Bürgergeld statt Bafög?

3 Antworten

Die sozialrechtliche Anspruchssituation von Studis mit Kind ist recht komplex, daher ist eine Fachberatung möglichst vor Ort dringend zu empfehlen. Bsp. hätten schon vor der Geburt womögliche Ansprüche auf bürgergeldähnliche Leistungen oder auch Stiftungsmittel bestanden.

wenn du dich beurlauben lässt seitens der uni kannst du bürgergeld im rahmen von elternzeit beantragen. wenn du aktiv immatrikuliert bist, dann kannst du das nur für deine kinder prüfen lassen

Das kannst Du, nach Antragstellung wird darüber entschieden werden.

Zunächst ist aber der Vater des Kindes zum Unterhalt verpflichtet.