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Kann man einen Studienvertrag von der DHBW vor Studienbeginn kündigen?

Guten, ich bin M/18 und hätte eine Frage,

Ich habe nach unzähligen Bewerbungsprozessen und viel Aufwand endlich eine Zusage für ein duales Studium bekommen. Dieses duale Studium wird an der DHBW stattfinden. Da die Hochschule etwas bekannter ist und ein recht einheitlichen Prozess für die Immatrikulation hat, könnte mir jemand vielleicht etwas dazu sagen.

Jetzt ist das so, dass der Studienplatz zwar für mich als Möglichkeit in Frage kommen würde, ich jedoch noch andere Bewerbungsprozesse am laufen habe.

Ich habe bereits den Studienvertrag mit dem dualen Partner unterschrieben. Das Vertragscerhältnis würde erst im Oktober beginnen und hätte in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten. Die Probezeit beginnt jedoch laut Vertrag erst mit dem Beginn des Vertragsverhältnisses. Die Frage ist, wie die Regelung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aussehen würde.

Ich habe gerade auch von der DHBW per Mail eine Rückmeldung bekommen, zeitnah einen Immatrikulationsantrag zu stellen. Das habe ich jedoch noch nicht gemacht.

Ich möchte mich mal darüber informieren, ob ich immernoch abspringen könnte, wenn ich einen Ausbildungs- und Studienplatz finde, der noch besser zu mir passen würde? Ich würde evtl. noch wissen wollen, ob ich damit das Risiko einer Vertragstrafe eingehen würde.

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Wartesemester bei Bewerbung anrechenbar?

Hallo ihr Lieben,

mein Name ist Sophia und ich bin 21 Jahre alt. Ich habe mir hier einen Account erstellt, weil ich bezüglich meiner Frage mehrere verschiedene Antworten bekommen habe und nun etwas verunsichert bin.

Zu meiner Situation:

Ich habe Anfang 2022 mein Abitur in Rheinland-Pfalz gemacht, anschließend ein Jahr FSJ in der Psychiatrie und danach meine Ausbildung als MFA absolviert (1,5 Jahre) und arbeite seitdem in dem Beruf.

Nun möchte ich mich gerne zu diesem Wintersemester für das Psychologiestudium hier bei uns in Frankfurt bewerben und habe gesehen, dass der NC mit 7 Wartesemestern vergangenes Wintersemester bei 2,3 lag. Ich selbst habe ein Schnitt von 1,9 und nach diesem Wintersemester (2024/2025) 6 Wartesemester gesammelt.

Jetzt stellt sich mir die Frage, da ich ja mit diesem kommenden Sommersemester (2025) das siebte Wartesemester sammle, ob dieses bei der Bewerbung für das Wintersemester 2025/2026 auch berücksichtigt wird?

Die Bewerbungsfrist beginnt nämlich schon am 01. Juni 2025 und geht nur bis zum 15. Juli 2025. Da ist das siebte Wartesemester quasi noch gar nicht voll abgelaufen; also das Sommersemester um.

Weiß hier jemand von euch bzw. hat jemand Erfahrung, ob dieses Semester dann trotzdem bei meiner Bewerbung berücksichtigt wird oder nicht? Weil falls ja, dann hätte ich schließlich die sieben Wartesemester. Falls nein, dann eben leider nicht.

Theoretisch könnte ich mich nämlich gar nicht mehr für dieses Sommersemester an irgendeiner deutschen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung immatrikulieren.

Über eure Hilfe und Antworten freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.

Liebe Grüße

Sophia

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Nach Exmatrikulation erneut immatrikulieren?

Hallo,

ich hätte eine etwas seltsame Frage die etwas länger geht:

Ich studiere momentan Grundschullehramt und werde exmatrikuliert, wenn ich bis zum Ende dieses Semesters nicht auf eine bestimmte Anzahl von Punkten komme. Leider ist eine sehr gute Freundin von mir letztes Jahr gestorben und ich habe daher in einem Semester überhaupt keine Prüfungen belegt. Ich habe nun Angst, bei einer Prüfung durchzufallen, da ich unter Zeitdruck stehe und mehrere Prüfungen antreten muss.

Nun habe ich erfahren, dass Stundenden Punkte von anderen Studiengängen anrechnen lassen können. Da die meisten Module von den beiden Studiengängen Grundschullehramt und Sekundarstufe 1 identisch sind, würde mich folgendes interessieren:

Wenn ich den Eindruck bekomme, die Prüfungen nicht zu schaffen und mich kurz vor der Prüfungsphase exmatrikuliere und dann im kommenden Semester für den Studiengang Sekundarstufe 1 bewerbe, könnte ich theoretisch ca zwei Semester lang studieren und die nötigen Punkte sammeln (da stehe ich nämlich nicht unter einem Zeitdruck und muss nicht 8 Prüfungen in einem Semester antreten). Im Anschluss würde ich mich exmatrikulieren und erneut für das Grundschullehramt bewerben. So könnte ich Punkte von dem vorherigen Studiengang anrechnen lassen und habe die nötige Punktzahl erreicht.

Mir ist bewusst, dass das Zeitverschwendung wäre, dennoch würde es mich interessieren, ob das klappt. Ich Danke euch im Voraus.

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