Bafög und Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld)?

2 Antworten

Die Frage ist nicht ob sich das für dich lohnt oder nicht, wenn dir Bafög - zusteht, dann musst Du das als vorrangig zustehende Leistung auch beantragen.

Würdest Du deinen Bedarf bei deinen Eltern mit deinem anrechenbarem Bafög - und Kindergeld decken können, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus fallen.

Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.

Deine Semestergebühren muss das Jobcenter auf Nachweis im Monat der Fälligkeit entsprechend als erhöhten Bedarf bei dir berücksichtigen.

Wenn Anspruch auf BAföG besteht, ist dieses zu beantragen, da es eine dem Bürgergeld vorrangige Leistung ist.

da ab dann das Bürgergeld der Eltern nicht vermindert bzw. gekürzt wird.

Das ist Quatsch.