Erstattung überzahlter Rundfunkbeiträge?
Ich habe gestern schon zum zweiten Mal Post vom Südwestrundfunk bekommen. In diesen Briefen werde ich aufgefordert, meine Bankverbindung anzugeben, damit ein angeblich zu viel bezahlter Beitrag (23,32 Euro) erstattet werden kann. Außerdem werde ich aufgefordert, meinen Dauerauftrag zur Zahlung des Rundfunkbeitrags zu kündigen.
Bis vor einigen Jahren hatte ich regelmäßig Ärger mit dem Beitragsservice (damals noch GEZ). Die wollten unbedingt, dass ich ihnen eine Einzugsermächtigung erteile. Ich habe mich aber immer geweigert, ihnen diese auszustellen, und habe über die Jahrzehnte meinen Rundfunkbeitrag immer per Dauerauftrag gezahlt. Es gab dann drei oder vier Versuche, mich wegen nicht bezahlter Beiträge zu belangen. Gefolgt von der Aufforderung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung, um künftig Ärger zu vermeiden.
Mir kommt das alles suspekt vor. Ich halte auch diese Erstattung (die ich nicht nachvollziehen kann) nur für einen weiteren Versuch, an meine Bankdaten zu gelangen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
5 Antworten
Deine Bankdaten bekommt der Zahlungsempfänger grundsätzlich auch mit jeder Überweisung mitgeteilt (egal ob als Einzel- oder Dauerauftrag).
Es könnte aber sein, dass deine Überweisungen auf das gemeinsame Konto aller Rundfunkanstalten (bei der Landesbank Hessen-Thüringen) gehen, und nicht auf das Konto des SWR (bei der Landesbank Baden-Württemberg), so dass die Information dort nicht vorliegt.
Siehe auch https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html
Such dir die offizielle Telefonnummer raus, ruf an, frag nach
Deine Kontonummer hat der Beitragsservice eigentlich längst, da er auf die Daten deiner Überweisungen zugreifen kann. Die Erstattung überzahlter Rundfunkbeiträge würde darauf automatisch erfolgen. Oder du würdest eben auf Dauer mit einem Guthaben geführt. Deshalb ist das tatsächlich etwas seltsam. Andererseits musst du keine Angst haben, dass der Beitragsservice dich ohne deine Einwilligung in ein Lastschriftverfahren überführt. Ein Anruf würde die Sache vielleicht am ehesten klären.
Pfff… Dein Konto bei denen hat ein Guthaben… Ich lasse das manuell laufen mit dem Vermerk: „UNTER VORBEHALT“ für den Fall, dass sich die Rechtslage mal ändert.
nein, glaube ich nicht