Bafög in der Bedarfs Gemeinschaft?

2 Antworten

Korrekt

Das Bafög - wird auf deinen Bedarf angerechnet, hast Du sonst kein Erwerbseinkommen, bleiben davon pauschal 100 Euro Freibetrag.

Darin sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, die kannst Du abziehen, reichen die verbleibenden 70 Euro zur Deckung deiner ausbildungsbedingten notwendigen Aufwendungen nicht aus, dann musst Du das dem Jobcenter entsprechend nachweisen.

Damit würde sich dann dein anrechenbares Bafög - nochmal verringern.

Andere Studenten müssen ihr Bafög - auch für ihre Aufwendungen einsetzen und entsprechend den max. Teil des Bafög - welches als Darlehen erbracht wurde zurück zahlen.

Im Grundsatz liegst du richtig damit, dass der Zuschuss des Jobcenters durch einen rückzahlbaren Darlehensanteil ersetzt wird. Das mag ungerecht erscheinen.

Auf das Bafög gibt es einen Freibetrag von 100€ (soweit dieser nicht für einen Job benutzt wird) und das Kindergeld wechselt (teilweise) zum Einkommen deiner Mutter, sodass du womöglich nicht tatsächlich aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden wirst. Soweit du mit dann weiterem Einkommen nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehörst, hast du erst wirklich mehr Geld zur Verfügung.

Der allgemeine Vergleich mit anderen Nicht-Leistungsempfangenden hinkt ein wenig, da auch dort oftmals Ausgaben fûr Unterkunft und Lebenshaltungskosten getragen werden müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
isomatte  13.01.2023, 18:27

Selbst wenn nur ein Teil des Kindergeldes zur Bedarfsdeckung des Kindes unter 25 benötigt würde, wäre das Kind aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus.

Nur wäre das Kind dann weiterhin zur Mitwirkung verpflichtet und müsste Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen.

Diese Mitwirkungspflicht würde erst dann entfallen, wenn das volle Kindergeld als Einkommen der Mutter gelten würde, weil das Kind seinen Bedarf auch ohne Kindergeld decken könnte.

Dann würde das Kindergeld entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

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