Gilt man nach der Abgabe der Bachelorarbeit noch offiziell als Student – oder bis zum Ende des Semesters?

1 Antwort

Es gibt keinen rechtskreisübergreifenden Studistatus.

Aufgrund der Frage seitens eines Arbeitgebers mag es um den Werkstudistatus gehen: dieser endet bei weiterer Immatrikulation mit Ablauf des Monats, in dem das Prüfungsgesamtergebnis sozusagen „hochschulüblich“ mitgeteilt wird.