Ist es okay, dass ich als Harz4 „Kind“ auf der IU dual studiere ohne dass es angerechnet wird?

2 Antworten

Wenn der Arbeitgeber die Gebühren für die Hochschule zahlt, ist das ja kein Einkommen für dich. Das wird also nicht angerechnet.

Bei BAföG sieht es etwas anders aus. Wer BAföG bezieht, kann nicht auch noch ALG2 beziehen. Diese Leistungen schließen einander aus.

Das würde bedeuten, dass von der Summe, die ihr derzeit als Familie vom Jobcenter bekommt, der Anteil, der dabei für dich vorgesehen ist, wegfallen würde. Damit ihr eure Miete und die sonstigen Lebenshaltungskosten immer noch vollständig bezahlen könnt, müsstest du also diesen Anteil aus deinem BAföG bestreiten.

Gleiches gilt, wenn du während des dualen Studiums eine Vergütung von deinem Arbeitgeber bekommen solltest (also, zusätzlich zu den Studiengebühren). Diese Vergütung würde ebenfalls so angerechnet werden, dass dein Anteil am ALG2 für euch als Familie um den Betrag der Vergütung gekürzt wird. Sollte die Vergütung allerdings diesen Anteil übersteigen, dann wird der Anteil der restlichen Familienmitglieder NICHT gekürzt, sondern du darfst diesen "Überschuss" einfach behalten.


frageeeen03 
Fragesteller
 06.11.2022, 00:47

Ich hoffe echt, dass die es nicht als Einkommen sehen und anrechnen…

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Also von Student aus armer Familie zu Student aus armer Familie: Die IU ist sehr teuer und BaföG ist nicht so nice. Ich würde dir empfehlen, eine staatliche duale Hochschule zu suchen und damit dann ein Partnerunternehmen, was dir dann Gehalt zahlt.

Ich habe gerade angefangen, kriege 1000€ pro Monat und kann davon ganz gut leben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin dualer Student im Bereich Wirtschaftsinformatik