Ist es okay, dass mein Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt?

1 Antwort

Wenn Du einen Arbeitgeber hast und anzunehmenderweise damit auch Einkommen, so sollte der anrechenbare Teil dieses Einkommens auf Dein ALG 2 angerechnet werden.

Falls BAföG hinzukäme, könntest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Wird für Dich noch Kindergeld gezahlt?

Wie das Jobcenter damit umgeht, daß der Arbeitgeber Studiengebühren plus 200 € für oder an Dich zahlt, kann ich so nicht sagen.

Man müßte im Einzelfall rechnen und entscheiden.