Rundfunkbeitrag in WG umgehen?
Hallo,
Ich bin als Student von den GEZ- Gebühren befreit, aber mein Mitbewohner nicht und meine Frage ist, wenn er die Wohnung als seinen Zweitwonsitz (momentan ist sie sein Hauptwohnsitz) anmeldet und als Hauptwohnsitz bei seinen Eltern eingetragen ist. Läuft dann die Wohnung über mich( ist mein Hauptwohnsitz) und ist befreit oder müsste er für die Wohnung als seinen Zweitwohnsitz trotzdem zahlen?
4 Antworten

Dein Mitbewohner muss trotzdem zahlen. Für den Zweitwohnsitz kann man nur dann einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn man bereits für den Erst(Haupt)wohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlt.
Auch funktioniert es nicht, wenn er jetzt versuchen würde, auch für den Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Denn seine Eltern, die dort den Rundfunkbeitrag bisher zahlen, können sich nicht abmelden. Dafür braucht man nämlich einen zulässigen Abmeldegrund (Umzug, in eine Wohnung, für die bisher noch niemand zahlt, Umzug ins Ausland oder Tod).

Er müsste trotzdem zahlen. Denn für die Befreiung des Zweitwohnsitzes ist es zwingende Voraussetzung, dass er die Gebühr für den Erstwohnsitz selbst zahlt. Und das ist ja nicht der Fall, denn die Eltern bezahlen.

Ich habe deine Frage gar nicht verstanden.
Aber vielleicht hat dieser freundliche Herr einen interessanten Artikel geschrieben.

Nein, er kann die Befreiung des Zweitwohnsitzes nur beantragen, wenn er an seinem Erstwohnsitz die Rundfunkgebühr zahlt.

wie kann er diese Befreiung beantragen? mir wurde heut Damtelefon gesagt, dass ich es online irgendwie einstellungen muss, doch wie?