Bafög in der Bedarfs Gemeinschaft?
Hallo alle zusammen!
ich habe vor, bald zu studieren, lebe aber in einer Bedarfsgemeinschaft, da meine Mutter Hartz vier bezieht. Jetzt ist es natürlich so, dass für mich auch ein Anteil zum Leben geschickt wird, dieser beträgt etwa 450 Euro.
So wie ich es von anderen in der gleichen Position wie ich mit bekommen habe, wurden diese darum gebeten bzw. MUSSTEN Bafög beantragen, damit das Amt dann weniger schickt. Jetzt ist es jedoch so, dass wenn ivh Bafög beantrage (etwa 500 Euro in meinem Fall), alles angerechnet wird - das Amt schickt also gar nichts mehr, ich falle aus der Gemeinschaft raus und muss meinen Teil der Miete und Rest der Versorgung mit diesen 500 Euro Bafög zahlen - wie kann das aber sein, wenn es ja bekannt ist, die Hälfte des Bafögs zurück zahlen zu müssen (Max. 10.000)?
ich meine, dann ist das ja so dass das Amt mich ja nur in Schulden bringt, da sie nicht die Hälfte des Bafögs anrechnen, sondern den gesamten Teils - das bedeutet ja dass ich die ganze Hälfte des Bafögs aus meiner eigenen Tasche zahlen muss (während andere dieses Geld ja entweder schon an die Seite packen oder sie für andere Dinge nutzen) - ich habe ja im Endeffekt nichts außer Schulden vom Bafög, nur das Amt muss kein Geld mehr schicken.
Das würde ja bedeuten, dass andere, die nicht vom Amt leben und Bafög bekommen, einfach Geld geschenkt bekommen dafür, dass sie studieren, während ich alles abgeben muss und am Ende das Tages die Hälfte selber zurück geben muss.
Schwachsinn, findet ihr nicht? Hab ich da vielleicht etwas falsch verstanden? Danke!
2 Antworten
Korrekt
Das Bafög - wird auf deinen Bedarf angerechnet, hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, bleiben davon pauschal 100 Euro Freibetrag.
Darin sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du abziehen, reichen die verbleibenden 70 Euro zur Deckung deiner ausbildungsbedingten notwendigen Aufwendungen nicht aus, dann musst Du das dem Jobcenter entsprechend nachweisen.
Damit würde sich dann dein anrechenbares Bafög - nochmal verringern.
Andere Studenten müssen ihr Bafög - auch für ihre Aufwendungen einsetzen und entsprechend den max. Teil des Bafög - welches als Darlehen erbracht wurde zurück zahlen.
Im Grundsatz liegst du richtig damit, dass der Zuschuss des Jobcenters durch einen rückzahlbaren Darlehensanteil ersetzt wird. Das mag ungerecht erscheinen.
Auf das Bafög gibt es einen Freibetrag von 100€ (soweit dieser nicht für einen Job benutzt wird) und das Kindergeld wechselt (teilweise) zum Einkommen deiner Mutter, sodass du womöglich nicht tatsächlich aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden wirst. Soweit du mit dann weiterem Einkommen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehörst, hast du erst wirklich mehr Geld zur Verfügung.
Der allgemeine Vergleich mit anderen Nicht-Leistungsempfangenden hinkt ein wenig, da auch dort oftmals Ausgaben fûr Unterkunft und Lebenshaltungskosten getragen werden müssen.
Selbst wenn nur ein Teil des Kindergeldes zur Bedarfsdeckung des Kindes unter 25 benötigt würde, wäre das Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus.
Nur wäre das Kind dann weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet und müsste Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen.
Diese Mitwirkungspflicht würde erst dann entfallen, wenn das volle Kindergeld als Einkommen der Mutter gelten würde, weil das Kind seinen Bedarf auch ohne Kindergeld decken könnte.
Dann würde das Kindergeld entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.