Kann ich mich exmatrikulieren, nach Abgabe der Bachelorarbeit, während ich auf das Ergebnis meiner Bachelorarbeit warte?
Ich möchte gerne ein Zweitstudium beginnen und brauche dafür eine Exmatrikulationsbescheinigung um mich dort immatrikulieren zu können.
Wenn ich auf die Note warte würde dies zu lange dauern. Deshalb wollte ich fragen, ob man sich nach Abgabe der Bachelorarbeit (wenn man noch keine Note hat) Exmatrikulieren kann? Ich habe in mehreren Foren gelesen, das dies möglich ist, weil meist die Abgabe der letzten Prüfung das offizielle Studienende ist)
Bei uns gibt es keine Kolloquium, also ich hätte mich Abgabe der BA alle Prüfungsleistung abgeschlossen.
3 Antworten
Ich habe gerade eine Internetseite gefunden, in welcher steht das es möglich ist. Nennt man "Exmatrikulation auf Antrag"
Was ist wenn man die Bachelorarbeit nicht besteht?
Wisst ihr wie lange die Bearbeitungszeit davon ist?
Normalerweise sollten die Ergebnisse bis Ende des Studienjahres vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist solltest du bei der Verwaltung nachfragen wie vorzugehen ist. An einer privaten Uni brauchst du dann das nâchste Semester nicht mehr zu bezahlten. Es kann jedoch sein, dass irgendein wichtigtuerischer Security-Mensch dich trotz der noch ausstehenden Ergebnisse nicht mehr auf den Campus lässt; deshalb solltest du mit der Verwaltung reden gegebenenfalls. Wenn die Verwaltung dir bescheinigt, dass du die Uni-Einrichtungen weiter nutzen darfst muss der Security-Mensch dich durchlassen.
Das ist heikel, frag dazu am Besten direkt bei deinem Prüfungsamt nach, nur die können dir das sicher beantworten.
Meine Einschätzung ist, dass das nicht möglich ist, da nach der Exmatrikulation im schlimmsten Fall die Note nicht eingetragen und kein Zeugnis mehr ausgestellt werden kann.