Bafög und Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld)?
Hallo zusammen,
Ich lebe zu 5. in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern und Geschwistern und möchte demnächst ein Studium beginnen. Dafür überlege ich Bafög zu beantragen, weiss jedoch nicht, ob sich das in meinem Fall lohnt.
Zu meinen Einnahmen gehören ein Mini Job ab Juli 2023, da ab dann das Bürgergeld der Eltern nicht vermindert bzw. gekürzt wird.
250 Euro Kindergeld
Vom Jobcenter müsste ich 451 bekommen
Ich bin mir nicht sicher, wie viel ich vom Bafög bekommen würde, aber ich werde während des Studiums bei meinen Eltern wohnen bleiben und müsste um die 300 pro Semester an die Uni zahlen. Ich schätze mal, ich bekomme um die 500 von Bafög.
Wenn ich die Regelungen verstanden habe, würde das JC kein Geld mehr an meinen Eltern für mich zahlen, weil ich genug Geld vom Bafög bekomme, um selber meinen Anteil für die Miete ect zu zahlen. Mein Minijob Gehalt könnte ich aber komplett behalten ohne Anrechnung.
Sagen wir das Geld, was ich von Bafög monatlich bekomme, ist viel mehr als das, was JC für mich monatlich zahlt. Könnte ich das Geld was über bleibt behalten? z.b 100 die übrig geblieben sind für Sprit, Lehrbücher für die Uni ect
Oder wird das JC das Geld was zu viel gezahlt wird, anrechnen auf andere Mitglieder in meiner BG?
Lohnt es sich in meinem Fall überhaupt Bafög zu beantragen, da ich ja dann Geld vom Bafög bekomme, dass ich zur hälfte zurück zahlen muss, nur damit ich das Geld was ich dann bekomme größtenteils für Miete, Heizung benutzen muss nicht etwa für eine eigene Wohnung sondern um in meinem Kinderzimmer wohnen bleiben zu können. Dem JC müsste ich im Vergleich kein Geld zurück zahlen. Lohnt es sich mehr Bafög zu beantragen, wenn ich ausziehe?
Über Antworten würde ich mich freuen.
2 Antworten
Die Frage ist nicht ob sich das für dich lohnt oder nicht, wenn dir Bafög - zusteht, dann musst Du das als vorrangig zustehende Leistung auch beantragen.
Würdest Du deinen Bedarf bei deinen Eltern mit deinem anrechenbarem Bafög - und Kindergeld decken können, würdest Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus fallen.
Nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest, würde wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - angerechnet.
Deine Semestergebühren muss das Jobcenter auf Nachweis im Monat der Fälligkeit entsprechend als erhöhten Bedarf bei dir berücksichtigen.
Wenn Anspruch auf BAföG besteht, ist dieses zu beantragen, da es eine dem Bürgergeld vorrangige Leistung ist.
da ab dann das Bürgergeld der Eltern nicht vermindert bzw. gekürzt wird.
Das ist Quatsch.