. Das er nicht Eigentümer der Wohnung ist tut nichts zur Sache.

Wenn dein Vermieter die Wohnung kündigt muß er sie zum Vertragsende vollständig geräumt und frei von Bewohnern zurück geben. Kurz Du mußt dann auch ausziehen.

Kannst aber deinen Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen weil er dir die Nutzung deiner Mietsache, dem Zimmer, entzieht.

Da das Zimmer unmöbliert ist gilt das Mietrecht, besonders der Mieterschutz, in vollem Umfang. Kündigungsfrist für den Vermieter bei Wohndauer des Mieters unter 5 Jahre 3 Monate. Aktuell kann frühestens zum 31. Juli gekündigt werden.