Rundfunkbeitrag in WG umgehen?

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Dein Mitbewohner muss trotzdem zahlen. Für den Zweitwohnsitz kann man nur dann einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn man bereits für den Erst(Haupt)wohnsitz den Rundfunkbeitrag zahlt.

Auch funktioniert es nicht, wenn er jetzt versuchen würde, auch für den Hauptwohnsitz den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Denn seine Eltern, die dort den Rundfunkbeitrag bisher zahlen, können sich nicht abmelden. Dafür braucht man nämlich einen zulässigen Abmeldegrund (Umzug, in eine Wohnung, für die bisher noch niemand zahlt, Umzug ins Ausland oder Tod).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er müsste trotzdem zahlen. Denn für die Befreiung des Zweitwohnsitzes ist es zwingende Voraussetzung, dass er die Gebühr für den Erstwohnsitz selbst zahlt. Und das ist ja nicht der Fall, denn die Eltern bezahlen.

Nein, er kann die Befreiung des Zweitwohnsitzes nur beantragen, wenn er an seinem Erstwohnsitz die Rundfunkgebühr zahlt.

abcdefgh779  08.03.2022, 21:13

wie kann er diese Befreiung beantragen? mir wurde heut Damtelefon gesagt, dass ich es online irgendwie einstellungen muss, doch wie?

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