Muss ich die volle Gez-Gebühr zahlen wenn Mitbewohner durch Bafög Erlass kriegen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da deine Mitbewohner befreit sind, müssen sie für eure Wohnung nicht den Rundfunkbeitrag zahlen. Dann bleibst du als einziger über, der den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Eine Forderung auf Beteiligung deiner Mitbewohner hast du nicht.

Was ich nicht verstehe: Wieso du durch die Nichtstellung eines BAföG-Antrags deinen Eltern entgegenkommst? Ich nehme an, dass sie dir zumindest einen Teil des dir zustehenden Unterhalts zahlen. Einen vollen Anspruch hättest du nach der Düsseldorfer Tabelle, https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/index.php. Danach könntest du als absolutes Minimum von deinen Eltern 628 Euro verlangen, aber je nach deren Einkommen geht der Anspruch auf über 1200 Euro.

Du könntest mit der Stellung des BAföG-Antrags doch deine Eltern entlasten. Sie könnten trotzdem einen geringen Betrag monatlich für dich zurücklegen und damit dann am Ende deine BAföG-Schulden mitbezahlen.

Die Stellung eines Härtefallantrags beim Beitragsservice hängt wesentlich davon ab, wie hoch dein Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern nach Düsseldorfer Tabelle wäre.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Leider musst Du die Haushaltsabgabe alleine zahlen.

Es wäre allerdings fair, Deine Mitbrwohner würden einen Teil davon bezahlen. Allerdings müssen sie es nicht.

Ja, du musst die volle gez-gebühr alleine zahlen, da du keinen Anspruch auf erlass hast Es ist eine individuelle entscheidung, ob man Bafög bezieht oder nicht, und diese entscheidung hat keine Auswirkungen auf die gez-gebühr. Es wäre unfair, von deinen Mitbewohnern zu verlangen, die gebühr mitzuzahlen, da sie aufgrund ihres Bafög-erlasses von der zahlung befreit sind

Kian5525 
Fragesteller
 14.04.2023, 19:17

Nein meine Mitbewohner sind niemals eine Option für mich, ich bin froh dass ihnen das erspart bleibt! :)

Jetzt verstehe ich warum das niemand zahlen will.

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Die Befreiung gilt nur für deine Mitbewohner, wenn Du keinen Anspruch darauf hast, wirst Du den Rundfunkbeitrag alleine zahlen müssen.

Ist ja deine eigene Entscheidung, wenn Du trotz Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Bafög - verzichtest.

Könntest nur versuchen, dass Du mit einem Antrag auf Härtefall weniger oder gar nichts zahlen musst, wenn Du nach Zahlung des Rundfunkbeitrags weniger als deinen Grundbedarf nach dem SGB - ll ( Bürgergeld ) vom Jobcenter hast.

Das wären derzeit min. 502 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und min.noch deine Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.