Die Zahlung für Mai wäre grundsätzlich in Ordnung, weil es sich bei dem Rundfunkbeitrag um einen Monatsbeitrag handelt, der für jeden angefangenn Monat anfällt. In deinem Fall aber nicht:

Das was du schilderst kann eigentlich nur passieren, wenn du dich für deine neue Wohnung neu angemeldet hast. Das hättest du nicht tun dürfen. Du hättest dich mit deiner bisherigen Beitragsnummer, die dir ein Leben lang bleibt, ummelden müssen. Schreibe dies dem Beitragsservice unter Angabe beider Beitragsnummern. Dann wird dir vermutlich dein zuviel gezahlter Beitrag erstattet. Sollte das nicht passieren, wendest du dich mit deinem Problem an den Intendanten der für Dich zuständigen Landesrundfunkanstalt.

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Das siehst du leider falsch. Der ör Rundfunk ist verfassungsrechtlich die Voraussetzung für die Existenz der privaten Sender. Er hat die Aufgabe, die Bevölkerung unabhängig und ausgewogen zu informieren, zu unterhalten und kulturell zu bilden und zwar auch Minderheiten. Er ist ein Rundfunk, der für die Aufrechterhaltung der Demokratie unverzichtbar ist ( so das BVerfG). Er wird gesellschaftlich kontrolliert. Da er nicht aus Steuern finanziert werden darf und nicht aus Werbung wegen der damit verbundenen Abhängigkeiten von Politik oder Wirtschaft müssen wir Bürger unseren Rundfunk über den Rundfunkbeitrag selbst finanzieren und zwar unabhängig davon, ob wir ihn nutzen.

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Du wirst nicht darum herumkommen, dir den Nachweis noch einmal zu besorgen. Gegen den Beitragsservice wirst du sonst keine Chance haben. Sie werden sonst von dir ab 2026 den Rundfunkbeitrag fordern.

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Nein

Vor ein paar Jahren hat man dem ör Rundfunk den Vorwurf gemacht, er habe durch die Einladung von AfD-Vertretern in Talkshows die AfD erst richtig groß gemacht. Heute sieht das anders aus, denn den Vertretern der AfD in Talkshows des ör Rundfunks werden dort inzwischen besonders kritische Fragen gestellt.

Das hat aber letztlich mit der Frage, ob der ÖRR eine führende Rolle bei der Verstärkung der sog. Brandmauer spielt, nichts zu tun. Die sog. Brandmauer wird ausschließlich von den Parteien - und zwar allen - errichtet und verstärkt. Wenn man bedenkt, dass es insbesondere das Ziel der AfD ist, die CDU/CSU zu schwächen und zu spalten, müssten diese beiden Parteien eigentlich die größten Anstrengungen bei der Errichtung der Brandmauer unternehmen. Das sieht aber - s. Merz am Ende der letzten Wahlperiode - leider nicht so aus.

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Du kannst deinen Zweitwohnsitz leider nicht befreien lassen, denn dafür müsstest du auch der Beitragszahler in Frankfurt sein. Insoweit ist es egal, dass deine Meldebscheinigung den Thüringer Wohnsitz nicht ausweist.

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Dein Arbeitgeber würde erst etwas erfahren, wenn die Vollstreckungsbehörde bei ihm eine Lohnpfändung einleiten würde. Wenn du jetzt erst einmal zahlst, kann das nicht passieren. Du kannst auch ruhig zahlen, denn zuviel gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet der Beitragsservice automatisch.

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Kann es vielleicht sein, dass deine Befreiung unter einer anderen Beitragsnummer (9-stellig) geführt wird als die jetzige Zahlungsaufforderung. dann bist du aus irgendeinem Grund doppelt gemeldet. Du solltest dann nicht mit dem Beitragsservice telefonieren, sondern mit einem Brief die Doppelmeldung aufklären und eine Kopie deines Befreiungsbescheids mitschicken. Dann müsste die Forderung storniert werden.

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Nein, denn er kann nicht abgeschafft werden, da er verfassungsrechtlich die Voraussetzung für die privaten Programme ist. Die privaten Sender mit ihrer Abhängigkeit von der Wirtschaft sind nur deshalb zulässig, weil es die von Staat und Wirtschaft unabhängigen ör Sender gibt. Ob es tatsächlich so viele ör Sender braucht, wie wir momentan haben, ist aber auch nicht notwendig.

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Grundsätzlich kann man bei niedrigem Einkommen - auch wenn es aus der Rente stammt - nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Vielmehr muss man Bezieher einer staatlichen Sozialleistung sein, die nach Einkommensprüfung und Vermögensprüfung bezahlt wird, wie es bei BAföG, Bürgergeld oder Grundsicherung der Fall ist. Das ist bei der Rente nicht der Fall, da es sich dabei um eine Versicherungsleistung handelt, die im Prinzip an die Höhe der vorherigen Einzahlungen gekoppelt ist.

Es gibt allerdings sog. Härtefälle, die bei geringem Einkommen dann zu einer Befreiung berechtigen, wenn die beantragte Sozialleistung nicht bezahlt wird, weil das Einkommen die entsprechende Bedarfsgrenze um nicht mehr als 18,35 Euro übersteigt.

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Entgegen deiner Meinung gibt es in Deutschland keinen Staatsfunk. Die ör Medien von ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gerade vom Staat unabhängig, was vor allem an der Finanzierung liegt. Denn die ör Medien werden über den Rundfunkbeitrag allein von uns Bürgern finanziert und eben gerade nicht aus Steuermitteln. Zusätzlich werden die Programme auch noch durch den Rundfunkrat kontrolliert, in dem die meisten gesellschaftlichen Gruppen vertreten sind.

Insoweit sind wir in Deutschland in der glücklichen Lage, dass wir letztlich keinen Staatsfunk haben, wie das in Autokratien wie der Türkei, Ungarn und Russland der Fall ist.

Von den Programmen des ör Rundfunks schätze ich die Nachrichtensendungen, den Tatort und Dokus. Ab und an kommen auch ganz gute Filme, die muss man dann evtl. auf 3Sat oder Arte schauen, die selbstverständlich mit ihren anspruchsvolleren Inhalten auch von deinem Rundfunkbeitrag finanziert werden.

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Letztlich kommt die Zweitvermarktung der ör Programme den Beitragszahlern zugute, da die damit generierten Einnahmen den Bedarf an Beitragseinnahmen reduzieren, so wie auch die Einnahmen aus der 20-minütigen werktäglichen Werbung oder die Vermietung von Plätzen auf den Sendemasten an Telekom-Unternhmen. All das ist zulässig.

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Auch wenn meine Antworten nicht direkt auf dein Szenario eingehen, ist dazu folgendes zu sagen:

  1. Die von dir genannte wichtigste Voraussetzung wäre ja eine Volksabstimmung in Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es aus guten Gründen in unserer Geschichte (s. Nationalsozialismus) keine Volksabstimmung.
  2. Wenn aber eine Volksabstimmung zulässig wäre, käme das von dir in den Raum gestellte Ergebnis - Abschaffung des Rundfunkbeitrags und damit auch des ör Rundfunks - nicht als Ergebnis heraus. Die Mehrheit in der Bevölkerung sieht immer noch grundsätzlich die Vorteile des ör Rundfunks.
  3. Selbst wenn das von dir unterstellte Ergebnis - Abschaffung des ör Rundfunks - bei einer solchen Volksabstimmung herauskäme, wäre eine Abschaffung des ör Rundfunks nach unserer Verfassung unzulässig. Er ist nämlich im bestehenden dualen System nach der Rechtsprechung des BVerfG die Voraussetzung dafür, dass der private Rundfunk überhaupt existieren darf.
  4. Dass sich in so einem Fall die USA - sprich Trump oder Vance - einmischen würden, wäre durchaus denkbar. Allerdings ist Deutschland immer noch ein souveräner Staat und würde einem solchen Druck nicht nachgeben. Das Besondere in diesem Fall wäre, dass die Bundesregierung überhaupt nichts unternehmen könnte, weil für den Rundfunk in Deutschland ausschließlich die Länder zuständig wären. Einen von der Bundesregierung früher einmal (Adenauer) geplanten Staatsrundfunk hat das BVerfG für unzulässig erklärt.
  5. Die Folgen einer etwaigen dennoch vorgenommenen Abschaffung des ör Rundfunks wären für die Demokratie (das BVerfG hat den ör Rundfunk für wesentlich für unsere Demokratie erklärt) und Meinungsfreiheit in Deutschland katastrophal. Das Ergebnis wäre nämlich entweder ein Staatsrundfunk, wie ihn sich die AfD schon lange wünscht und deshalb gegen den Rundfunkbeitrag hetzt, und allein von der Regierung und der Wirtschaft abhängige Medien, wie sie in Ungarn, der Türkei, Russland und weiteren totalitären Staaten leider existieren.
  6. Die EU vertritt bisher für ganz Europa das Prinzip des ör Rundfunks, der auch unter der primär auf die Wirtschaft ausgerichteten Politik der EU zulässig und wünschenswert ist. Er ist auch vom EuGH abgesegnet. Dass die EU ihr wirtschaftlich bedeutendstes Land in diesem Streit völlig alleine ließe, ist kaum vorstellbar. Auch bei Annahme deiner Unterstellung würde Deutschland mit dem Problem alleine fertig und sich nicht den USA unterwerfen.
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Nein, ist wichtig für Demokratie und so.

Tatsächlich ist der ör Rundfunk unverzichtbar, weil er als einziges Medium nicht abhängig vom Staat, von der Wirtschaft oder dem Geschmack der Abonnenten abhängig ist, sondern - weil von uns Bürgern selbst finanziert - unabhängig und ausgewogen berichtet. Dass man durch zusätzliche Reformen das Geamtangebot verbessern und den Rundfunkbeitrag nicht oder nur gering erhöhen muss, steht außer Frage.

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Ja, ich vertraue den ör Medien von ARD und ZDF. Es sind jedenfalls Medien, die in keiner Abhängigkeit vom Staat, der Wirtschaft oder der Abonnenten stehen. Denn wir Bürger finanzieren sie mit dem Rundfunkbeitrag selbst, so dass es sich letztlich um "unsere" Medien handelt. ARD und ZDF sind, wie es das BVerfG klar sagt, wesentlich für den Bestand der Demokratie in Deutschland. Darüberhinaus haben sie klare gesetzliche Vorgaben für unabhängige und ausgewogene Berichterstattung und werden gesellschaftlich durch die Rundfunkräte kontrolliert.

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Es geht überhaupt nicht darum Panik zu verbreiten. Vielmehr ist der Hintergrund, dass die Bevölkerung gerade über den Wetterdienst über drohende Gefahren, wie Hitze oder Überschwemmungen rechtzeitig informiert werden soll, damit Katastrophen wie im Ahrtal sich nach Möglichkeit nicht wiederholen.

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Es ist klar, dass die persönliche Beitragspflicht für Sieglinde am Ende des Monats endet, in dem sie gestorben ist. Wohnt sie in der Wohnung alleine, so erhalten die Erben die gezahlten Rundfunkbeiträge für die Monate März bis einschließlich Juni zurück: 73,44 Euro (18,36 X 4). Dazu ist ein Erstattungsantrag notwendig, dem die Sterbeurkunde beizulegen ist.

Wohnt allerdings in der gleichen Wohnung z. B. ihr Ehegatte, so muss er sich beim Beitragsservice neu anmelden und kann als Erbe die zuviel gezahlten Beiträge auf sein neues Beitragskonto umbuchen lassen.

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Warum musst du da die Worte "zwangsweise finanziert" einfügen. Das bringt für die Frage nichts, zeigt aber eine gewisse Tendenz bei dir.

Es handelt sich bei den ör Medien um

  1. unabhängige Medien, da du sie als Bürger selbst finanzierst; kein staatliches Steuergeld (Ungarn, Türkei, Russland etc.) steht dahinter, um die politische Tendenz der Regierung wiederzugeben. Auch hinsichtlich der gewinnorientierten privaten Medien, die auf Massengeschmack für die aktive Käuferschicht zwischen 14 und 50 Jahren setzen müssen, sind sie damit im Vorteil.
  2. Die ör Rundfunkanstalten werden gesellschaftlich kontrolliert, da durch die Rundfunkräte breite Schichten der Bevölkerung repräsentiert werden.
  3. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für den ör Rundfunk, die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft mit einem "umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen Lebensbereichen" (für alle Bevölkerungsgruppen) "abzubilden".
  4. Die ör Rundfunkanstalten sind auch gesetzlich zu einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information nach den Grundsätzen der Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit verpflichtet (§ 26 Abs. 2 Medienstaatsvertrag). Gerade diese gesetzlichen Verpflichtungen kontrolliert der Rundfunkrat, an den sich jeder Bürger mit Beschwerden wenden kann.
  5. Die dort beschäftigten Journalisten sind bestens ausgebildete Profis, die sich auch tatsächlich täglich bemühen, diesen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Natürlich kann auch ihnen, wie jedem Mensch, mal ein Fehler passieren. Im Hinblick auf die Beitragsfinanzierung unterliegen sie auch seitens der Zuschauer und Zuhörer einer immer kritischen Beobachtung.
  6. Die gesendeten Informationen sind nicht immer das allein Seeligmachende, aber es ist eine gute Basis und zusätzliche informationen aus anderen seriösen Quellen sind daher immer gut.
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Deine Idee funktioniert! Es ist der einzige Weg mit monatlicher Zahlung ohne dabei in Verzug zu kommen.

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Es kommt zuerst zu einem Festsetzungsbescheid, dann zur Mahnung, schließlich zur Vollstreckung. Innerhalb der Vollstreckung kann es zu Kontopfändung, Gehaltspfändung und Sachpfändung kommen. Ist dann die Forderung immer noch nicht erfüllt, kommt es zur gerichtlichen Vermögensauskunft per eidesstattlicher Erklärung. Zusätzlich sollte man sich darüber klar sein, dass der Festsetzungsbescheid die Vollstreckung für 30 Jahre ermöglicht.

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