Jetzt sieh dir mal die Zuschauerquoten an: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/75044/umfrage/zuschauermarktanteile-der-tv-sender-monatszahlen/

Dann wirst du sehen, dass die beiden ör Hauptprogramme zusammen einen Marktanteil von 27,5 % in der Gesamtbevölkerung haben, während die wichtigsten dort aufgeführten 7 privaten Programme zusammen nur auf einen Marktanteil von 26,4 % kommen. Schon daran kannst du sehen, dass deine Annahme, da würde nur die Tagesschau geschaut, keinesfalls zutreffend sein kann.

Auch ist es nicht so, dass da nur die Senioren schauen, wobei richtig ist, dass der Altersdurchschnitt dort deutlich höher ist. Die ör Sender müssen nömlich die gesamte Bevölkerung bedienen, während die privaten Programme gezielt auf die kaufkräftige Kundschaft der 14- bis 49-Jährigen ausgerichtet sind (sieht man auch an der Grafik). Das ist auch richtig so, denn nur dort sind die für Werbung empfänglichen Kunden. Die Mehrheit ist dagegen die dauernde Werbung eher zuwider, vor allem, wenn sie das jeweilige gesendete Programm unterbricht.

Hinzu kommen die nicht mitgezählten ör Programme wie Arte, 3 Sat, Phönix, One, ZDFinfo und die ganzen Regionalprogramme. Im übrigen steht der ör Rundfunk auch noch für über 60 Radioprogramme und ca. 20 Orchester und Chöre, die essentiell für das deutsche Kulturleben sind.

Dass du die ör Programme langweilig findest, liegt vielleicht auch daran, dass du einfach einen anderen Geschmack hast und vor allem Filme mit viel Spannung gut findest. Das wird jedenfalls bei der jährlichen Vergabe der Medienpreise für gute Programme anders gesehen, da gehen die meisten Preise an ör Programme. Natürlich entscheiden darüber auch vor allem wieder eher ältere Menschen.

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Die wichtigste Nachricht zuerst: Du übernimmst nicht die Schulden deines Mitbewohners!

Du meldest dich dazu keinesfalls auf seine Beitragsnummer an, was im Übrigen gar nicht geht. Auch kannst du für Zeiträume, in denen du noch gar nicht in der Wohnung gewohnt hast, niemals in Anspruch genommen werden.

Du hast offensichtlich noch keine Beitragsnummer. Deshalb stellst du einfach mit dem Nachweis über den BAföG-Bezug einen eigenen Antrag auf Befreiung. Dann wirst du befreit und damit ist alles gut.

Wenn du dich im Befreiungsantrag korrekt anmeldest, musst du höchstens für den 1 Monat 18,36 Euro zahlen. Schlimmeres kann dir nicht passieren.

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https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html.

Da steht ausdrücklich, dass dann, wenn deine Unterschrift benötigt wird, du die Formulare nur online ausfüllen, ausdrucken und dann per Post schicken musst. Das ist nachvollziehbar.

Und am Ende der Liste gibt es ein Kontaktformular.

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Der Rundfunkbeitrag (Rundfunkgebühren gibt es seit 2013 nicht mehr) muss überhaupt nur einmal pro Wohnung gezahlt werden. Er muss auch nur von volljährigen Bewohnern einer Wohnung bezahlt werden.

Zahlt also nicht bereits jemand anderes den Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro/Monat für die Wohnung und bist du volljährig, musst du grundsätzlich zahlen und dich daher beim Beitragsservice anmelden.

Es gibt aber zahlreiche soziale Gründe (z. B. Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, BAB), die dich berechtigen, einen Antrag auf auf Befreiung zu stellen (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html)

Außerdem kannst du im Falle einer schweren körperlichen Behinderung (Vermerk "RF" im Behindertenausweis) einen Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel stellen.

Das nicht gezahlte Jahr würde dir bei korrekter Anmeldung (ein Jahr rückwirkend) in Rechnung gestellt = 220,32 Euro. Die Schuld entsteht aber nicht mit der Anmeldung, sondern automatisch mit dem Bezug der Wohnung.

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Nach dem Gesetz (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) bist du verpflichtet, für die Wohnung, die du bewohnst, einen Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu zahlen. Ob du beim Meldeamt angemeldet bist, spielt dabei eigentlich keine Rolle.

Allerdings würde der Beitragsservice vom Meldeamt automatisch deinen Namen und Adresse erfahren, wenn du dich beim Meldamt angemeldet hättest. Da das nicht der Fall ist, kannst du davon ausgehen, dass der Beitragsservice dich nicht wegen einer Anmeldung anschreiben wird.

Aber wie gesagt, gesetzlich wärst du verpflichtet dich anzumelden und zu zahlen. Das kannst du über diesen Weg machen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

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Du stellst den Befreiungsantrag bereits jetzt und weist darin darauf hin, dass du den Nachweis über den BAföG-Bezug nachreichst. Das ist langjährige gängige Praxis und wird vom Beitragsservice akzeptiert.

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Rundfunk Stress?

Guten Abend,

ich möchte euch fragen, ob ihr schon mal eine ähnliche Situation hattet. Folgende Situation: Ich studiere und beziehe Bafög. Daher kann ich mich von der Rundfunkpflicht befreien lassen. Dafür brauchte ich das Antragsformular zur Befreiung und den Nachweis des Bafög-Amtes. Dass es der Nachweis sein sollte, stand auf dem Antragsformular unten unter "Bitte dem Antrag folgenden Nachweis in einer gut lesbaren Kopie beifügen:". Diese Dokumente habe ich beide zusammen mit dem Antwortschreiben, in dem ich solche Fragen wie wann ich zahlen möchte und wie, etc. beantwortet habe, losgeschickt.

Heute kommt eine Antwort des Rundfunks an. Darin heißt es, dass die "entsprechenden Unterlagen, die die Voraussetzungen für eine Befreiung nachweisen" nicht beigefügt gewesen wären. Sie haben mir aber auch nicht mitgeteilt, welche genau das sein sollen. Außerdem steht da, dass ich den Betrag überweisen soll, obwohl ich in dem Antwortschreiben Lastschriftverfahren angekreuzt habe und auch unterschrieben habe.

Ich bin verärgert, da es so wirkt, als hätte man sich das gar nicht durchgelesen. Das Antwortschreiben und der Antrag auf Befreiung sowie der Nachweis waren alle im selben Briefumschlag. Ich habe dies auch per Einschreiben verschickt, sodass ich auch einen Beleg von der Post habe, dass der Brief am 27.11. ausgeliefert worden ist. Das Datum der Antwort, die heute angekommen ist, ist auch auf den 27.11. datiert.

Und nein, ich habe innerhalb der Frist geantwortet. Ich habe dem Rundfunk auch schon eine Mail geschrieben (da telefonieren KOSTENPFLICHTIG ist?!) jedoch, habe ich keine Antwort erhalten.

Hattet ihr einen ähnlichen Fall?

LG

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Da sich die Briefe offensichtlich überschnitten haben, handelt es sich bei dem Schreiben des Beitragsservice nicht um eine Antwort auf deinen Antrag. Das kann deshalb nicht sein, weil die Bearbeitung eines Befreiungsantrags in der Regel mindestens 6 Wochen dauert.

Die Sendung als Einschreiben würde dir im Streitfall leider nicht viel helfen, da du ja nicht nachweisen kannst, dass der Nachweis deinem Schreiben beigefügt war.

Nach meiner Meinung kannst du abwarten, bis dein Antrag bearbeitet ist. Wenn du jetzt den geforderten Betrag zahlst, bekommst du ihn nach der Befreiung automatisch zurück.

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Es sind gerade mal 7,6 % der Gesamtaufwendungen, die für die Versorgung der Pensionäre aufgewndet werden. https://www.ard.de/die-ard/organisation-der-ard/Altersversorgung-in-der-ARD-100/

Der Bezug zum Vermögen, noch dazu bei einer Rundfunkanstalt, die so gut wie pleite ist, ist völlig daneben. Es handelt sich um einen typischen Artikel aus der Presse, die den ör Rundfunk am liebsten als Konkurrenz minimieren will, damit besser verdient und die eigene politische Agenda besser verbreitet werden kann.

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Dieses Verfahren ist vom Bundesverfassungsgericht festgelegt worden, damit die Politik nicht über die Festsetzung der Höhe des Rundfunkbeitrags in die Unabhängigkeit des ör Rundfunks und sein Programm hineinregieren kann:

1. Bedarfsanmeldung durch den ör Rundfunk bei der unabhängigen KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs des ör Rundfunks). Die KEF ist durch die Länder mit Sachverständigen, z. B. Rechnungshofpräsidenten besetzt.

2. Die KEF prüft die Bedarfsanmeldung und legt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einen Erhöhungsbetrag fest, der regelmäßig deutlich unter den Anmeldungen bleibt.

3. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer sind grundsätzlich verpflichtet, einen Staatsvertrag über die Erhöhung entsprechend der KEF-Empfehlung abzuschließen.

4. Die 16 Landtage sind dann ebenfalls verpflichtet, dem Staatsvertrag zuzustimmen und so den Staatsvertrag als jeweiliges Landesgesetz zu beschließen.

5. Kommt es nicht zu der von der KEF empfohlenen Erhöhung und liegen, wie derzeit, keine besonderen Ausnahmen für eine Verweigerung der Zustimmung vor, so können die ör Rundfunkanstalten, wie jeder der einen Anspruch hat, der nicht freiwillig befriedigt wird, dagegen klagen. Da sie in ihren Grundrechten verletzt werden, ist die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zulässig.

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Gez Befreiung nach Bürgergeld-Aufhebung?

Hallo zusammen. Ich habe eine dringende Frage und zwar hatten wir ab 1.2.2024 Bürgergeld bekommen, bis Rentenbescheid von Ehemann bewilligt wurde. Damals haben wir vom Jobcenter auch einen Befreiungsantrag für GEZ erhalten und abgeschickt. 

Als wir den Rentenbescheid im Mai erhalten haben, haben wir dann zugleich den Aufhebungsbescheid vom Jobcenter erhalten, in welchem Stand, dass wir ab 28.5.2024 vom Jobcenter abgemeldet sind, da wir nun den Rentenbescheid haben und nicht mehr auf Jobcenter angewiesen sind. 

Soweit so gut. Auf meine Frage beim Jobcenter hat es geheißen, dass „ich noch Wohngeld zusätzlich beantragen kann und an die entsprechenden Stellen mitgeteilt wird, dass wir ab Juni 2024 kein Bürgergeld mehr bekommen, da auch die Rentenstelle ein Guthaben hat was mit Arbeitsamt, Jobcenter etc irgendwie verrechnet wird.“

Ich habe nun heute von der GEZ dieses Schreiben erhalten. Natürlich hab ich gedacht dass Jobcenter meldet uns da auch ab und dachte dass alle 3 Monate die GEZ Gebühr vom Konto abgebucht wurde. Dies habe ich ehrlich gesagt nie beobachtet. 

Ich werde auf jeden Fall Montag dort mitteilen, dass wir seit Juni vom Jobcenter raus sind. 

Meine Frage wäre aber, muss ich denn hier etwas zurückzahlen oder was kommt auf mich zu??

Ab Januar muss ich es ja wieder zahlen aber wie ist es vom Juni-Dezember??

Hätten wir eventuell Befreiungsanspruch, wenn Ich den Wohngeldbescheid mitschicke? 

Vielen Dank für eure Antworten!

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Da das Bürgergeld ab Juni 24 nicht mehr gezahlt wird, entfällt damit automatisch auch die Befreiung. Ihr müsst also ab Juni monatlich 18,36 Euro zahlen. Die Nachzahlung von 128,52 Euro müsst ihr für die Zeit bis einschließlich Dezember also leisten. Der Betrag wird abgebucht, wenn ihr Lastschriftverfahren vereinbart habt. Ansonsten kommt eine Zahlungsaufforderung. Die Mitteilung an den Beitragsservice ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei späterer Nachforderung wird die Summe nur immer höher.

Eine Chance auf eine neue Befreiung besteht leider nicht, da der Bezug von Wohngeld nicht zur Befreiung berechtigt.

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Ein wesentlicher Grund für die geringe Wohneigentumsquote in Deutschland ist, dass nach dem 2. Weltkrieg große Teile der Wohninfrastruktur zerstört war und sich in den Jahren danach die wenigsten Leute Wohneigentum leisten konnten, weil sie auch ihr Vermögen verloren hatten und ihr Bargeld durch die Währungsreform 1948 entwertet wurde. Daher wurden, um der Bevölkerung schnell zu Wohnraum zu verhelfen, vor allem Mietwohnungen gebaut.

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Der Brief ist sicher nicht vom ZDF. Wohl eher vom Beitragsservice. Der storniert aber seine Forderung nur, wenn du den Namen und die Beitragsnummer desjenigen mitteilst, der für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat.

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Das Problem ist, dass eine Vollstreckung nur eingeleitet wird, wenn bereits ein nicht mehr angreifbarer Beitragsfestsetzungsbescheid und eine Mahnung gegen dich vorliegt. Das ist so ähnlich wie ein rechtskräftiges Urteil.

Aus meiner Sicht müsstest du dich zuerst an den Obergerichtsvollzieher wenden und versuchen dort mit den Argumenten zu einem Erfolg zu kommen. Er kann sich dann an den Beitragsservice wenden. Wichtig ist, dass er den Namen des für euren Haushalt zahlenden und dessen Beitragsnummer an den Beitragsservice weitergibt.

Sollte das nicht helfen, kannst du dich an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und nach entsprechender Aufklärung durch das Gericht die von ihm für zulässig gehaltene Klage gegen die Vollstreckung erheben.

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Es kommt nur darauf an, ob ihr verheiratet seid. Ist das der Fall, gilt die Befreiung deiner Frau auch für dich.

Seid ihr nicht verheiratet, dann hättest du seit 1.1.2024 als Nichtbefreiter für die Wohnung zahlen müssen. Dann hast du vermutlich Glück gehabt, dass der Beitragsservice dich noch nicht gefunden hat.

Ob er noch mit einer Nachforderung auf dich, zukommt halte ich für eher unwahrscheinlich.

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Für das Riesenangebot des ör Rundfunks in Deutschland ist der Monatsbeitrag von 18,36 Euro nach meiner Meinung nicht zu teuer. Das Angebot umfasst ca. 60 Radioprogramme und 16 Fernsehprogramme. So günstig kann das niemand sonst. Bei den Preisen in Polen muss man berücksichtigen, dass es dort nur zwei nationale Vollprogramme gibt, während bei uns neben ARD und ZDF auch Arte und 3 Sat und Phönix und ARD @lpha und alle 11 Regionalprogramme (BR, WDR usw.) Vollprogramme sind. Dazu gibt es Spartenkanaäle wie KiKa oder ZDFinfo und noch mehrere Mediatheken.

Im Übrigen könnten sich auch Selbstständige, die zu wenig verdienen, von der Beitragspflicht befreien lassen.

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Ein Härtefallantrag geht durch, wenn das Gesamteinkommen nicht höher ist als 18,35 Euro über dem normalen Regelsatz des Bürgergelds. Die Ausgaben für die Miete kannst Du dabei vorher von deinem Gesamteinkommen abziehen.

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Es handelt sich beim ör Rundfunk nicht um Staatsmedien. Sie sind vielmehr nach dem 2. Weltkrieg und den Erfahrungen des staatlichen Reichsrundfunks, der eines der stärksten Propagandamittel der Nazis war, bewusst als staatsunabhängig gegründet worden. Deshalb wird der Rundfunk und das Fernsehen auch nicht vom Staat, sondern von den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen kontrolliert. In dieser Unabhängigkeit liegt ein weiterer Grund dafür, dass wir Bürger unseren Rundfunk über den Rundfunkbeitrag selbst finanzieren und er eben nicht aus Steuermitteln des Staates oder den Werberträgen der Wirtschaftsunternehmen finanziert wird. Damit ist der Einfluss von Staat und Wirtschaft auf das Programm ausgeschlossen.

Rundfunk ist als Teil der Kultur Ländersache, wobei sich alle 16 Bundesländer auf ein Rundfunksystem und dessen Finanzierung einigen müssen. Der Bund hat hier keine Regelungsbefugnis. In den Ländern hat aber die FDP kaum Gestaltungsmacht, denn sie ist längst nicht in allen Landesparlamenten, geschweige denn in den Landesregierungen vertreten. Sie kann also nicht dafür sorgen, dass die solidarische Finanzierung des ör Rundfunks beseitigt wird. Im Übrigen wäre dies kaum mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar, denn der ör Rundfunk ist danach die Voraussetzung für die Existenz der privaten Programme und muss deshalb auch witerhin finanziert werden und das geht nur durch den Rundfunkbeitrag.

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Absolut gut!

Man kann sich nur dem bayerischen Journalistenverband anschließen! Die Länder verhalten sich bewusst verfassungswidrig und das wissen sie auch genau. Sich jetzt über die Verfassungsbeschwerde aufzuregen ist einfach schäbig. Viel besser wäre es gewesen, sie hätten rechtzeitig die notwendige Erhöhung vorgenommen und dann können sie ja gerne ein neues Verfahren erfinden, wenn sie das können.

Klar ist auch, warum die Länder sich so verhalten: Weil sie sich von der gegen den ör Rundfunk seit langem agitierenden AfD getrieben fühlen und weder vor den Wahlen im Osten noch der kommenden Bundestagswahl hier weiter Öl ins Feuer gießen wollten.

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Zwischen 20 und 25 EUR

Ein Betrag zwischen 20 und 25 Euro ist das leicht wert. Vor allem, wenn man das große und breite Angebot bedenkt: Allein die Radioprogramme (ca 60) und die Fernsehprogramme (16) und die Mediatheken und das Angebot im Internet.

Zum Vergleich: ein Abo der Süddeutschen Zeitung kostet den Normalbürger ca. 80 Euro und selbst für Studenten noch 39,90 Euro.

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