Kann ich mich exmatrikulieren, während ich auf das Ergebnis meiner Bachelorarbeit warte?
Hallo,
ich werde dieses Jahr meinen Bachelor erlangen. Die Zusage zum Master habe ich bereits. Nun meine Frage:
Derzeit schreibe ich die Bachelorarbeit. Bis zum 30.10.2023 muss eine Exmatrikulation vorliegen, um den Masterplatz anzunehmen.
Auf der anderen Seite habe ich Zeit, die Bachelorurkunde bis zum 31.12.2023 nachzureichen. So die Universität.
Muss ich also vor dem 30.10.2023 das Ergebnis etc. alles haben, damit es zur Exmatrikulation kommt? Was wenn ich aber den Spielraum bis zum 31.12.2023 brauche? Und z.B. vor Ende des WS 2023/24, sprich vor dem 30.10.2023, die Bachelorarbeit eingereicht habe. Kann ich nach dem einreichen mich per Antrag selbst exmatrikulieren, ohne rechtzeitiges Ergebnis? Die Uni verlangt ja, dass ich eine Exmatrikulation vorweise.
Viele Grüße
2 Antworten
Bist du sicher, dass du das Ganze richtig verstanden hast? Sich vor dem "Übertritt" zum Master exmatrikulieren zu müssen kommt mir spanisch vor... Bei mir war es damals eher umgekehrt: Aus organisatorischen Gründen wurde von der Uni alles unternommen, damit Bachelorstudenten ohne Exmatrikulation weiterstudieren können.
Oder wechselst du die Uni gleichzeitig? Das wäre eventuell hilfreich zu wissen.
Jedenfalls schließe ich mich meinem Vorposter an: Ich würde auf keinen Fall eine Exmatrikulation auch nur in Betracht ziehen, solange der Bachelor nicht als bestanden feststeht.
Und ein Rat noch: Scheu dich nicht, bei Fragen die Hilfe der Studienberatung in Anspruch zu nehmen. Dafür sind sie da - und: vorher zu helfen ist einfach, hinterher - wenn eventuell schon was schiefgelaufen ist - ist um einiges schwieriger.
Exmatrikulieren darfst du dich, wenn dir das Prüfungsamt bestätigt, dass die Note vom Professor eingetragen wurde und du damit bestanden hast. Früher würde ich das nicht machen.