Untermieter Vertrag Kündigungsschutz?
Hallo miteinander.
Ich lebe derzeit in einer WG. Ich bin der Untermieter (mit Vertrag) bei meinem Mitbewohner, welcher der Hauptmieter, aber nicht der Eigentümer der Wohnung ist.
Mein Mitbewohner hat jetzt spontan eine Wohnung gefunden in die er einziehen möchte und da er gut mit dem Wohnungseigentümer ist, würde er auch eine verkürzte Kündigungsfrist bekommen. Also quasi nicht jetzt zum 30.06. sondern zum 31.5.
Nur wie ist das jetzt bei mir?
Muss ich dann auch mein unmöbliertes Zimmer zum 31.5. räumen oder steht mit die normale gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten sprich zum 30.6. zu?
Danke für jede Antwort
2 Antworten
Nein, dir steht die normale Kündigungsfrist zu. Diese sollten auch in dem Vertrag stehen.
Ja natürlich. Dein Vermieter kann dir eigentlich nicht kündigen. Denn dazu müßte er einen rechtlich zulässigen Grund haben. Gut er könnte von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen, weil ihr, der Vermieter und Du, in der Wohnung wohnt. Das wären aber 6 Monate Kündigungsfrist.
Der Hauptmieter ist dein Vermieter. Das er nicht Eigentümer der Wohnung ist tut nichts zur Sache.
Wenn dein Vermieter die Wohnung kündigt muß er sie zum Vertragsende vollständig geräumt und frei von Bewohnern zurück geben. Kurz Du mußt dann auch ausziehen.
Kannst aber deinen Vermieter ggf. schadensersatzpflichtig machen weil er dir die Nutzung deiner Mietsache, dem Zimmer, entzieht.
Da das Zimmer unmöbliert ist gilt das Mietrecht, besonders der Mieterschutz, in vollem Umfang. Kündigungsfrist für den Vermieter bei Wohndauer des Mieters unter 5 Jahre 3 Monate. Aktuell kann frühestens zum 31. Juli gekündigt werden.
Also ich habe ein Recht zur selben Miete wie bisher bis zum 30.6. in der Wohnung zu bleiben?