Da du selbst nie beim Beitragsservice gemeldet warst, kannst und musst du dich nicht abmelden. Dafür bräuchtest du auch eine eigene Beitragsnummer, die du nicht hast. Also mache dir keine Sorgen.
Der Meinungskommentar dieser einzelnen Journalistin ist ganz offensichtlich mit dem Vorgehen der beiden momentanen Regierungsparteien bei der vorgenommenen Grundgesetzänderung nicht einverstanden. Also: Keine regierungskonforme Meinung, die eigentlich der AfD schon deshalb auch gefallen müsste. Also eher kein Beleg für Deine These.
Nein. Denn den von dir behaupteten Mainstream gibt es schon nicht. Da ist von Bildzeitung bis taz und bei den verschiedenen Fernsehprogrammen nahezu jede Richtung entweder vertreten oder kommt zumindest zu Wort. Selbst die gesichert rechtsextreme AfD darf immer wieder ihre Meinung äußern.
Die GEZ-Gebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag. Dieser steht allein den ör Rundfunkanstalten zu und ist für deren Aufgaben zweckgebunden. Eine Entfremdung für rein staatliche Aufgaben ist nicht zulässig. Außerdem wäre das Kriterium "Besserverdiener" im Bereich des Rundfunkbeitrags völlig sachfremd und würde womöglich die ganze Abgabe unzulässig machen. Schließlich ist die Frage, wie die Rundfunkanstalten zu den nicht vorhandenen Daten der Besserverdiener kommen sollen. Jedenfalls nicht von den Finanzämtern, da ist der Datenschutz dagegen.
Der Rundfunkbeitrag, den es seit 2013 gibt, wird pro Wohnung einmal gezahlt. Auf die Personenzahl, die in der Wohnung wohnt, kommt es nicht an, weil erstens die Zahl der Bewohner häufig wechselt und zweitens der Rundfunk nicht wissen soll, wer innerhalb einer Wohnung wohnt (Datenschutz!). Schließlich müsste man dann wohl auch unterscheiden, wie alt die Bewohner sind. Denn ab welchem Alter sollen Kinder mitzählen? Entscheidend ist auch, dass man für einen Betrag von derzeit 18,36 Euro monatlich keine aufwändigen Datenerhebungen anstellen wollte, denn das würde kosten und einen Teil der Einnahmen auffressen. Prinzip: So einfach wie möglich! So auch abgesegnet vom BVerfG und EuGH.
Da hoffst Du vergebens. Die ör Sender haben immer noch mehr Zuschauer als alle anderen Privatsender zusammen. Und die gehen in die Millionen.
Nein, denn dann würde man dafür kein vernünftiges, unabhängiges, informatives Programm mehr für alle kriegen. Das ist leider eine total populistische Frage!
Deine Kontonummer hat der Beitragsservice eigentlich längst, da er auf die Daten deiner Überweisungen zugreifen kann. Die Erstattung überzahlter Rundfunkbeiträge würde darauf automatisch erfolgen. Oder du würdest eben auf Dauer mit einem Guthaben geführt. Deshalb ist das tatsächlich etwas seltsam. Andererseits musst du keine Angst haben, dass der Beitragsservice dich ohne deine Einwilligung in ein Lastschriftverfahren überführt. Ein Anruf würde die Sache vielleicht am ehesten klären.
Man sollte den Rundfunkbeitrag nicht nur zahlen, weil man dazu gesetzlich verpflichtet ist. Man sollte es tun, weil man damit einen Beitrag zu ausgewogenen Informationen und zum Erhalt unserer Demokratie leistet (so unser Bundesverfassungsgericht).
Wenn es sich tatsächlich um eine Mahnung des Beitragsservice handelt, dann muss es davor wenigstens einen Festsetzungsbescheid gegen dich gegeben haben. In allen Bescheiden steht für welche Wohnung der Rundfunkbeitrag erhoben wird. Daraus kannst du dann schon gewisse Schlüsse ziehen, wie es zu der Forderung gekommen ist.
Sollte die Forderung für eine WG-Wohnung erhoben werden, kannst du dich sehr schnell des Problems entledigen, wenn du dem Beitragsservice per Brief die Beitragsnummer mitteilst unter der für die Wohnung bezahlt wurde. Es soll allerdings Fälle geben, in denen Mitbewohner behaupten, dass sie für die Wohnung zahlen, von dir deinen Anteil verlangen, tatsächlich aber gar nicht beim Beitragsservice gemeldet sind. Dann bist du einem Betrüger aufgesessen und kannst dir das Geld wohl nur per Klage zurückholen.
Nein. Aber es gibt einen gemeinsamen Sender von Deutschland und Frankreich: ARTE.
Das ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter mit Hauptsitz in Straßburg. Er wird in Kooperation von Arte Deutschland (Sitz in Baden-Baden) und Arte France betrieben. Der Sender wurde durch Staatsvertrag vom 2. Oktober 1990 zwischen dem Französischem Staat und den damaligen zehn westdeutschen Bundesländern und West-Berlin (in Deutschland sind die Bundesländer für Kultur und damit für den Rundfunk zuständig) gegründet und ging Ende Mai 1992 auf Sendung.
Ja, das ist im Sinne des Gesetzes eine Betriebsstätte. Für diese fällt grundsätzlich ein Drittel Rundfunkbeitrag an. Allerdings muss dieser nicht bezahlt werden, wenn für die Wohnung bereits privat ein voller Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
Die ör Rundfunkanstalten sind von Gesetzes wegen auf eine sog. ausgewogene Berichterstattung verpflichtet. D.h. dass alle Seiten zu Wort kommen sollen. Das wird auch kontrolliert und zwar von den Rundfunkräten, die die gesellschaftlich relevanten Gruppen widerspiegeln sollen. Da müsste mal was geändert werden, weil z. B. Heimatvertriebene, die in manchen Rundfunkräten vertreten sind, heute nicht mehr unbedingt gesellschaftlich relevant sind. Dagegen wären z. B. Migranten - auch eine Art von Heimatvertriebenen - inzwischen viel relevanter.
Eine sog. neutrale Berichterstattung gibt es dagegen nicht, weil schon die Auswahl der Nachrichten immer auch subjektiv ist.
Der ör Rundfunk darf nicht aus Steuern finanziert werden weil er dann vom Staat abhängig wäre. Er ist aber bewusst als ein vom Staat unabhängiger Sender gegründet worden. Ebenfalls darf er nicht nur aus Werbung finanziert werden, damit er nicht von der Wirtschaft abhängig ist. Schließlich darf er nicht aus Abogebühren finanziert werden, damit er nicht nur von dem Sendeunternehmen und den Abonnenten abhängig ist. Ergebnis: Die Bürger zahlen mit dem Rundfunkbeitrag ihren eigenen Rundfunk selbst.
Das haben im Moment jedenfalls wir nicht zu entscheiden. Denn nach den Entscheidungen des BVerfG ist der ör Rundfunk die Voraussetzung dafür, dass die Privatsender existieren dürfen.
Im Übrigen gibt es schon seit 2013 keine Rundfunkgebühren mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag und im Übrigen wird jede Abgabe zwangsweise im Interesse der Allgemeinheit erhoben.
Leider musst du für deine Nebenwohnung den vollen Rundfunkbeitrag zahlen.
Denn die mögliche Befreiung für deine Nebenwohnung wäre nur möglich, wenn du auch für die Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag selbst zahlen würdest. Das ist aber nicht möglich, weil du dich dort nicht an Stelle deiner Eltern anmelden kannst. Denn deine Eltern können sich dort nicht abmelden. Eine Abmeldung ist nämlich nur möglich bei Tod, Umzug ins Ausland oder Umzug in eine andere Wohnung, für die schon jemand den Rundfunkbeitrag zahlt. Keine dieser Varianten liegt vor.
Auch die Befreiung deines Mitbewohners wirkt nur für diesen persönlich und kommt dir nicht zugute. Eine eigene Befreiung wäre nur möglich, wenn du selbst auch BAföG beziehst.
Natürlich zahle ich den Rundfunkbeitrag. Der muss grundsätzlich für jede Wohnung einmal gezahlt werden. Deshalb mache ich das und weil mir der Qualitätsjournalismus der Öffentlich-rechtlichen das wert ist.
Gesetzlich besteht eine Anmeldepflicht für jede Wohnung. Also nicht der Beitragsservice muss sich an euch wenden, sondern einer der Bewohner muss sich anmelden und den Rundfunkbeitrag zahlen. Er kann dann von den übrigen Bewohnern eine anteilige Beteiligung verlangen.
Wie du richtig schreibst, ist das betrieblich genutzte Kfz gesondert beitragspflichtig mit einem Drittel Rundfunkbeitrag.
Es besteht gesetzliche Anmeldepflicht. Das hat dein Freund versäumt. Daher gibt es auch keine Verjährung nach 3 Jahren, sondern erst nach 10 Jahren. Juristischer Hintergrund ist, dass die Verjährungseinrede ihm wegen sog. unzulässiger Rechtsausübung abgeschnitten ist. Kurz: Wer sich selbst rechtswidrig verhält, kann sich nicht auf das Verjährungsrecht berufen. Die Forderung ist also berechtigt.
Wichtiger denn je angesichts von Fake News und Verschwörungstheorien. Das sieht im Übrigen das Bundesverfassungsgericht genauso (Beschluss vom 20. Juli 2021-BvR 2756/20).