Wann exmatrikulieren wenn bei neuen Uni bewerben?
Hallo,
zu welchem Datum soll ich exmatrikulieren? Aktuell bin ich an einer Uni immatrikuliert. Ich will mich bei einer anderen Uni für einen anderen Studiengang zum Wintersemester bewerben. Welches Datum soll ich dann hinschreiben, an welchem ich exmatrikulieren will?
Also beim Exmatrikulationsformular muss man ja ein Datum angeben. Und nach der Bewerbung werde ich mich ja einschreiben müssen, so wie ich das verstanden habe, wäre ich aber an der zweiten Uni sowieso erst ab dem Wintersemester immatrikuliert. Aber eingeschrieben wäre ich ja schon vorher, oder? Also ich hab bei Leuten, die ähnliche Fragen wie ich gestellt haben, solche verwirrenden Antworten gelesen.
Deshalb jetzt meine Frage: Beim Exmatrikulationsformular steht "Ich möchte mit Ablauf des folgenden Tages exmatrikulieren:". Welches sollte ich dann hinschreiben, damit ich ja nicht an 2 Unis gleichzeitig immatrikuliert sein könnte.
Danke fürs Beantworten!
3 Antworten
Normalerweise ist die Exmatrikulationsbescheinigung eine erforderliche Unterlage für die Immatrikulation an der neuen Universität. Das machst Du also, wenn Du die Zusage von Deiner neuen Universität erhalten und sie von Dir die Unterlagen einfordern.
Deine Immatrikulation an der neuen Uni wird erst zum neuen Semester gültig. Du kannst die Exmatrikulation an deiner alten Uni also zum Semesterende beantragen und bist dann im neuen Semester an der neuen Uni immatrikuliert.
Frag zur Sicherheit aber nochmal bei der neuen Uni nach, ob das so passt.
Üblicherweise muss man zwar die ganzen Unterlagen einreichen und den Semesterbeitrag zahlen, aber die Immatrikulation gilt dann erst ab dem folgenden Semester und nicht sofort. Deswegen wärst du auch nicht an zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben.
Exmatrikuliere dich am besten zum Beginn des Wintersemesters, denn so hast du einen nahtlosen Übergang zu deinem zweiten Studium, das im Wintersemester beginnt und zahle dann noch den Semesterbeitrag zum Sommersemester.
Vorsicht, wenn man sich erst zum Anfang des Wintersemesters exmatrikuliert, kommt es zu Überschneidungen, die schlimmstenfalls die neue Immatrikulation ungültig machen. Man sollte sich zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren, um trotz des Wechsels lückenlos immatrikuliert zu sein.
Ok oder du nimmst dir ein Urlaubssemester bis zum Wintersemester wegen Krankheit oder exmatrikuliere dich schon vorher im Sommersemester.
also bei der neuen uni ist es so dass nach dem zulassungsbescheid man ca eine woche zeit hat, um sich zu immatrikulieren (wahrscheinlich so ende juli). wäre ich dann nicht in beiden unis gleichzeitig immatrikuliert? oder wie wäre das?