Rundfunkbeitrag zahlen trotz Bafög?

2 Antworten

Die Rundfunkbeitragspflicht beginnt in dem Monat, in dem du in die eigene Wohnung gezogen bist. Für den Monat musst du voll zahlen, auch wenn du erst im Laufe des Monats eingezogen bist.

Die Befreiung für den Monat August steht dir nur zu, wenn du für diesen Monat bereits BAföG bezogen hast. In diesem Fall, solltest du dich gegen die Forderung wehren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt darauf an, ob du im August bereits befreit warst.