Exmatrikulation & Wiederholungsprüfungen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das ist in der Tat eine Möglichkeit, um der drohenden Zwangsexmatrikulation zu entgehen. Eine Eintragung von Noten nach Exmatrikulation ist nicht möglich, daher kann es dann auch keine Zwangsexmatrikulation aufgrund zu vieler Fehlversuche geben.

Wenn Du Dich neu immatrikulierst, dann beginnst Du ja ein neues Studium. Unter Umständen kann die Hochschule dann Teile des abgebrochenen Studiums anerkennen, wenn Du Dir die Leistungen entsprechend beurkunden lässt. Aber grundsätzlich beginnst Du dann ein neues Studium ganz von vorne.

Physics96 
Fragesteller
 05.02.2024, 10:33

Nein ich meinte eine erneute Immatrikulation bei der gleichen Hochschule und gleicher Studiengang. Dann müsste man doch dort weitermachen wo man abgebrochen hat?

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26Sammy112  05.02.2024, 14:29
@Physics96

Ob das so ohne weiteres möglich ist, das hängt sehr von der Hochschule ab und ihrer jeweiligen Hochschul- und Immatrikulationsordnung ab. Man muss sich ja um einen Studienplatz bewerben... und die Hochschule wird vor einer Zusage prüfen, wie es zum vorherigen Abbruch gekommen ist.

In der Regel ist das kein Problem, wenn der Studienabbruch aus gesundheitlichen Problemen oder anderen sozialen Gründen erfolgt ist und noch nicht allzu viel Zeit verstrichen ist. Wenn als Grund allerdings die drohende Zwangsexmatrikulation offensichtlich ist, dann dürfte das ziemlich schwierig werden.

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Das wäre ein lustiger Trick. Ich bezweifele, dass das möglich ist. Da Fristen und die Regelungen aber wichtig sind, hilft dir die Nachfrage im Prüfungssekretariat. Meinungen oder Erfahrungen von Laien aus dem Internet treffen auf deine Ausbildungsstätte nicht unbedingt zu.

Physics96 
Fragesteller
 05.02.2024, 10:00

Hast du mal von ähnlichen Vorfällen gehört? Insbesondere was Frage 2 betrifft... denn ich habe gelesen dass man trotz Exmatrikulation nicht bestandene Prüfungen ablegen muss. Kann das sein?

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mjutu  05.02.2024, 10:39
@Physics96

Exmatrikulierte müssen keine Prüfungen ablegen. Sich abzumelden sollte nicht zu einer Fristverlängerung führen. Sonst könnte man ja per On-Off-Studium alle Fristen nach Belieben dehnen.

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