Vielleicht solltest du bei denen mal nachfragen, wann sie das machen. Von uns kann dir das leider niemand sagen.

...zur Antwort

Die Werbung im ör Rundfunk beträgt lächerliche 20 Minuten an Werktagen vor 20 Uhr und nur bei ARD und ZDF. In allen anderen 15 ör Programmen gibt es keine Werbung. Sie hat zum einen den Sinn, den Rundfunkbeitrag um ca.1,30 Euro niedriger zu halten als er sonst sein müsste. Zum anderen ist die Werbeindustrie daran interessiert, das Publikum der ör Sender zu erreichen.

Im Übrigen kann der ör Rundfunk, der kein Staatsrundfunk ist, sondern unabhängig von Staat und Wirtschaft, weil wir Bürger ihn selbst bezahlen, nach unserer Verfassung nicht abgeschafft oder privatisiert werden. Dann wäre er nämlich nicht mehr unabhängig. Er ist die Voraussetzung dafür, dass es private Programme geben darf.

...zur Antwort

Wenn du einen Fragebogen erhalten hast, ist zu vermuten, dass du noch gar nicht beim Beitragsservice gemeldet bist. In diesem Fall beantwortest du einfach den Fragebogen und bekommst dann eine Beitragsnummer zugeteilt. Anschließend stellst du unter dieser Nummer deine Befreiung wegen BAföG. Die Befreiung wird dann auch rückwirkend gewährt.

Solltest du allerdings bisher gemeldet sein und bereits bezahlt haben, findest du die Beitragsnummer in jedem Fall auf deinem Kontoauszug.

...zur Antwort

Jeder normale Brief ist erst einmal ein total leeres Blatt. Das ist also überhaupt kein Problem.

Viel wichtiger ist, dass du in Deinem Brief deinen Absender und deine Beitragsnummer angibst, das ganze mit Widerspruch überschreibst, den Bescheid, gegen den du Widerspruch einlegen willst, genau bezeichnest und dann deine Gründe aufführst, warum der Bescheid rechtswidrig sein soll.

...zur Antwort

Außer der DSGVO gibt es auch bereichsspezifische Datenschutzregeln. Das solltest du als Datenschutzbeauftragte eigentlich wissen. Solche finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Dort gibt es in § 8 Abs. 4 Nr. 3 eine klare gesetzliche Auskunftsverpflichtung bezüglich des Vor- und Familiennamens des Beitragsschuldners und in Nr. 8 über dessen Beitragsnummer.

Da die GEZ - die gibt es seit 2013 nicht mehr, das ist jetzt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice - nicht weiß, wer für die Wohnung, in der ihr wohnt, tatsächlich den Rundfunkbeitrag zahlt (unter einer Adresse kann es viele Wohnungen und damit auch viele Beitragsschuldner geben), hat sie diesen Auskunftsanspruch.

Aber an sich ist die Sache noch einfacher: Da der Beitragsservice jedenfalls weiß, dass du in der Wohnung wohnst, kann er von dir den Rundfunkbeitrag fordern. Denn die Beitragspflicht ist nicht an das Eigentum an der Wohnung geknüpft, sondern es kann jeder Bewohner in Anspruch genommen werden, das bist in diesem Fall du. Diesem Anspruch kannst du dich faktisch nur entziehen, wenn du den tatsächlichen Beitragszahler und dessen Beitragsnummer dem Beitragsservice mitteilst.

Sollte deine Freundin aber noch gar nicht den Rundfunkbeitrag zahlen, musst du weiterhin zahlen. Du hast dann allerdings einen Anspruch auf ihre Beteiligung zur Hälfte. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wonach mehrere Beitragsschuldner als Gesamtschuldner haften.

I

...zur Antwort

Wenn es sich um die vom Vermieter selbst auch bewohnte Zweitwohnung handelt, dann hat er einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung, wenn er für die Erstwohnung den Rundfunkbeitrag bezahlt. Stellt er dann einen entsprechenden Befreiungsantrag beim Beitragsservice, so wird er für die Zweitwohnung befreit. Diese Befreiung endet aber, sobald der Vermieter sie nicht mehr selbst bewohnt, sondern voll einem Untermieter vermietet.

Wenn mit dem Vermieter im Mietvertrag die Übernahme des Rundfunkbeitrags nicht ausdrücklich vereinbart wurde, trifft die Beitragspflicht ausschließlich den Mieter bzw. Untermieter. Eine Erklärung des Vermieters, der Rundfunkbeitrag sei in der Miete enthalten, stellt keine Erklärung dar, den Rundfunkbeitrag des Mieters übernehmen zu wollen. Vielmehr beruht die Erklärung ganz offensichtlich auf einem Irrtum. Diese irrtümliche Erklärung kann vom Vermieter in jedem Fall wegen Irrtums angefochten werden, so dass er daran nicht mehr gebunden ist.

...zur Antwort

Es geht darum, dass es Zuschauer gibt, die in der Mediathek nicht mehr ihre früheren Lieblingssendungen finden. Dort dürfen Sendungen nämlich aus rechtlichen Gründen (Medienstaatsvertrag und Urheberrecht) nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen. Diesen Zuschauern macht die ARD ein Angebot, nämlich ARD Plus. In diesem neuen Programm werden ältere Filme und Serien den Zuschauern angeboten, die dafür aber eine geringe Abogebühr zahlen müssen, weil die ARD dafür neue urheberrechtliche Lizenzen erwerben muss, die einfach Geld kosten.

Das Programm ist legal. Wäre es das nicht, hätten sowohl private Sender als auch Landesregierungen längst Klage dagegen erhoben.

...zur Antwort

Du musst leider den Rundfunkbeitrag zahlen, da du eine eigene Wohnung bewohnst. Entscheidend ist nur, dass du volljährig bist und niemand anderes für die Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlt.

Solltest Du BAföG oder BAB erhalten, hast du Anspruch auf Befreiung. Sollte das nicht der Fall sein, weil du oder deine Eltern genug eigenes Einkommen haben, musst du leider zahlen.

Du hast als Schülerin natürlich gegen deine Eltern einen Unterhaltsanspruch, dessen Höhe sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Der ist häufig höher als Eltern freiwillig zahlen wollen. Evtl. musst du dich also an die Eltern wenden, damit du den Rundfunkbeitrag zahlen kannst.

...zur Antwort
Seh ich positiv

Böhmermann ist weder der Vorgesetzte von Herrn Schönbohm noch hat er ihn aus dem Dienst entfernt. Das war Frau Faeser, die Innenministerin, die angeblich eine Reihe von Gründen hat, um ihn zu entlassen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-schoenbohm-102.html.

Es ist die Aufgabe von Journalisten Skandale aufzudecken und zu veröffentlichen. Für die Folgen ihres Tuns müssen sie nur einstehen, wenn sie Falsches berichten. Jan Böhmermann ist nach Wikipedia kein Comedian, sondern Entertainer, Satiriker, Fernseh-, Radio- und Podcast-Moderator, Musiker, Autor, Filmproduzent und Journalist.

...zur Antwort

Das können die nicht verstehen. Denn: Jeder volljährige Bewohner einer Wohnung muss den Rundfunkbeitrag zahlen, es sei denn es bezahlt bereits ein anderer für die Wohnung oder man ist befreit.

Befreien kann man sich lassen, wenn man eine staatliche Sozialleistung wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG erhält. Entscheidend ist, dass vom zuständigen Amt eine Einkommens- und Vermögensprüfung vorgenommen wurde und man danach unter dem Existenzminimum lebt. Die Befreiung geht auch bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit. Formular: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

...zur Antwort

Die Befreiung gilt nur für dich persönlich. D. h. nur du musst für die Wohnung nicht zahlen. Da aber jeder volljährige Bewohner der Wohnung den Rundfunkbeitrag schuldet, so lange dafür nicht von einem anderen Bewohner gezahlt wird, ist jetzt leider deine Mitbewohnerin mit dem Bezahlen dran.

...zur Antwort

Die Befreiung wegen deines Bafög-Empfangs gilt nur für dich. Dein Freund muss sich also jetzt beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag für eure Wohnung bezahlen.

Dass er kein Einkommen haben soll, kann ja eigentlich nicht sein. Von irgendetwas muss er ja leben und die Miete zahlen.

...zur Antwort

Du musst dem Beitragsservice mitteilen, dass du seit Juni bei deinem Partner (Namen angeben) wohnst und dass er die Beitragsnummer XXX (9-stellig) hat. Dann musst du jedenfalls seit dem Einzug dort nicht mehr zahlen. Für die alte Wohnung musst du das aber noch.

...zur Antwort

Du wirst in Zukunft keine Zahlungsaufforderung mehr erhalten, so dass du selbst auf die rechtzeitige Zahlung des Rundfunkbeitrags achten musst. Aus dem Festsetzungsbescheid kannst du ersehen, wie dein Zahlungrythmus ist: jeweils in der Mitte der dort aufgeführten 3 Monate.

Vermutlich bist du schon wieder mit der nächsten Zahlung in Rückstand. Das Problem löst du am besten indem du dem Beitragsservice eine Lastschrifterlaubnis erteilst. Dann kann in Zukunft nichts mehr passieren.

...zur Antwort

Mit der Bezahlung des Rundfunkbeitrags (GEZ und Rundfunkgebühr gibt es seit 2013 nicht mehr) zahlst du nicht nur für die Möglichkeit, überall und auf jedem technischen Weg und mit jedem technischen Gerät den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (dazu gehört auch das Fernsehen) empfangen zu können. Aus dem Rundfunkbeitrag wird auch ein Teil für die Medieanstalten verwendet, die die privaten Sender in staatlicher Unabhängigkeit kontrollieren. Die kontrollieren z.B. auch Sender wie Netflix.

...zur Antwort

Tatsächlich spart man so Geld. Die Verantwortung für das Programm kann aus rechtlichen Gründen aber nur bei einem einzigen Sender liegen. Sie wechselt wöchentlich zwischen dem ZDF und der ARD-Anstalt. Deshalb wird dessen Logo mit eingeblendet.

...zur Antwort

Das wurde nur für die Leute abgeschafft, die nicht pünktlich gezahlt haben und daher einmal einen Festsetzungsbescheid mit zusätzlich 8 Euro Säumniszuschlag erhalten haben.

Nach der gesetzlichen Regelung ist eine sog. Zahlungsaufforderung (Rechnung) nicht erforderlich, da der für 3 Monate zu zahlende Rundfunkbeitrag immer in der Mitte des jeweiligen 3-Monatszeitraums kraft Gesetzes fällig wird. Die Zahlungsaufforderung ist also nur eine nicht gebotene Serviceleistung des Beitragsservice für gesetzestreue Beitragszahler.

Am einfachsten löst du das Problem dadurch, dass du dem Beitragsservice eine Lastschriftermächtigung ausstellst. dann bist du nie zu spät dran.

...zur Antwort

Natürlich gibt es in jeder politischen Richtung sog. "GEZ-Verweigerer". Nur ist es eher typisch für Rechte, dass sie sich mit diesem Staat und seinen Gesetzen nicht einverstanden erklären. Da besonders die AfD auf dem Thema herumreitet, damit Werbung macht und den ör Rundfunk abschaffen und durch einen von ihnen gelenkten, durch Steuern finanzierten Staatsrundfunk ersetzen will, werden Verweigerer am ehesten in der entsprechenden politischen Ecke vermutet.

...zur Antwort

Habe keine wirkliche Meinung dazu, weil ich den Podcast nicht kenne. Aber vielleicht darf es solche Fiktion ja geben.

In jedem Fall ist der Podcast aber nicht staatlich finanziert. Der ör Rundfunk ist nämlich kein staatlicher Rundfunk, sondern gerade staatsfrei und unabhängig und deshalb direkt von den Bürgern über den Rundfunkbeitrag finanziert.

...zur Antwort