Die Zweitwohnung musst du anmelden, aber kannst dafür gleichzeitig einen Befreiungsantrag nach § 4a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellen, so dass du im Endeffekt nur für die Hauptwohnung zahlen musst.

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Vielfältige und objektive Meinungen

Leute, die von immer gleichen Leuten und Meinungen im TV ausgehen, sehen meist die angebotene Vielfalt nicht. Man sieht und hört meist gerade die Meinungen, die einem nicht passen und ärgert sich dann darüber. Deswegen sieht man dann das Programm als einseitig an.

Dass sich allerdings Kommentare gegen die AfD richten, ist voll nachvollziehbar. Man darf im ör Fernsehen nämlich keine "Werbung" für eine die Demkratie bekämpfende und als "gesichert rechtsextrem" eingestufte Partei machen. Leute aus der Bevölkerung, die sich pro AfD äußern sind allerdings zulässig und auch im Programm vertreten.

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Grundsätzlich muss für jede Wohnung der Rundfunkbeitrag einmal bezahlt werden. Zahlungspflichtig ist derjenige, der volljährig ist und die Wohnung tatsächlich bewohnt. Auf die Frage, ob er Mieter oder Eigentümer ist, kommt es nicht an.

Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um eine gewerblich vermietete Ferienwohnung handelt, in der die Bewohner ständig wechseln; in diesem Fall muss nur der gewerbliche Vermieter zahlen. Ob ein Ausländer oder Deutscher die Wohnung bewohnt ist egal, auch der Ausländer muss zahlen. Ob der in Deutschland gemeldet ist, spielt auch keine Rolle.

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Wenn deine Freundin schon ein Beitragskonto hat und den Rundfunkbeitrag zahlt, dann ist für dich eine Ummeldung falsch, weil du dann neben deiner Freundin zahlen musst. Richtig ist eine Abmeldung, da ja pro Wohnung nur einmal gezahlt werden muss. In der Abmeldung musst du den Namen der Freundin und ihre Beitragsnummer angeben. Dann musst du nicht mehr zahlen.

Im Übrigen dauert es beim Beitragsservice immer sehr lange bis zu einer Reaktion.

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Der Rundfunkbeitrag kann nicht abgeschafft werden, da damit der ör Rundfunk finanziert werden muss. Da der ör Rundfunk nach unserem GG die Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Sender ist, kann er selbst auch nicht abgeschafft werden, muss also weiter finanziert werden.

Denkbar ist dagegen eine Senkung des Rundfunkbeitrags. Dafür wäre es erforderlich, dass die zuständigen 16 Bundesländer die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des ör Rundfunks deutlich reduzieren. An einer derartigen Reform wird momentan gearbeitet. Du kannst dir aber sicher vorstellen, dass die Tatsache der 3 Wahlen in Ostdeutschland und den noch nicht neu gebildeten Regierungen das Projekt deutlich verzögern.

Im Übrigen gibt es auch keine verfassungsrechtlich zulässigen alternativen Finanzierungen wie Steuern, mehr Werbung oder Abos.

Schließlich finde ich, dass der ör Rundfunk nötiger ist denn je, da die sozialen Medien vor Fakenews überquellen. Ich wäre daher mit einer Erhöhung des Beitrags einverstanden und die von der unabhängigen KEF-Kommission ermittelten 56 Cent Erhöhung sind ja nun wirklich nicht viel, wenn dafür unsere Demokratie gestärkt würde.

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Die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Ich vermute, du meinst den Beitragsservice. Dieser kann innerhalb einer Adresse - also z. B. A-Stadt, B-Straße Nr. 2 - nicht nach Wohnungen unterscheiden. D. h. es gibt innerhalb der Adresse keine Wohnung A, B, und C oder 1. Stock links und ähnliches. Wenn deine Frau also unter der bestehenden Adresse beim Beitragsservice gemeldet ist, dann ist das die Wohnung, unter der sie gemeldet war. Hier ist die Frage, seit wann sie dort gemeldet ist und wie es zu der Anmeldung kam?

Die Frage, die ich dir im Moment auch nicht klar beantworten kann, weil da Angaben von dir fehlen, ist, warum ihr offensichtlich eine 2. Anmeldung unter dieser Adresse habt. Könnte es sein, dass du dich unabhängig von deiner Frau auch beim Beitragsservice für die Anschrift angemeldet hast? Trägt deine Frau einen anderen Nachnamen? Dann wärt ihr womöglich selbst schuld an dem Problem. Außerdem ist mir unklar, warum die Forderungen gegen deine Frau erst jetzt - offensichtlich nach langer Zeit - erhoben werden, denn unter der Adresse habt ihr ja die ganze Zeit gewohnt, so dass deine Frau erreichbar war.

Jedenfalls kann der Beitragssservice keine Forderungen mehr stellen für Zeiten, die verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab dem jeweiligen Jahresende, so dass Forderungen für die Zeit vor dem 1.1.2021 verjährt wären. Anderes gilt nur, wenn die Forderungen durch Feststellungsbescheid bereits festgesetzt worden sind und du nicht mehr Widerspruch erheben kannst.

Schließlich solltest du nicht von einer "kriminellen Vereinigung" sprechen. Der Beitragsservice setzt nur geltendes Recht um und verhält sich, das ist durch 1000de Gerichtsurteile bestätigt, in der Regel rechtmäßig, was natürlich nicht ausschließt, dass in deinem Fall tatsächlich ein Fehler vorliegt. Mit solchen Vorwürfen erreicht man allerdings regelmäßig eher nicht sein Ziel. Vielmehr sollte man versuchen, sachlich und höflich zu bleiben. Du könntest also z. B. versuchen, an die Geschäftsführung des Beitragsservice zu schreiben und um Niederschlagung der Forderungen aus Härtegründen bitten. Du könntest ebenso an den Intendanten der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt mit der gleichen Bitte schreiben. In beiden Varianten den Sachverhalt klar und deutlich schildern und darauf hinweisen, dass die doppelte Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein und dieselbe Wohnung - denn ihr habt ja wohl nur eine - rechtswidrig ist.

Wenn das alles nicht hilft und euch tatsächlich Unrecht geschieht, kannst du tatsächlich die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt kontaktieren.

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Da der Rundfunkbeitrag Höhe von 55,18 Euro in der Mitte eines 3-Monatszeitraums fällig ist, müsstest du bis dahin den vollen Betrag bezahlt haben. Ist das einen Monat danach immer noch nicht der Fall, kommst du in Verzug und es wird ein Säumniszuschlag von 8 Euro zusätzlich fällig.

Im Übrigen juckt das Computersystem des Beitragsservice deine Methode nicht. Das ist deutlich größer ausgelegt als der normale Bedarf. Aber wenn es dir dabei besser geht, nur zu!

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GEZ und Gebühr gibt es schon seit 2013 nicht mehr. Das ist jetzt der Rundfunkbeitrag, der einmal pro Wohnung gezahlt werden muss, weil darin für jeden Bewohner der Empfang des ör Rundfunks möglich ist. Die entsprechenden Empfangsgeräte hat heutzutage jeder. Von daher gerecht.

Da der ör Rundfunk als von Politik und Wirtschaft unabhängige Basisversorgung mit Rundfunk und Fernsehen für alle nach unserer Verfassung sein muss - sonst dürfte es keine privaten Sender geben - ist weder eine Finanzierung durch Steuern noch durch Werbung oder Abos zulässig. Wir Bürger müssen ihn daher direkt finanzieren. Daher kann man ihn nicht abschaffen.

Es ist auch sozial gerecht, dass das so geregelt ist, da alle Personen die bestimmte staatliche Sozialleistungen, z. B. Bürgergeld oder BAföG, beziehen, auf Antrag befreit werden.

Problematisch ist allenfalls die Höhe des Rundfunkbeitrags und die Vielzahl der ör Programme, die mit für die Höhe verantwortlich sind.

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Das ist selbstverständlich völlig in Ordnung. Das ZDF kann die von ihm produzierten Sendungen als Eigentümer an wen auch immer verkaufen. Sie haben sogar die Pflicht dazu, wenn sie damit Einnahmen generieren, die den Rundfunkbeitrag möglichst gering halten. Schon lange bevor es Privatsender in Deutschland gab, wurden Sendungen verkauft, damals eben nur ins Ausland.

Im Übrigen werden von den ör Sendern auch Sendungen der Privatsender gekauft. Auch das spart Kosten, weil eine schon früher ausgestrahlte Sendung viel günstiger zu kaufen ist als eine entsprechende andere selbst zu produzieren.

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Der richtige Name ist: ARD ZDF DEUTSCHLANDRADIO Beitragsservice. Es gibt nur einen, der ist für ganz Deutschland zuständig, aber er handelt in jedem Bundesland für eine andere Landesrundfunkanstalt, bei dir für den WDR. Dein Beitrag finanziert daneben auch das ZDF und das DEUTSCHLANDRADIO und die NRW Landesmedienanstalt, die die privaten Sender kontrolliert. Du kannst dich unter der schon angegebenen Web-Adresse anmelden.

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In der Regel wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - so heißt die frühere GEZ seit 2013 - vom Meldeamt automatisch über die Adressänderung informiert. So ist es zwar gesetzlich geregelt, funktioniert aber nicht immer.

Daher bist du gesetzlich verpflichtet, dich beim Beitragsservice selbst umzumelden und zwar mit dem Formular "Änderung zum Beitragskonto" , https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

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Ja

Sie müssen gar nicht neutral sein, sondern ausgewogen. D.h. es kann durchaus ein Beitrag pro "links" sein, wenn an anderer Stelle ein Beitrag pro "rechts" kommt. Eine wirklich neutrale Berichterstattung ist letztlich gar nicht möglich und deren Bewertung hängt sehr häufig von der eigenen Einstellung ab.

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Die Vorstellung, im ör Rundfunk würde Propaganda gesendet, ist absurd. Es wird das vor allem von Regierungen weltweit gesteuerte Geschehen, sei es durch Politik oder Kapital bestimmt, möglichst objektiv wiedergegeben. Dass die Welt so ist, wie sie ist, dafür kann der ör Rundfunk nichts.

Tatsächlich Propaganda gibt es dagegen bei Putins Staatssendern oder bei Den von Orban oder Erdogan gesteuerten Medien.

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Das ist tatsächlich ein ziemlich unsinniger Vorschlag zur Geldvernichtung. Ich würde lieber die 5 Euro zusätzlich an den ör Rundfunk zahlen. Der braucht sie nämlich dringend, um noch bessere Programme zur Demokratiestärkung zu machen.

Die Vorstellung, stattdessen ein Programm a la Putin, Orban, Erdogan oder sonstiger Autokraten zu bekommen, aber aus Steuern bezahlt, ist einfach grauenhaft. Würde unser ör Rundfunk mangels Finanzierung nicht mehr existieren, wäre damit die Rechtsgrundlage für alle privaten Sender in Deutschland entzogen. Auch keine schöne Vorstellung!

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Rundfunkgebühren müssen bleiben! Sie sind sehr wichtig!

Zur Aufrechterhaltung unserer Demokratie sind die Rundfunkgebühren, die seit 2013 abgeschaft sind, aber durch den Rundfunkbeitrag ersetzt wurden, sehr wichtig. Das sieht auch ausdrücklich das BVerfG so, das dem ör Rundfunk eine ausgewogene Berichterstattung attestiert und ihn als verfassungsrechtlich notwendiges objektives Medium gerade gegen die Desinformation in den sozialen Medien ansieht.

Letztlich handelt es sich beim ör Rundfunk um ein von der gesamten Gesellschaft (Rundfunkrat und Verwaltungsrat) kontrolliertes Medium, das weder gewinnorientiert noch interessenorientiert die Bürger dieses Landes einschließlich der Minderheiten informiert, unterhält und bildet. Der ör Rundfunk darf deshalb weder aus Steuermitteln (wegen des damit verbundenen politischen Einflusses) noch durch Werbung oder Abos (wegen der damit verbundenen wirtschaftlichen Interessen und des sonst vorherrschenden Massengeschmacks) finanziert werden. Daher müssen die Bürger mit dem Rundfunkbeitrag ihren Rundfunk selbst finanzieren. So sieht das jedenfalls das BVerfG.

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unabhängig

Er ist nach Verfassung und Gesetz im Rahmen der für ihn erlassenen Gesetze unabhängig, auch wenn der Staat (die 16 Bundesländer) den Rundfunkbeitrag per Staatsvertrag festsetzt. Die Länder müssen das machen, weil sonst nach BVerfG die Gefahr bestünde , dass der ör Rundfunk sich einfach selbst bedient. Damit der Staat aber den ör Rundfunk nicht über die Finanzierung in eine bestimmte politische Richtung zwingt, gibt es eine unabhängige Kommission (KEF), die den Ländern nach Prüfung der Anforderung der Rundfunkanstalten eine klare Vorgabe macht (im Moment wären das + 56 Cent).

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Wenn deine Eltern befreit sind, bist du damit nicht automatisch auch befreit. Das wäre nur der Fall, wenn du noch nicht 25 Jahre alt bist. Grundsätzlich ist nämlich jeder volljährige Bewohner einer Wohnung verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, er muss allerdings nur einmal pro Wohnung gezahlt werden. Auf die Frage, wer Mieter oder Eigentümer ist, kommt es nicht an. Da deine Elern nicht zahlen, wärst du dann derjenige, der für die Wohnung zahlen muss.

Bist du also schon 25 Jahre alt, musst du für die Wohnung deiner Eltern zahlen.

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