Wird Bafög auf Harz4 angerechnet?

5 Antworten

Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts über das Arbeitslosengeld II (ALG II).

BaföG dient ja auch der Bedarfsdeckung, es ist halt vorrangig vor ALG2.

isomatte  03.08.2022, 18:49

Ein Kind unter 25 was bei den bedürftigen Eltern lebt, ist erst dann aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus, wenn es seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Ist das nicht der Fall, besteht weiterhin Anspruch auf eine Aufstockung.

Diese Änderung im SGB - ll erfolgte schon im August 2016.

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Sobald du BAföG erhältst, wird deinen Eltern in der Bedarfsgemeinschaft nichts mehr für dich gezahlt. Es gibt entweder H4 oder BAföG. In der Regel wirst du als Student in einer Bedarfsgemeinschaft auch sofort vom Jobcenter aufgefordert, BAföG zu beantragen, damit du bei denen aus der Zahlung raus bist. Der BAföG-Satz liegt ab dem WS 2022 bei 452€, wenn du noch zu Hause lebst. Somit hast du dann sogar noch etwas weniger als jetzt. Ob du damit eine private Uni finanzieren kannst, musst du schauen, meist reicht es aber nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
isomatte  03.08.2022, 18:45

Ein Kind was bei den bedürftigen Eltern lebt und unter 25 ist, kann selbst mit Bafög - noch einen Anspruch haben, wenn es seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Denn erst wenn es das kann, gehört es nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern.

Das wurde bereits im August 2016 im SGB - ll geändert.

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SlightlyAnnoyed  03.08.2022, 19:35
@isomatte

Da ein Kind aus einer H4 Familie den vollen BAföG Satz bekommt, gilt der Bedarf aus H4 Sicht mit dem BAföG als voll erfüllt. Gebühren privater Unis werden hier weder vom BAföG Amt noch vom Jobcenter bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt. Das ist Privatvergnügen 🤷🏻‍♀️

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frageeeen03 
Fragesteller
 03.08.2022, 20:17
@isomatte

Was ist wenn ich weniger Bafög bekomme, als ich brauche? Also weniger als harz4 sogar? Bekomme ich dann noch den Rest vom amt?

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isomatte  03.08.2022, 20:35
@SlightlyAnnoyed

Das habe ich ja auch nicht behauptet, dass hier Kosten für private Ausbildungen übernommen werden.

Woher willst Du den wissen was das Kind für einen Bedarf im Haushalt hat, alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt derzeit bei 360 Euro für Kinder von 18 bis 24.

Dazu kommt min.noch der Anteil der Warmmiete.

Würde das Kind 452 Euro Bafög - bekommen, dann blieben davon max. 352 Euro anrechenbares Einkommen übrig.

Mit dem Kindergeld von derzeit 219 Euro käme man auf max 571 Euro pro Monat, abzüglich Regelbedarf von 360 Euro blieben dann nur max. 211 Euro für den Anteil der Warmmiete übrig.

Bei z.B. 2 Personen und einer angemessenen Warmmiete von 600 Euro, läge der Kopfanteil bei jeweils 300 Euro und schon wäre der Bedarf des Kindes nicht gedeckt und es würde Anspruch auf eine Aufstockung bestehen.

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isomatte  03.08.2022, 20:45
@frageeeen03

Wenn dein anrechenbares Bafög - und dein Kindergeld von derzeit 219 Euro deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht decken, dann steht den Eltern für dich noch eine Aufstockung zu.

Hast Du also kein Erwerbseinkommen, dann kannst Du vom Bafög - pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten abziehen.

Zumindest die müsste das Jobcenter ja anerkennen, auch wenn es sich um eine private Ausbildung handelt, wo weitere Kosten entstehen, die dann vom Jobcenter ggf.nicht anerkannt werden, aber das musst Du dann sehen.

In den 100 Euro sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die können von dir abgezogen werden, die verbleibenden 70 Euro müsstest Du dann zunächst für z.B die Fahrkosten einsetzen.

Müsstest Du aber angenommen monatlich 100 Euro dafür zahlen, müsste das Jobcenter die übersteigenden 30 Euro zusätzlich berücksichtigen.

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Das BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf Dein ALG 2 angerechet.

Der finanzielle Vorteil beim BAföG - Bezug für ALG 2 - Empfänger ist nicht so groß, aber immerhin vorhanden :)

Ja, wenn Du kein Erwerbseinkommen hast, steht dir auf das Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro zu, der vom Bafög - abgezogen wird.

frageeeen03 
Fragesteller
 03.08.2022, 20:34

Ich bekomme jetzt vom Amt ca500€ und was ist wenn ich Bafög nur 450€ bekomme? Bekomme ich dann den Rest sozusagen noch vom amt? Bzw meine Eltern?

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isomatte  03.08.2022, 20:53
@frageeeen03

Ist denn bei diesen ca. 500 Euro schon das Kindergeld dabei, also bei der Berechnung deines Bedarfs berücksichtigt ?

Du hast ja einen Bedarf im Haushalt der Eltern, der liegt bei derzeit min. 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, wenn Du zwischen 18 und 24 bist und dazu min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete.

Gesamte Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil.

Und das zusammen ergibt dann min.deinen zustehenden Bedarf.

Das Kindergeld von derzeit 219 Euro würde dann voll auf den Bedarf angerechnet und dein Bafög - bis auf in der Regel pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Ist dein Bedarf dann nicht gedeckt, würde deinen Eltern für dich noch eine Aufstockung zustehen, wenn sie ihren eigenen Bedarf auch nicht decken können.

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Bei Dir nicht, aber bei den Eltern, denn die bekommen ja für Dich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung