Werde ich als Bafögempfänger Rundfunkbeitrag zahlen?

3 Antworten

Grundsätzlich musst du auch als Student, der eine eigene Wohnung bewohnt den Rundfunkbeitrag zahlen. Bist du BAföG-Empfänger kannst du dich aber auf Antrag befreien lassen https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html).

Du kannst dich jetzt, wie gesetzlich vorgeschrieben, selbst beim Beitragsservice anmelden. Hast du dann die Bestätigung über den BAföG-Bezug, stellst du den Befreiungsantrag. Du wirst dann auch rückwirkend befreit und bekommst etwa gezahlte Beiträge erstattet.

Die Alternative wäre, dass du wartest, bis du den BAföG-Bescheid bekommst und dann dich mit dem Befreiungsantrag gleichzeitig anmeldest. Dann musst du erst einmal nichts bezahlen. Allerdings kann es passieren, dass dich der Beitragsservice schon vorher anschreibt - dann gilt eben der zuvor geschilderte Weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, wenn du Bafög bekommst, bist du befreit. Musst aber einen Antrag darauf stellen. Die melden sich meist früh genug.

Valentino462 
Fragesteller
 09.10.2021, 20:40

ok dann einfach abwarten obwohl ich bafög noch nicht beziehe?

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KikiLiinka  09.10.2021, 20:41
@Valentino462

Jo. Antrag ist ja gestellt. Der kommt sicher bald und GEZ meldet sich auch...

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Das bedeutet, dass Du  GEZ bei BAföG oder BAB nicht zahlen brauchst. Dafür musst Du beim Beitragsservice einen schriftlichen Befreiungsantrag an die GEZ stellen. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren gilt für Dich nur so lange, wie der BAföG-Bewilligungszeitraum dauert.
Seit 2017 kann die Befreiung bis zu 3 Jahre rückwirkend beantragt werden.
Quelle