Exmatrikulation?

1 Antwort

Falls Du wahrheitsgemäß bei der Anmeldung angegeben hast, dass Du noch bei einer anderen Universität immatrikuliert bist, müsstest Du üblicherweise zur Immatrikulation die Exmatrikulation der bisherigen Universität vorlegen (da eine Doppelimmatrikulation nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist). Klär´bei der Zentralen Studienberatung der neuen Universität ab, ob es irgendein Risiko für die neue Immatrikulation geben könnte. Wenn dies verneint wird, könntest Du (und musst es wahrscheinlich) dich exmatrikulieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet

Ooofff5161 
Beitragsersteller
 22.12.2024, 14:22

Ich hab angegeben das ich davor Immatrikuliert war und noch einen Bescheid mitgeliefert mit den üblichen Unterlagen. Bin aber jetzt nun exmatrikuliert bei der alten Uni