In den letzten Jahren gab es einige Veränderungen auf politischer Ebene in Bezug auf die Religionsausübung. Zum Beispiel hat Norwegen versucht, den Zeugen Jehovas die staatliche Unterstützung zu entziehen. Als Resultat davon nahm die geistliche Führung Änderungen an ihrem Umgang mit Ausgeschlossenen vor.
Auch das japanische Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales hat offiziell erzwungene religiöse Handlungen als eine Form von Kindesmisshandlung eingestuft. Dazu zählt auch das Verweigern des Rechts auf eine Hochschulausbildung, weil es von einer Religionsgemeinschaft nicht als wünschenswert angesehen wird
What’s Right: Japan Declares Forced Religious Acts as Child Abuse — ARA City Radio
Wenn ein Kind die Schule oder Universität besuchen möchte und dies wirtschaftlich möglich ist (z. B. durch Stipendien), darf dies nicht aus religiösen Gründen verweigert werden.
Wird das Kind durch Drohungen, Weltuntergangspropaganda oder Verweigerung von Unterstützung (z. B. keine Unterschrift für Anmeldeformulare, kein Geld für Studiengebühren oder Verbot von Nebenjobs) vom Bildungsweg abgehalten, gilt das als psychische Misshandlung.
Hier das offizielle Dokument der japanischen Regierung:
【セット版】「宗教の信仰等に関係する児童虐待等への対応に関するQ&A」について
Seit kurzer Zeit wird offiziell gelehrt, dass die Wahl der Ausbildung eine Entscheidung des Einzelnen ist. Im entsprechenden Broadcasting - Beitrag der Leitenden Körperschaft wird sogar erwähnt, dass die Ältesten einer Versammlung in gar keinem Fall solche persönlichen Entscheidungen kritisieren oder gar sanktionieren sollten wie dies für lange Zeit der Fall war.
Wir sprechen hier also über eine Kehrtwendung um 180 Grad gegenüber den vorherigen Jahren. Tatsächlich wurden die Ältestenschaften weltweit dazu aufgefordert, die Eignung eines Mitältesten zu überprüfen, wenn eines seiner Familienangehörigen eine Hochschulbildung anstreben wollte. Hier ein Auszug aus einem Brief an die Ältestenschaften von 2012:
Befürwortet ein Bruder aber eine höhere Bildung, indem er unter anderem darüber spricht, welche materiellen Vorteile oder welche Stellung sie ermöglicht, ist es fraglich, ob er der Versammlung noch dienen kann, weil sein Verhalten seinen Freimut der Rede und den der anderen Ältesten und Dienstamtgehilfen beeinträchtigen könnte (1. Tim. 3:13; Tit. 1:9). Daher kann die Ältestenschaft durchaus entscheiden, dass der Bruder die Voraussetzungen für sein Dienstamt nicht mehr erfüllt.
Viele Erfahrungsberichte weltweit haben gezeigt, dass aufgrund dessen viele Zeugen Jehovas ganz bewusst auf eine Hochschulausbildung für ihre Kinder verzichtet haben um den Anforderungen die die Religionsgemeinschaft an sie stellte gerecht zu werden.
Kann man also in Anbetracht von oben erwähnten politischen Änderungen in Japan und anderswo zu dem Schluss kommen, dass die Entscheidungen der Leitenden Körperschaft einen politischen Hintergrund haben?