Muss der Untermieter in einer WG in der der Eigentümer lebt, der GEZ befreit ist, GEZ zahlen?

5 Antworten

die GEZ fürs erste Zimmer frei.

Abgesehen davon, daß die GEZ schon seit ein paar Jahren Rundfunkbeitragsservice heißt, kann ich das weder bestätigen, noch dementieren.

Wie sieht da die rechtliche Lage aus?

Das wird Dir auf entsprechende Nachfrage hin ein Angehöriger der rechtsberatenden Berufe verraten :)

Meiner Meinung nach muß der Mieter zahlen.

Wenn das Haus Dir gehört, ist er Dein Mieter und nicht Untermieter :)

Stschr3100 
Fragesteller
 12.08.2023, 10:22

Danke für die Antwort ☺️

0

Grundsätzlich muss für jede Wohnung einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Diese Zahlung muss einer der volljährigen Bewohner der Wohnung leisten. Da du befreit bist, musst du nichts zahlen, dafür dann eben der "Untermieter". Wärest du nicht befreit, sondern würdest zahlen, wäre damit dein WG-Mitbewohner mit abgedeckt.

Deine Befreiung gilt nur für dich persönlich und eine etwaige Ehefrau und ein unter 25 Jahre altes Kind. Aber eben nicht für den "fremden" Untermieter oder Mitbewohner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das mit dem einen Zimmer wäre mir neu !

Wenn Du einen Untermieter hast, der die Voraussetzungen für eine Befreiung nicht erfüllt, dann muss er den Beitrag auch zahlen.

Deine Befreiung gilt nur für dich, es sei denn, Du bildest mit ihm eine BG - Bedarfsgemeinschaft, bedeutet, dass sein Einkommen bei der Berechnung eures Gesamtbedarfs berücksichtigt werden würde, dann wäre deine Befreiung auch für ihn gültig.

Stschr3100 
Fragesteller
 11.08.2023, 23:45

Das erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere Wohnung oder jedes weitere Zimmer müssen Sie ein Drittel des monatlichen Betrages zahlen - also 5,83 Euro (seit April 2015).

0
isomatte  12.08.2023, 00:39
@Stschr3100

Das ist mir nicht bekannt !

Nach deiner Aussage handelt es sich doch um einen Untermieter, also wie in einer ganz normalen WG.

Da ist ja im Regelfall auch einer der Hauptmieter und vermietet mit Einverständnis des Vermieters ein Zimmer an weitere Personen.

Bei dir ist der Unterschied nur, dass Du selber der Eigentümer bist und dann handelt es sich auch nicht um einen Untermieter, sondern um einen Hauptmieter.

Aber das macht meiner Kenntnis nach keinen Unterschied.

Sobald Du einen oder mehrere Mieter hast und diese selber keinen Anspruch auf eine Befreiung haben, dann muss zumindest einer davon den Beitrag zahlen.

Wie sie diesen dann unter sich aufteilen wäre dann ihr Problem.

Wenn Du der Ansicht bist, dass diese Forderung nicht rechtmäßig ist, dann soll er einen entsprechenden schriftlichen Widerspruch einlegen und am besten auch gleich erklären auf was sich dieser Widerspruch bezieht, denn irgendwo musst Du das ja her haben, weshalb er deiner Meinung nach nichts zahlen muss.

1

Wenn man mit Logik an die Sache herangeht, ist doch jeder Bürger zur Leistung der GEZ-Gebühren verpflichtet, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor. Also geht der Staat an den Bürger ran, nicht an die Wohnung. Und du wohnst ja für dich, bist aber befreit.

Stschr3100 
Fragesteller
 11.08.2023, 23:50

Ich wohne ja nicht für mich. Es ist keine abgeschlossene Wohneinheit. "Das erste Zimmer oder die erste Wohnung für jede zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jede weitere Wohnung oder jedes weitere Zimmer müssen Sie ein Drittel des monatlichen Betrages zahlen - also 5,83 Euro (seit April 2015)." Find nur die Seite gerade nicht sonst würde ich die verlinken 🙈

0

Sobald eine Person in der Wohnung rundfunkgebührenpflichtig ist muss diese Person zahlen. Mehr als eine Person sollte allerdings nicht zahlen müssen