Wartesemester bei Bewerbung anrechenbar?

1 Antwort

Da du bis zum Bewerbungszeitpunkt (Juni/Juli 2025) bereits sieben Semester nicht immatrikuliert warst, wird das Sommersemester 2025 als Wartesemester angerechnet. Mit sieben Wartesemestern steigen deine Chancen auf einen Studienplatz in Psychologie im Wintersemester 2025/2026. Allerdings zählen neben der Wartezeit auch die Abiturnote und ggf. zusätzliche Eignungstests, wie der BaPsy-DGPs, je nach Universität. Informiere dich also möglichst frühzeitig über die spezifischen Zulassungskriterien.