Immatrikulationsfrist, Studiengangwechsel?

1 Antwort

Hört sich ok an, allerdings darfst Du nicht hier fragen - einzig relevant ist wie das die Hochschule hält.

Also schnellstmöglich mit den vorhandenen Unterlagen einschreiben und klären, ob der Prüfungsanspruchsbescheid nachgeliefert werden kann.